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Wann wird ein Praktikum zum Arbeitsverhältnis?

Thema: Wann wird ein Praktikum zum Arbeitsverhältnis?

Hallo, kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus? Ich bin seit 4 Monaten unbezahlte Praktikantin in einer Einrichtung der Diakonie. Die Stelle war nicht ausgeschrieben, ich wollte das Praktikum aber unbedingt, weil ich ohne Arbeit die Kita nicht bezahlt kriegen würde und ich es zu Hause mit Kind einfach nicht aushalten würde. Außerdem macht die Arbeit Spaß, sie ist vielseitig und anspruchsvoll. Die Kollegen sind eh arbeitsmäßig überlastet und betonen, wie viel meine Arbeit wert sei und es ist relativ klar geworden, dass sie mich irgendwie behalten wollen, also einen Weg finden, mich zu bezahlen. Fragt sich nur, wann. Dazu kommt, dass ich eigentlich selten Arbeiten mache, die wirklich meiner Ausbildung dienen - eher kann ich selbst meiner Kollegin Tipps zum Umgang mit diversen Computerprogrammen geben. Außerdem wird ein Projekt der Einrichtung vom Europäischen Sozialfonds und aus anderen Töpfen gefördert, was voraussetzt, dass das Ganze wissenschaftlich begleitet wird. Da der Prof, der das betreuen sollte, lange krank war und kürzlich gestorben ist, habe ich zumindest den quantitativen Teil der Arbeit übernommen und bislang drei statistische Auswertungen gemacht und dafür auch den Erhebungsbogen (der von dieser Hochschule kam) so umgeändert, dass man an dieser Stelle erst effektiv arbeiten kann. Ansonsten ist von Seiten dieser Hochschule noch nichts weiter passiert. Eine qualitative Erhebung ist geplant und ich habe Angst, dass die ganzen Projektgelder nun dafür draufgehen, weil sie für den Teil, den ich gemacht habe, nun nichts bezahlen müssen. Ich sage ja nicht, dass ich Wunder welceh Leistungen erbracht habe, aber ich habe die Arbeti gemacht und habe sie gut gemacht. Was ich damit sagen will: Ich bin definitiv keine Praktikantin, zumal mir ein Anwalt kürzlich sagte, dass Praktika eh nach zwei Monaten in reguläre Arbeitsverhältnisse übergehen würden. In der Definition von "Arbeitsverhältnis" lese ich nun, dass das "ein Dauerschuldverhältnis [ist], das die Leistung von abhängiger weisungsgebundener Tätigkeit gegen Entgelt zum Gegenstand hat". Heißt das denn rein theoretisch, dass ich einen Verdienst einklagen könnte? Auch wenn ich den Praktikumsvertrag unterschrieben habe? Wenn ja, orientiert sich das dann am TVÖD? Wenn ja, gälte das für meinen Arbeitsgeber, die Diakonie, oder auch die Hochschule, die Projektgelder kassiert auch für den Teil der Arbeit, die ich gemacht habe? Was würdet ihr an meiner Stelle machen? Andere Jobs in meinem Bereich gibt es hier kaum, in zwei Jahren habe ich zwei Bewerbungen für diese Region geschrieben und jeweils Absagen erhalten. Umziehen wäre doof, weil hier die Familie und die gewohnte Kita sind. Habe mittlerweile wieder eine Idee zur beruflichen Selbständigkeit, die auch recht gut angenommen wird, und einen Honorarjob, aber beides kann nur Zuverdienst sein. Ich brauche einfach eine feste Stelle in Teilzeit. Soll ich weiter darau warten und umsonst arbeiten - wie lange noch? Danke für Meinungen!

Mitglied inaktiv - 07.10.2010, 13:08



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Ich kenne mich rechtlich leider nicht aus, aber ich finde toll, dass Du dieses Praktikum so engagiert angehst. Generell hätte ich eher die Tendenz, nicht so sehr auf die rechtliche Situation zu schauen (obwohl das nie schaden kann, wenn man weiß, wie die Rechtslage ist und das als verstärkendes Argument einsetzen kann), sondern darauf, wie Du Deine Interessen am besten mit einem Mehrwert für den Arbeitgeber verbinden kannst. Können die nicht irgendwo Mitteil herbekommen, zur Not über Dich als "Drittmitteleinwerbstelle"? Wo ein Wille ist, ist fast immer auch ein Weg. Viel Erfolg dabei, LG, carla72

Mitglied inaktiv - 07.10.2010, 14:56



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was mich am meisten wundert... du hast nur 2 bewerbungen in 2 jahren geschrieben? was hast du denn die ganze zeit gemacht? warst du in arbeit? ich bin in elternzeit und müsste mich zz nicht bewerben, aber ich habe mir so an die 10 offenen stellen rausgesucht (bei uns sind bürojobs sehr rarr) und werde mich darauf bewerben. wenn was klappt wäre es sehr schön... wenn nicht, such ich weiter

