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Urlaubstag an einem vergangenen Tag eintragen erlaubt?

Thema: Urlaubstag an einem vergangenen Tag eintragen erlaubt?

Mich beschäftigt folgendes: Wir haben immer vereinzelte Urlaubstage im Dienstplan und wenn dann jemand krank ist, dann bleibt ja der Urlaubstag. Bei uns wird dann der Urlaubstag einfach an einem bereits vergangenen freien Tag statt frei eben ein Urlaubstag eingetragen. Ich frage mich, ob das erlaubt ist oder ob der Urlaubstag in der Zukunft liegen müsste? Wo könnte ich denn da etwas zu nachlesen?

von babytraum am 08.03.2016, 21:17



Antwort auf Beitrag von babytraum

schwierig - Sinn und Zweck des Urlaubs ist die planbare Erholung und nicht das Wegstreichen von Urlaubstagen. Wenn ein Arbeitnehmer an einem Urlaubstag krank ist, ist ihm dieser Urlaubstag bei ordentlicher Krankmeldung erneut zu gewähren, denn der Zweck der Erholung konnte ja ohne Verschulden des Arbeitnehmers nicht erreicht werden - soweit das Gesetz. Somit ist es auf keinen Fall zulässig, ihn einfach auf einen anderen Tag in der Vergangenheit zu schieben, in die Zukunft wäre das schon möglich. Idealerweise reichst du mit der Krankmeldung direkt ein schriftliches Storno des Urlaubsantrags ein mit der gleichzeitigen Beantragung des Urlaubstages für ein bestimmtes (anderes) Datum. Dann kann daran nicht mehr viel geschoben werden :) Gruß, Speedy

von speedy am 08.03.2016, 22:30



Antwort auf Beitrag von babytraum

Das wäre nur zulässig, wenn die Stunden des freien Tages auf dem Gleitzeitkonto auftauchen würden. Trini

von Trini am 08.03.2016, 23:10