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Rechtliche Frage!

Thema: Rechtliche Frage!

Hallo! Meine Chef hat mir angeboten mir nach dem Juli (Ende der Befristung) eine Art "Bruttolohn" zu zahlen und ich sollte mich dann selbst versichern. Er hätte sonst so viele Abgaben. Darf er das überhaupt? Ist das legal? LG Schmuppi

Mitglied inaktiv - 19.06.2009, 09:01



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Naja, im Grunde bitetet er Dir "freie Mitarbeit" an. Dafür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. wenn Du im gleichen Job die gleiche Arbeit machst, sind die Voraussetzungen ziemlich sicher nicht erfüllt. Das Risiko bei einer SV-Prüfung liegt bei Dir wie bei ihm.

Mitglied inaktiv - 19.06.2009, 09:42



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Was ist die Alternative? Kündigt er Dir sonst? Ich arbeite ausschließlich freiberuflich und schon seit Jahren aber ich erhalte auch entsprechend viel Geld dass alles ausgeglichen wird, das sind: Nur Geld wenn ich arbeite (Urlaub, Krankheit, Krankheit des Kindes, etc. unbezahlt) ich bezahle Schulungen selber ich bezahle den Steuerberater selber bzw. kämpfe mich selber da durch eine Steuererklärung ist deutlich schwieriger (Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Vorauszahlungen) Scheinselbständigkeit ist ein schwieriges Thema evtl. Notwendigkeit eines Gewerbescheines Gründung einer GmbH könnte sinnvoll sein Keine Arbeitgeberanteile bei Krankenkasse, etc. Kein Kündigungsschutz bessere Möglichkeiten Auto, Bürokram, Computer abzusetzen evtl. zahlt er nicht und Du musst Mahnungen schreiben Geld kommt NACH der Leistung ca. 30 Tage nach Rechnungsstellung Du bist kein Risiko mehr für die Arbeitgeber (außer beim Thema Scheinselbständigkeit) da Du Krankheit, Schwangerschaft, Urlaub selber bezahlst - das hat sich für mich als Frau ausgezahlt. Wer will schon eine Frau im bestern Schwangerschaftsalter einstellen? Wer eine Mutter? Bei mir ist das egal. Mein Risiko. Du kannst es ja mal probieren. Was arbeitest Du denn überhaupt? Traust Du Dir den Steuerkram zu? Oder holst Du Dir einen Steuerberater (die Kosten musst Du auch reinholen)? Servus Karin

Mitglied inaktiv - 19.06.2009, 23:05



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Musst Dich halt selbständig machen und aufpassen, dass Du nicht in den Bereich "Scheinselbständigkeit" kommst. Das Risiko liegt dann komplett auf Deiner Seite. Man kann das Risiko natürlich über Rahmenverträge mit entsprechenden Kündigungsfristen etwas minimieren. Auch ob der Auftraggeber *vor* oder *nach* Leistungserbringung zahlt, kann vertraglich vereinbart werden. Wenn Du eine freiberufliche Tätigkeit ausübst, könntest Du Mitglied in der Künstlersozialkasse werden - die sind recht günstig. Aber Achtung, dann muss der Auftraggeber auch Beiträge abführen! Es gibt auch noch die Konstruktion "arbeitnehmerähnliche" Selbständige. Da kenne ich mich aber nicht aus, da müsstest Du selbst mal recherchieren. Viele Grüße Susanne

Mitglied inaktiv - 20.06.2009, 16:43