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Statt Teilzeit in Elternzeit Kündigung mit Abfindung?

Thema: Statt Teilzeit in Elternzeit Kündigung mit Abfindung?

Hallo! Ich hoffe ich kann bei Euch ein paar Meinungen einsammeln. Ich bin bei einem großen Träger der Jugendhilfe im stationären Bereich eingestellt und z Zt in Elternzeit. Vorher der Elternzeit habe ich dort Übernachtungsdienste geleistet, also 3 Tage und 3 Nächte Dienst, 4 Tage und Nächte frei. Nun wollte ich in der Elternzeit in TZ arbeiten (es gibt auch TZ Stellen in dem Betrieb) und das wurde abgelehnt. Angeboten bekam ich eine Abfindung i.H.v. 3 Monatsgehältern und vetriebsbedingte Kündigung seitens des AGs. Was meint Ihr dazu? Danke.

von Kunderella am 15.03.2016, 20:20



Antwort auf Beitrag von Kunderella

Weiß immernoch nicht, wie ich das finden soll. Schwanke zwischen der macht es sich einfach und es ist vllt ein gutes Angebot..

von Kunderella am 16.03.2016, 09:12



Antwort auf Beitrag von Kunderella

Drei Monatsgehälter Abfindung halte ich nicht für ein gutes Angebot. Würde es nur machen, wenn Du in der Firma ohnehin unter keinen Umständen mehr eine Zukunft siehst. Und wenn Du gute Chancen hast, etwas Neues zu finden. Aber selbst dann würde ich das noch ein bisschen hochhandeln.

von Murmeltiermama am 16.03.2016, 09:34



Antwort auf Beitrag von Kunderella

Hi, rechtlich ist es schwierig, gegen die Ablehnung vorzugehen. Es wäre zwar mit ziemlicher Sicherheit erfolgreich, doch reagieren dann die AG normalerweise so, dass du "unmögliche" Arbeitszeiten angeboten bekommst (da der AG hinsichtlich der Zeiten ein Weisungsrecht hat und keine Wünsche der Mitarbeiter berücksichtigen muss), so dass du dann folgend quasi zur Kündigung getrieben wirst. Wenn also über persönliche Gespräche keine Einigung erzielt werden kann, dann würde ich versuchen, die Abfindung hochzuhandeln. Je nachdem, wie lange du schon dort beschäftigt bist, ist auch noch mehr drin. Auf keinen Fall akzeptiere eine Kündigung in der 3-jährigen Elternzeit, sondern eben nur die Ablehnung der TZ akzeptieren und ggf. einer Vertragsauflösung NACH der EZ zustimmen (wenn du das wirklich so willst). Nur wenn das Arbeitsverhältnis in der EZ weiter besteht (aber ruht), hast du auch alle sozialversicherungsrechtlichen Vorteile, Krankenversicherung etc. Gruß, Speedy

von speedy am 16.03.2016, 10:43



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Hallo, danke für Eure Meinungen! D.h. ich sollte verhandeln? Habe ich denn überhaupt ein Anrecht auf Abfindung bei vetriebsbedingter Kündigung? Ich bin dort seit 5 Jahren. Zukunft: Theoretisch gäbe es von dem Träger TZ Stellen, z Zt aber k offenen. Viele sind es aber nicht, die sind dann nur im ambulanten Bereich und auch da eher mit schwierigen Arbeitszeiten (Rufbereitschaft in der Familienhilfe usw) In der stationären Jugendarbeit sind Dienste mit Übernachtung die Norm. Ich hätte noch eine Weile Elternzeit, muß aber jetzt aus finanziellen Gründen unbedingt anfangen zu arbeiten, es geht nicht anders. Mein Chef wollte, daß ich die EZ beende. Danach könnte er mir dann kündigen. Dann hätte ich die Abfindung und ALG1 solabge ich nichts finde, was ich nicht hoffe. Alternativ könnte ich mir in TZ woanders eine Stelle suchen während der EZ. Dann hätte ich die Abfindung nicht und in Höhe der TZ-Rate ALG 1 während der Suche und wäre am Ende der EZ lt Aussage meines Chefs am gleichen Punkt. Was meinst Du mit den Nachteilen im Bereich SV?

