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Versetzung in einem anderen Arbeitsort

Thema: Versetzung in einem anderen Arbeitsort

Hallo Zusammen, ich befinde mich zurzeit in einer schwierigen Situation und benötige bitte Ratschläge, Erfahrungen. Meine Geschichte: ich habe für einen Dienstleister bei einem Automobilhersteller vollzeit gearbeitet und dann bin ich im Mutterschutz gegangen. Direkt nach dem Mutterschutz möchte ich in der Elternzeit Teilzeit arbeiten. Das habe ich beantragt und die Teilzeitarbeit wurde mir auch genehmigt. Jetzt hat der Automobilhersteller Probleme und ich kann die Teilzeitarbeit nicht mehr bei ihm durchführen. Der Dienstleiter möchte mich jetzt in einem anderen Standort für ein anderes Projekt schicken. Meine Frage ist: - ich habe ein Baby, der nur 2 Monat alt ist, die ich nur mit Muttermilch ernähre. Während der Teilzeit wird mein Kind durch meine Mutter betreut und meine Mutter kommt aus Afrika, d.h. sie kennt viele Sachen in Deutschland nicht. Deshalb kann ich nicht so weit von zu Hause arbeiten. Darf der Dienstleiter auch unter diesen Bedingungen mich in einem sehr weit entferten Standort schicken? Ich bedanke mich sehr im vorraus. Liebe Grüße

von jfng57 am 12.11.2015, 13:40



Antwort auf Beitrag von jfng57

Hallo, was sagt denn Dein Arbeitsvertrag.? Ziemlich sicher, ßenthält dieser die Klasusel, dass Du auch an anderen Strandorten ei9ngesetzt werden kannst. Und: ich habe direkt nach MuSchu wieder 100% gearbeitet, sogar mehr als "nur" 100% (Führungsposition für 50 MA). Und jedes meiner Kinder jeweils über in jahr gestillt )6 bzw. 8 Monate voill). Dazu kamen Dienstreisen über 1-5 Tage. Das geht alles irgendwie. Abpumpen und einfrieren ist das wichtigste was Du sofort beginnen kannst/musst. Un Deinem AG kann auch wurscht sein, wo Deine Mutter her ist bzw., wie Dein Baby betreut ist. Ich wiess, alles nicht schön, aber leider nun mal so wenn Dein Artbeitsvertrag das hergibt... Gruss Désirée

von desireekk am 13.11.2015, 05:08



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Nachtrag: denk dran, dass Dir auch noch pro Tag Stillzeiten zur Verfügung stehen! Gruss Désirée

von desireekk am 13.11.2015, 05:09



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Ich fürchte auch, dass die Organisation mit deiner Mutter etc. den AG nicht interessiert. Reine Privatsache. Hake aber mal nach, wie dir dann die Stillstunden angerechnet werden. Bei einer Freundin von mir waren das 5 Stunden pro Woche.. das ist aber schon etliche Jahre her. Ich wünsche dir einen guten Wiedereinstieg! Jana

von jaj am 13.11.2015, 09:08



Antwort auf Beitrag von jfng57

Hallo, leider, wenn es in deinem Vertrag drinnen steht, dass dich dein Arbeitgeber versetzen kann, so kann er das tun ohne auf deine privaten Probleme einzugehen. Richtig ist natürlich, dass er die Mutterschutzgesetze einhalten muss. Mein Mann hat ebenfalls so einen Vertrag. Lg

von PiaMarie am 15.11.2015, 20:29