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Teilzeit mit 25%

Thema: Teilzeit mit 25%

Wo wir im vorigen Beitrag beim 450 € Job waren, bzw. davon abgeraten wurde. Ich habe jetzt ein gutes Stellenabgebot gefunden, dort steht Teilzeitbeschäftigung mit 25 %, Tarif TV-L. Also müssten es ja höchstens 10 Stunden in der Woche sein, wenn überhaupt. Da hab ich mich gefragt ob es nicht doch sinnvoll wäre sowas auf 450€ Basis zu machen, weil ja sonst noch weniger bei rumkommt... Würd mich interessieren wie andere das sehen.

von SunnyGirl!75 am 04.06.2020, 13:12



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Was ist das denn für eine Tätigkeit. In der E 1 liegt das Bruttogehalt (das allerniedrigste) bei 1987,44 €. http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/west?id=tv-l-2020&matrix=1 Mit 25 % bist du also dicht an 500 €. Du hättest also in jedem Fall einen Midijob, der auch in Sachen Altersversorgung sehr viel sinnvoller ist: https://blog.minijob-zentrale.de/minijob-oder-midijob-welche-vorteile-gibt-es/ 25 % von 39 Stunden sind übrigens 9 3/4 h pro Woche. Trini

von Trini am 04.06.2020, 13:28



Antwort auf Beitrag von Trini

Vielen Dank für deine Antwort! so genau hätte ich das nicht gewusst, ich war bisher nicht im Öffentlichen Dienst tätig! Ich dachte immer alles unter 10 Stunden wär ein Minijob. Die Tätigkeit lautet "Hilfskraft im Bürodienst" (in der Pflegedirektion eines Krankenhauses)

von SunnyGirl!75 am 04.06.2020, 13:57



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Das steht in der Ausschreibung. Trini

von Trini am 04.06.2020, 14:49



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Nein alles wo man unter 450 € bleibt ist ein Minijob. Wenn man 30 € die Stunde verdient ist man da schnell über 450 €, selbst wenn unter 10 std die Woche. Aber mehr als 15 std und Mini geht nicht, wegen Mindestlohn. Und die Anzahl der möglichen Stunden sinkt je weiter der Mindestlohn steigt. So rum wird also ein Paar raus.

von Felica am 04.06.2020, 19:43



Antwort auf Beitrag von Trini

Nein, da steht leider nichts von EG! nur Vergütung je nach Aufgabenübertragung und Qualifikation gem. TV-L. wäre mein einziger Job, mehr als 20 Std kann ich zur Zeit nicht arbeiten nachdem die Betreuungszeit meiner Tochter dank Corona verkürzt wurde. 10 h wären nat. arg wenig, aber der AG ist super (UKM) da könnte man evtl. später was anderes finden.

von SunnyGirl!75 am 04.06.2020, 21:16



Antwort auf Beitrag von SunnyGirl!75

Du hast doch schon nen Job? Dann musst du zuerst klären, ob du beides machen darfst und wo du Steuerklasse 6 nimmst. Und dann durchrechnen, wo es sich lohnt.

von Lovie am 04.06.2020, 20:24