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Kündigung!

Thema: Kündigung!

Hallo, ich bekam gerade völlig überraschend die Kündigung! Ich bin noch krank geschrieben und Chefin kam her und drückte mir (fast) Wortlos die Kündigung in die Hand. Beim Arbeitsamt habe ich das schon gemeldet. Aber wie gehts jetzt weiter? Ich habe ja noch Urlaub (17 Tage) und Überstunden. Wie läuft das jetzt eigentlich mit den Krankmeldungen? Bin gerade etwas durcheinander. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiter helfen... LG Jenny

Mitglied inaktiv - 15.09.2011, 11:27



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Hi, du hast jetzt 14 Tage Zeit, um ggf. auf die Kündigung zu reagieren. Ist die Frist eingehalten? Ist ein Grund angegeben oder ist es eine Probezeitkündigung? Erst wenn die Kündigung sich als rechtmäßig herausstellt, überlegst du weiter. Eigentlich musst du weiter arbeiten bis zum Kündigungsdatum, Urlaub darfst du vorher nehmen, offizielle Überstunden auch oder du lässt sie ausbezahlen. Ist es allerdings nur Mehrarbeit, so musst du eine Regelung zusammen mit dem AG finden, denn dann gibt es keinen direkten Anspruch auf Abfeiern od. Auszahlen. Krankmeldungen müssen wie gehabt weiter pünktlich beim AG eingereicht werden - bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, danach ggf. an die Arge. Gruß, Speedy

von speedy am 15.09.2011, 11:37



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Im Arbeitsvertrag habe ich noch nicht nachgesehen. bei dem Arbeitgeber arbeite ich jetzt seid März 2010, also nichts mit Probezeit. Wenn die Kündigung bis zum 30.9. ist, bin ich jetzt ja quasi im Urlaub... oder kann man Urlaubstage auch auszahlen lassen?

Mitglied inaktiv - 15.09.2011, 11:42



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WIchtig ist doch erstmal: Aus welchem Grund hat sie dir denn gekündigt?? Wenn du nicht in der Probezeit bist und deine Stelle nicht einfach wegrationalisiert wird, kann sie dir so einfach ja gar nicht kündigen.. LG Nini

Mitglied inaktiv - 15.09.2011, 11:50



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Oh, ich dachte das hätte ich schon geschrieben. Im Schreiben werden saisonelle Gründe angegeben. kann ich mir aber nicht so recht vorstellen. Ich bin /war in einem großen Hotel angestellt, da gibts immer etwas zutun. Bevor ich den Unfal hatte waren zig Busgesellschaften angemeldet.

Mitglied inaktiv - 15.09.2011, 11:52



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Hi, ich kann dir nur raten, geh zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und zwar rel. schnell. Die Kündigung stinkt und die Frist kann zum 30.9. in Deutschland nicht sein. Du kannst da jetzt nur gewinnen - entweder ihr handelt etwas günstiges für dich aus oder wenn es hart auf hart kommt, wirst du gute Karten vor dem Arbeitsgericht haben. Zudem ist so garantiert, dass du noch ein gutes Zeugnis bekommst - das ist sonst oft ein Streitpunkt mit langen Nachwirkungen... Gruß, speedy

von speedy am 15.09.2011, 14:57



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sie hat dir heute die kündigung für den 30.09. in die hand gedrückt? das wäre nicht rechtens denn die gesetzliche kündigungsfrist lautet 4 wochen zum monatsende bzw. zum 15. eines monats... sie könnte dir heute also nur eine kündigung per 15.10 aussprechen. weiterhin bist du ja krank geschrieben und kannst deinen urlaub / überstunden derzeit nicht in anspruch nehmen (dir würde sogar der volle jahresurlaub zustehen, da es über den juli hinausgeht) daher müsste dir deine chefin diesen auszahlen... lg und alles gute yvonne

von MissYvi77 am 15.09.2011, 14:03



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So oder so muessen sie dir die Ueberstunden auszahlen, wenn du sie nicht abfeiern kannst. Teile ihnen *schriftlich und per Einschreiben* die Zahl von Ueberstunden mit und verlange Auszahlung. MIt dem nicht genommenen Urlaub ist es dasselbe. Ich persoenlich (aber das ist individuell) wuerde die Kuendigung nicht anfechten, sondern nur auf eine gerechte d.h. bezahlte Restarbeits- und Urlaubszeit achten. Grund ist, ich wuerde keine Zukunft mehr bei diesen AG sehen und wuerde die Energie eher in die Jobsuche stecken als in den Kampf gegen Windmuehlen.

von Pamo am 15.09.2011, 15:52



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Danke für die ganzen Tips! Anfechten möchte ich die Kündigung auch nicht, nur meinen Urlaub und die Überstunden ausgezahlt bekommen. Ich werde sie nachher mal anrufen und fragen wie sie sich das dachte. Schaltet sie auf stur, habe ich schon die Nummer vom nächsten Anwalt hier liegen.