Mitglied inaktiv - 07.10.2010, 18:01



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Nee, das ist ein Missverständnis. Ich habe nur zwei Bewerbungen für Stellen geschrieben, die von meinem jetzigen Wohnort aus erreichbar wären und die direkt mit meinem Studium + absolvierten Praktika zu tun gehabt hätten. Sonst habe ich schon noch andere Bewerbungen geschrieben. Eine Zeit lang habe ich geplant, mich vollberflich selbständig zu machen, weil ich eben nichts Festes gefunden hatte, und in der Zeit habe ich mich nicht beworben. Aus der Selbständigkeit ist dann nichts geworden und jetzt habe ich eben das Praktikum.

Mitglied inaktiv - 07.10.2010, 19:38



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Ja, irgendwas in die Richtung ist geplant, also z.B. weitere Projektgelder zu beantragen. Aber das ist halt so eine langwierige Geschichte und andere Dinge stehen noch vorne an. Ich lebe jetzt seit über zwei Jahren (inkl. Elternzeit) von Hartz IV. Es ist gar nicht mal so, dass das Geld nicht reichen würde - ist ja hoffentlich eine Übergangssitution - aber dass meine Arbeit so entwertet wird, zerrt an mir und ich weiß nicht, wie lange ich das noch aushalte und engagiert bleibe. Die rechtliche Schiene ist eigentlich auch nicht so mein Ding, zumal das ein schlechtes Licht auf meine Kollegen werfen könnte, die nix dafür können. Aber zu verleiren habe ich auch (fast) nichts und es interessiert mich eben, wie das rein theoretisch einzustufen ist. Habe noch recherchiert: Die erste Praktikantin hat 2008 ihren Arbeitgeber erfolgreich verklagt und 7.000 Euro nachgezahlt gekriegt. Das war allerdings ein ziemlich krasser Fall. http://www.morgenpost.de/printarchiv/karriere/article974143/Teilsieg_fuer_Praktikanten.html Na ja. Mal drüber schlafen.

Mitglied inaktiv - 07.10.2010, 19:53



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Wieso sollte ein Praktikum irgendwann AUTOMATISCH in ein Arbeitsverhältnis übergehen??? Dann würde doch kein Arbeitgeber mehr jemanden länger als 2 Monate ein Praktikum machen lassen! Zu den Tätigkeiten, die du ausgeübt hast oder ggf. immer noch ausübst: Ist darüber etwas in deinem Praktikantenvertrag vermerkt? Ist in deinem Praktikantenvertrag ein genauer (begrenzter) Zeitraum angegeben, von wann bis wann das Praktikum läuft (also befristet)???

Mitglied inaktiv - 07.10.2010, 19:56



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So wie ichd as jetzt überblicke, gibt es drei Kategorien: 1) Praktika, die in Schul-, Studien- und Ausbildungsordnugnen festgelegt sind - dabei gibt es keinen Anspruch auf Vergütung. 2) Darüber hinaus gehende Praktika, die dasnn unter das Ausbildugnsgesetz (BBIG) fallen, bei denen man Anspruch auf Urlaub und "angemessene Vergütung" hat. Das tirfft wohl auf mich zu. 3) Scheinpraktika, die als reguläre Arbeitsverhältnisse anzusehen sind und bei denen ein Gehalt verlangt werden kann, das den Tarifordnungen entspricht. Dafür muss man aber viel nachweisen, u.a. dass man als volle Arbeitskraft eingeplant wird/wurde. So ganz blicke ich noch nicht durch, habe heute beschlossen, erstmal zu streiken . Wie gesagt, zu verlieren gibt es ja nichts und da die Einrichtung gerade umzieht, werden sie meine Arbeitskraft zumindest vermissen.

Mitglied inaktiv - 08.10.2010, 12:52



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Hi, so lange, wie für das Praktikum ein fester Zeitraum, die Leistung und ggf. die Gegenleistung vereinbart wird, wird daraus niemals ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (und ich denke, das meinst du). So etwas kann nur bei ganz krassen Gegebenheiten und einem groben Mißverhältnis entstehen, so dass eindeutig ein Mißbrauch des Praktikums vorliegt. Über diese Schiene brauchst du dir keine Hoffnungen zu machen. Ansonsten wenn das ganze projektfinanziert ist, nimm Kontakt zum Koordinator auf und sondiere mal, in wie fern evtl. an einen Unterauftrag oder einen Werkvertrag für ein bestimmtes Aufgabenpaket zu denken ist - dann wärest du zar auch selbständig, aber zumindest eine angemessene Vergütung wäre gesichert. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 07.10.2010, 20:24