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Streit mit dem EX-AG. Jmd. rechtlich etwas Ahnung? (lang)

Thema: Streit mit dem EX-AG. Jmd. rechtlich etwas Ahnung? (lang)

Hallo, es geht um Folgendes: Ich war ab April 2013 bis April 2015 mit einer 25%-Stelle in der ambulanten Pflege beschäftigt. Ab Oktober 2013 BV, dann Mutterschutz und Elternzeit. Im Rahmen meiner Kündigung habe ich die Auszahlung von Urlaub, Mehrarbeitsstunden und Überstunden (aus Rufbereitschaft) beantragt. die ersten beiden Punkte wurden bewilligt, die Überstundenauszahlung abgelehnt mit dem Hinweis es habe eine Absprache gegeben in einer Dienstbesprechung Ende April 2013, wonach diese bis auf weiteres nicht vergütet würden (Grund war die Neugründung des Pflegedienstes). Auch auf mehrfache Nachfrage bekam ich kein Protokoll zu Gesicht, stattdessen wurde ich als unverschämt und unkollegial bezeichnet. Erst nachdem sich Verdi eingeschaltet hatte, wurde diesen das Protokoll via Fax gesendet. In diesem steht, dass die Anwesenden damit einverstanden sind, auf Entschädigung der Rufbereitschaft bis auf weiteres zu verzichten (geschrieben von der Chefin). Zu Beginn einer Dienstbesprechung wurde immer anwesend gezeichnet, ich habe es aber nicht unterschrieben und auch nie zu Gesicht bekommen vorher. Anwesend habe ich auf der ersten Seite gezeichnet, der Punkt steht auf der 2., theoretisch hätten sie das auch nachträglich ändern können. Ich kann mich wirklich nicht mehr erinnern, ob wir das besprochen haben oder nicht. Zudem sind noch ein paar andere Merkwürdigkeiten passiert: Meine Chefin hat mir noch im Juli 2013 gesagt Rufbereitschaft würde mir vergütet, woraufhin ich diese auch gut dokumentiert habe. In einem Telefonat wurde gesagt sie wüssten nicht, ob sie das Protokoll noch haben. Ich traue denen nicht mehr über den Weg, meine Chefin hat mir auch schon (wegen einer anderen Sache) dreist ins Gesicht gelogen, hat mich immer spüren lassen, dass ich ja nicht so eine langjährige Arbeitskollegin wie die anderen 2 bin und sie mir deswegen misstraut (Anrufe, ob ich denn auch wirklich krank sei; mir Sachen falsch gezeigt und dann mich dafür verantwortlich gemacht...) und mich auch so behandelt (kein Urlaubswochenende über das ganze jahr, während eine andere 3 bekam; Einteilung entgegen Absprachen und mich dann als Kollegenschwein betiteln; sogar Kritik üben daran, dass ich korrekte Wundversorgung mache). Es geht halt nicht um wenig, ich habe tlw. 16 Tage (a 24 h) Rufbereitschaft pro Monat gemacht, weil wir ja noch ein kleines Team waren, musste immer jmd. für meine damals 1,5 Jahre alte Tochter im Hintergrund haben, bin ausgerückt im Rahmen der RB, habe schon um 6 Uhr die ersten Anrufe bekommen, weil die ans Büro gingen auch an dieses Handy weitergeleitet wurden. Jetzt frage ich mich wie das rechtlich aussieht. kann mir da jmd. weiterhelfen? Verdi will noch Rücksprache halten mit der Rechtsschutzabteilung, aber wer weiß wie lang das dauert. Danke!

von Fischstäbchen am 05.07.2015, 07:57



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Hi, Dein AG scheint tarifgebunden zu sein, daher ist eine Regelung wie du sie beschreibst tarifwidrig. Verdi wird dir da gerne weiterhelfen. Zudem ist der Verzicht im Rahmen eines Protokolls nicht rechtswirksam. Wende dich mal an einen Arbeitsrechtler. Es kann allerdings sein, dass Teile der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis bereits verjährt sind - im Arbeitsrecht ist sofortiges Handeln geboten! Gruß, Speedy

von speedy am 05.07.2015, 08:47



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Danke! Ja, der AG ist an eine avr gebunden, steht auch so im Arbeitsvertrag und auch, dass Änderungen der Schriftform bedürfen und ich sehe ein von der Chefin handschriftlich angefertigtes Protokoll ohne meine Unterschrift und ohne dass ich davon eine Ausfertigung bekommen habe, nicht als Schriftform an... Verjährt ist wohl nichts, waren ja auch die mehrarbeitsstunden nicht und soweit ich weiß ist das bei Arbeitszeitkonten (wie es da ist) auch so, dass es eben nicht nach einigen Monaten verjährt ist. Ansprüche habe ich mit der fristgerechten Kündigung zum Ende der Elternzeit geltend gemacht. Die von Verdi ist sich unsicher, sie meint man könne das vermutlich als mein Einverständnis werten. Andererseits meinte sie vorher so lange ich nichts unterschrieben habe, bin ich im Recht...

von Fischstäbchen am 05.07.2015, 12:36



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Hi, dann schau bitte mal sowohl in deinen Arbeitsvertrag wie auch in den Tarifvertrag, ob dort etwas von Ausschlussfristen steht, denn gerade bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist es Sinn der Sache, dass offene Punkte schnell geklärt werden. Oft ist da eine Ausschlussfrist von 6 Wochen vereinbart. Gruß, Speedy

von speedy am 05.07.2015, 15:37



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Sind wohl 3 Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Habe es ja im Rahmen der Kündigung (fristgerecht 3 Mon vor Ende) geltend gemacht. Der AG argumentiert auch nicht mit ausschlussfristen, sondern meint, dass diese Vereinbarung in der dienstbesprechung rechtlich bindend sei. Mir macht das echt Bauchschmerzen, ich werde vom AG in Briefen des versuchten Betrugs bezichtigt... einerseits wäre Ruhe, wenn ich nachgeben würde, andererseits habe ich mir aber da den A... aufgerissen, die Chefin vertreten, als sie krank war, 135 Mehrarbeits- und Überstunden in 6 Monaten mit einer 25% Stelle abgeleistet und habe nur Beschimpfungen und Verachtung zurück bekommen... Und ich weiß, dass die gut Geld haben und viele ehrenamtliche Mitarbeiter, die viel Arbeit abnehmen und kaum was kosten... Ich danke dir für dein ganzes Wissen!

von Fischstäbchen am 05.07.2015, 16:09



Antwort auf Beitrag von Fischstäbchen

"Der AG argumentiert auch nicht mit ausschlussfristen, sondern meint, dass diese Vereinbarung in der dienstbesprechung rechtlich bindend sei. Mir macht das echt Bauchschmerzen, ich werde vom AG in Briefen des versuchten Betrugs bezichtigt... Dein Chef kennt sich mit gesetzlichen Bestimmungen wohl nicht so aus. Pass auf, dass er nicht auf Zeit spielt. Ich würde mit Briefen zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gehen.

von Johanna3 am 07.07.2015, 16:33