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Steurklasse 3/5

Thema: Steurklasse 3/5

Hallo zusammen, ist es richtig, dass man pauschal sagen kann, dass es bei der Steuerklasse 3 (Mann geht vollzeit arbeiten) und 5 (Frau geht teilzeit arbeiten) meist zu einer Steuernachzahlung kommt, als zu einer Rückerstattung??? Wäre es sinnvoller in die 4/4 zu gehen, um eine Nachforderung zu vermeiden? Viele, liebe Grüße

von Jessi86 am 21.06.2011, 11:05



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Kann man PAUSCHAL gar nicht sagen! Mein Mann hat z.B. so hohe Werbungskosten (Fahrtkosten und doppelte Haushaltführung), dass wir selbst als er Alleinverdiener war eine Steuer-Rückerstattung bekamen! Allgemeine Antwort: Kommt also drauf an! Ist es so, dass ihr nicht über die pauschal abzuziehenden Werbungskosten kommt und er sehr viel verdient, kann es schon passieren, dass ihr nachzahlen müsst. Was allerdings gern mal ausser Acht gelassen wird: Es ist total egal, ob ihr 3/5 oder 4/4 wählt, die Steuern, die ihr zahlen müsst/dürft sind am Ende die gleichen! lg

von Karbolmaus am 21.06.2011, 12:02



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Danke für schonmal für deine Antwort! Also bisher habe ich immer gelesen, dass es bei so einer Konstelation zur Nachforderung kommt, deswegen meine Frage, ob man das überhaupt so pauschal sagen kann!? Das es letztendlich auf's gleiche rauskommt ist mir bewusst. Aber ich erhalte lieber monatlich weniger Gehalt, als das ich am ende des Jahres zurückzahle!!!

von Jessi86 am 21.06.2011, 13:37



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Wir haben noch nie nachzahlen müssen sondern bekommen meist ordentlich vierstellig was wieder... (okay, da sind noch die Kinderbetreuungskosten etc pp.)

Mitglied inaktiv - 21.06.2011, 14:34



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Hallo, wir arbeiten auch 3/5. Eine Freundin hatte kürzlich für ein halbes Jahr die Teilzeit-Stunden um 10 auf wöchtl. knapp 30 Std. erhöht und muss jetzt nachzahlen. Ich glaube, man muss auf die Stundenanzahl bei TZ achten. Ab einer gewissen Stundenzahl kann es schon sein, wie bei meiner Freundin, dass man nachzahlen muss. Würde mich da mal schlau machen beim Finanzamt. Wir mussten bisher auch nicht nachzahlen. Mein Mann hat allerdings Fahrtkosten, die er geltend machen kann und ich arbeite 19,5 Std. wöchtl. LG

von Schätzelein am 21.06.2011, 14:40



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psychologisch ist es natürlich schöner, man kriegt was wieder, finanztechnisch allerdings nicht.. wenn man was wiederkriegt, hat man dem Finanzamt ein zinsloses Darlehen gegeben, im anderen Fall ist es andersrum...

von Al1ce am 21.06.2011, 14:59



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Also wir müssen für 2010 nachzahlen... ich war allerdings nur 8 Monate (20 Wochenstunden) sozialversicherungspflichtig beschäftigt :-( wir haben auch 3/5... aber wenn wir 4/4 gewählt hätten, würden uns knapp 200 Euro monatlich fehlen :-( Grüße Britta

von Itta am 21.06.2011, 17:18



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Nein, so pauschal kann man das nicht sagen. Es hängt davon ab, ob man gar nichts, wenig oder viel in der Steueerklärung geltend machen kann. Wenn man z.B. einen längeren Anfahrtsweg hat, dürfte keine Nachzahlung kommen.

von Fuchsina am 21.06.2011, 18:12



Antwort auf Beitrag von Jessi86

also wenn, würde ich es mir an deiner Stelle mal berechnen lassen. Wir haben auch 3/5, mein Mann arbeitet Vollzeit und ich 20Std. Wir bekommen immer eine Nachzahlung, haben aber auch höhere WK durch Fahrten zur Arbeit und Betreuungskosten. 4/4 haben wir uns am Anfang auch einmal berechnen lassen, hätten da aber moantlich weniger raus gehabt. LG sonnenschein11 (34. SSW)

von sonnenschein11 am 21.06.2011, 18:13



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Muss mal was einwerfen. Warum habt ihr nicht zu Jahresbeginn gewechselt in die 4/4? Dann würde dein Elterngeld höher ausfallen, dein mann geht nach der geburt wieder in die 3. So haben wir es gemacht und ich hab knapp 60,-Euro EG mehr gehabt. Klar, das geht in die Berechnung ein, aber es hat trotzdem genützt. LG

von Karbolmaus am 22.06.2011, 08:43



Antwort auf Beitrag von Jessi86

Hallo wir haben mal vom Steuerbüro nachrechnen lassen und mit 4/4 würde uns immer Geld fehlen...Wir haben in all den letzten Jahren noch nie mit 3/5 nachzahlen müssen... Mein Mann schafft Vollzeit,ich Teilzeit (24 Std./Woche). LG Sindy

von meerli am 21.06.2011, 18:53



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Erstmal danke für eure Antworten. Dann darf ich ja einfach mal gespannt sein... Mein Mann arbeitet wie gesagt und Vollzeit und ich seit Mai teilzeit (21,5 Std./Woche), dass aber allerdings auch höchstens bis ende August (mache Vertretung). Danach bin ich nur noch geringfügig beschäftigt. Liebe Grüße Jessi

von Jessi86 am 21.06.2011, 19:24



Antwort auf Beitrag von Jessi86

Mein man verdient mehr als das vierfache von meinem Gehalt. Wir hatten bisher nie eine nachforderung. Allerdings auch keine sonderliche Rückerstattungen. Bei uns sind sowohl positive als auch negative überraschungen ausgeblieben. Wir haben 3 und 5

von claudiH am 22.06.2011, 08:09