Mitglied inaktiv - 16.09.2011, 07:05



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Guten Morgen, erst einmal möchte ich allen für ihre Tips danken. Ich habe gerade mit Frau Chefin telefoniert und sie teilte mir mit, dass ich mich im Urlaub befinde, sie das aber auf der Kündigung vergessen hat zu erwähnen! Auch nett oder? Wenn ich nicht hinterher telefoniert hätte, wüsste ich das garnicht erst. Die 8,5 Überstunden wird sie mir auszahlen. Soweit sogut. Aber was ist mit dem Urlaub, ich denke, wenn ich krank geschrieben bin, kann ich nicht gleichzeitig im Urlaub sein...? Ich habe gerade mal bei einem Awalt angerufen, doch da ist irgendwie keiner. Auf dem AB habe ich um Rückruf gebeten.

Mitglied inaktiv - 16.09.2011, 09:18



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Wenn der Urlaub nicht genommen werden kann, muss dieser auch ausgezahlt werden. Du hast soweit ich weiß, sogar Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

von Badefrosch am 16.09.2011, 13:20



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Hi, solange du krank geschrieben bist, kann kein Urlaub angerechnet werden - krank ist krank. Der Urlaub bleibt also erhalten. Gruß, speedy

von speedy am 16.09.2011, 13:42



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Danke! Gerade rief die Anwältin zurück. War sehr nett und sie kommt am Mo zu mir. Mir ist aber gerade etwas interessantes aufgefallen: Im letzten Jahr hatte ich auf meinem Urlaubszettel 17 Tage. Im "Arbeitsvertrag" (ich habe nur einen von 2010... ) wurden von Chefin ganze 25 Tage eingetragen...

Mitglied inaktiv - 16.09.2011, 14:03



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genau wie speedy schreibt und schau dir auch noch mal die kündigungsfrist mit deiner anwältin an...die ist nämlich nicht rechtens § 622 BGB bestimmt eine Grundkündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder Letzten eines Kalendermonats somit hätte dir gestern frühestens per 15.09. gekündigt werden können! Weiterhin steht dir auch der volle Jahresurlaub zu da Kündigung nach dem 30.06. VG Yvonne

von MissYvi77 am 16.09.2011, 14:31



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Danke. Von einer Kündigungsfrist steht in meinem vertrag garnichts! Nur, dass Rauchen auf dem gelände untersagt ist, wieviel ich verdiene, meine Arbeitszeit und dass ich Stillschweigen über bertriebliche Angelegenheiten halten muss. Mehr nicht. Alles in allem nur eine halbe DIN A4 Seite...

Mitglied inaktiv - 16.09.2011, 14:36



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Wenn in deinem Vertrag nichts ueber die Kuendigungsfristen steht, dann gilt die gesetzliche Kuendigungsfrist wie oben beschrieben. Du bekommst also deine Ueberstunden und den vollen Jahresurlaub ausbezahlt. Was den Urlaub vom letzten Jahr betrifft, musst du erforschen ob die nichtgenommenen Tage verfallen sind oder nicht, evtl. muss dir davon (zumindest der nichtverfallene Teil) auch ausbezahlt werden.

von Pamo am 16.09.2011, 14:47



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Danke Pamo. ne resturlaub vom letzten jahr habe ich nicht. Es geht nur um den von diesem Jahr... mal sehen was die Anwältin morgen zu der Geschichte sagt...

Mitglied inaktiv - 16.09.2011, 15:33



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Mmh...also meines Wissens, können die dich gar nicht kündigen, solange du krank bist...da bist du eigentlich im Schutz. Die können dich erst kündigen, wenn du wieder gesund und auf Arbeit bist...da haben die sich's aber einfach gemacht....aber so einfach geht's eigentlich nicht. Ansonsten kannst du bei einer Kündigung in der Probezeit gar nichts machen. Aber wenn man krank ist und damit über die Probezeit hinaus schießt...sieht es schon anders aus, weil du dann nicht mehr in der PZ bist.

von elfenkind81 am 19.09.2011, 15:04



Antwort auf Beitrag von elfenkind81

So, noch einmnal ein herzliches DANKE an Alle. Die Kündigungsfrist ist ok. Sie hat einen Grund angegeben und damit ists ie fein raus. Sie muss aber beweisen können, dass wirklich nichts mehr los ist im Hotel. Wir werden die Kündigung nicht anfechten, aber darauf bestehen, dass mir der Urlaub ausgezahlt wird.

Mitglied inaktiv - 19.09.2011, 15:57



Antwort auf Beitrag von elfenkind81

So, noch einmnal ein herzliches DANKE an Alle. Die Kündigungsfrist ist ok. Sie hat einen Grund angegeben und damit ists ie fein raus. Sie muss aber beweisen können, dass wirklich nichts mehr los ist im Hotel. Wir werden die Kündigung nicht anfechten, aber darauf bestehen, dass mir der Urlaub ausgezahlt wird.

Mitglied inaktiv - 19.09.2011, 15:57



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das mit der kündigungsfrist verstehe ich nicht? sie kann doch die gesetzliche kündigungsfrist von 4 wochen nicht unterschreiten? *kopfkratz* das wäre mir absolut neu?

von MissYvi77 am 20.09.2011, 08:26