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Elternzeit und 400 € job Frage

Thema: Elternzeit und 400 € job Frage

Hallo! Ich möchte gerne wissen ob man in der Elternzeit einen 400 € Job ausüben darf. Wird das Geld auf das Elterngeld angerechnet oder darf man die volle Summe behalten? Ich bedanke mich schoon mal im Voraus für eure Antworten. Michi

Mitglied inaktiv - 25.10.2010, 10:32



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Hallo, Du darfst während der Elternzeit jeden Job haben bis 30 Stunden/Woche. Ja, das Geld wird angerechnet, aber nach welcher Formel und in welcher HÖhe weiß ich nicht. Gruß Tina

von Tinai am 25.10.2010, 11:44



Antwort auf Beitrag von Tinai

Hallo Ja du darfst einen 400€ Job machen. Und nein, da wird nix angerechnet. Hab ich selbst jahrelang gemacht ;o))

von Charly80 am 25.10.2010, 13:28



Antwort auf Beitrag von Charly80

Eine Bekannte von mir hatte Abzüge beim Minijob während der Elternzeit. Vielleicht hat sie generell zu viel bekommen. Das weiß ich nicht.

von Tinai am 25.10.2010, 15:35



Antwort auf Beitrag von Tinai

solange du Geld vom Amt bekommst. Hat man z.B. 2 Jahre Elternzeit, läßt sich das Geld aber nur im ersten Jahr auszahlen kann man im 2.Jahr bis 30 Stunden arbeiten gehen und alles behalten (man kriegt ja nichts mehr im 2 Jahr). Geht man aber im 1.Jahr arbeiten ziehen sie dir das neue Gehalt vom Elterngeld ab. Hast du vorher z.B. 1500 € verdient und kriegst davon deine 67% Elterngeld würdest du wenn du zusätzlich 400 verdienen würdest nur noch von 1100 deine 67% bekommen. Wollte das vor kurzem aus machen und hab beim Amt angerufen. Das lohnt sich dann nämlich nicht wirklich. Lg

von Lilly10 am 25.10.2010, 18:09



Antwort auf Beitrag von Lilly10

Das hat sich mit dem Sparpaket der neuen Bundesregierung geändert: http://www.zeit.de/politik/deutschland/2010-07/minijobber-elterngeld-sparpaket

von rabukki am 26.10.2010, 21:19



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Hi, prinzipiell darfst du mit der Zustimmung des AG auch innerhalb der Elternzeit einen 400 Eur Job anderweitig annehmen, wenn der AG dir nichts entsprechendes bei ihm anbieten kann. Das hat allerdinge Auswirkungen auf das Elterngeld, da du die Einnahme melden musst. Berechnung s. Elterngeldrechner des Familienministeriums. Gruß, Speedy

von speedy am 28.10.2010, 09:34