von Kunderella am 16.03.2016, 14:56



Antwort auf Beitrag von Kunderella

Hi, zunächst gibt es keine vertriebsbedingte Kündigung, sondern nur eine betriebsbedingte. Je größer das Unternehmen, desto unmöglicher :) Zum anderen: Wenn du quasi genötigt wirst, deine EZ (und damit die ganzen Shcutzvorschriften für den Arbeitnehmer, die damit einhergehen) zu beenden, dann ist das sogar deutlich mehr wert als nur 3 Monatsgehälter. In der EZ bist zu sozialversichert und erwirbst Rentenanwartschaften, zudem hast du es bei Bewerbungen leichter, denn du bewirbst dich aus einem Arbeitsverhältnis heraus. Ich würde es so angehen, jetzt in TZ während der EZ anderswo einen Job zu suchen und zum Ende der EZ hin dann neu zu überlegen. Wenn dein AG dich dann immer noch nicht zurückwill (und ich denke bei einem großen Träger hättest du auch nach der EZ einen Rechtsanspruch auf eine TZ-Stelle), kannst du nochmals über die Konditionen verhandeln - verschlechtern tut sich für dich dadurch nichts. Gruß, Speedy

von speedy am 16.03.2016, 16:22



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Das meinte ich natürlich, hihi. Bin ich nicht auch als Arbeitssuchende sozialversichert? Das mit der Rente ist natürlich ein Nachteil, aufgrund der Arbeitsmarktsituation hier gehe ich aber davon aus, dass ich etwas finde noch bevor ich arbeitslos werde. Der Chef plante, mich 3 Monate nach Beendigung meiner EZ zu kündigen (Kündigungsfrist). Ich würde also offiziell in diesen 3 Monaten arbeiten und Gehalt bekommen und könnte während dieser Zeit einen Job suchen. Das Geld käme gelegen. Mein Mann und ich haben es mit Ach und Krach geschafft das halbe Jahr nach Elterngeldende zu überbrücken bis wir für die Kleine einen Krippenplatz hatten. Hm. Mehr Geld hätte ich schon auch gerne. Aber mein Chef klang so, als sei das jetzt ein einmaliges Angebot. Beim Arbeitsgericht ist er ohnehin bekannt und bisher ist er immer durch gekommen. Ach ich weiß es auch nicht.

von Kunderella am 17.03.2016, 21:59



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Weiß immernoch nicht, wie ich das finden soll. Schwanke zwischen der macht es sich einfach und es ist vllt ein gutes Angebot..

von Kunderella am 16.03.2016, 14:48



Antwort auf Beitrag von Kunderella

Hallo, du könntest auch während der Elternzeit Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Er muss dir das zwar erlauben, Ablehnung geht aber nur bei einem Konkurrenzunternehmen. Du kannst dich auch arbeitssuchend melden und würdest Arbeitslosengeld bekomme. Luvi

von luvi am 18.03.2016, 05:55



Antwort auf Beitrag von Kunderella

Bedenken, Du wirst eine Sperre beim Arbeitsamt bekommen. Sowohl wenn du gegen die Kündigung nicht vorgehst, wie auch wenn Du einem Auflösungsvertrag zustimmst. IMO verlierst Du weit mehr als Du gewinnst. Der Ag soll Dir bescheinigen das er keine geeignete Teilzeitstelle für dich hat, sofern du mehr als 15 Std die Woche arbeiten kannst und du Kinderbetreuung hast, kannst Du dann ALG1 (auch innerhalb der Elternzeit) vom Amt bekommen über die Zeit welche Du Teilzeit arbeiten würdest. Und so dir in Ruhe eine neue Stelle suchen können. Nach der Elternzeit kann man dann neu schauen. ich wette, der AG wird dich auch danach schnell loswerden wollen. Und da wird er auch nach der EZ eine Kündigung genau begründen müssen. Sonst gibt es für den schnell Ärger vor dem Arbeitsgericht - und zu einer Kündigungsschutzklage würde ich dir auf jeden Fall raten falls es zu der Kündigung nach der EZ kommt. Wird auch das Amt verlangen - sonst gehen die davon aus das du die Kündigung eigenverschuldet hast.

Mitglied inaktiv - 19.03.2016, 14:36



Antwort auf Beitrag von Kunderella

Ich würde das Angebot nicht annehmen. Mein Vorgehen wäre - teilzeit beantragen - offizielle Ablehnung bekommen - mich für die gewünschte Stundenzahl Arbeitlos melden und ggf. ALG beziehn - mir in Teilzeit was für während der Elternzeit suchen - das Ende der Elternzeit abwarten, ggf. wird in der Heit noch eine Teilzeitstelle frei oder du willst nach Ende der Elternzeit doch wieder hurück und bis froh die Sgelle noch. zu haben oder du kündigst eben zum EndederElternzeit und bleibst bei einem anderen Arbeitgeber LG

von Julia+Christopher am 19.03.2016, 18:24



Antwort auf Beitrag von Julia+Christopher

Ja sowas hatte ich auch. Pro Jahr beim AG gibt's 0,5 Monatsgehälter Abfindung. Beim Arbeitsamt kann man argumentieren dass man zum auflösungsvertrag genötigt wurde, dann fällt die Sperre weg. Alternativ verhandeln, dass der AG die Kosten für die Sperre trägt.

von kirshinka am 21.03.2016, 06:05