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Nun bin ich krank und habe keine Krankenversicherung :o((

Thema: Nun bin ich krank und habe keine Krankenversicherung :o((

Hallo leider streite ich mich mit der Arge seid August rum wer die Beiträge zahlt... Mir wurde es ab April genehmigt und ab August sollten die Beiträge gleich an die AOK überwiesen werden... Was aber dann nicht so war wie ich im oktober erfuhr... erst hiess es es fehlten Unterlagen, worüber ich aber nicht informiert wurde und dann bekam ich einen kompletten neuen antrag den ich ausfüllen solle. gmacht getan und nun kam der ablehnungsbescheid der übernehme weil ich 85 euro über dem bedarf sei...habe einen wiederspruch eingelegt, da mir kinderzuschlag berechnet wurde, den ich aber gar nicht bekomme...weiss nicht wo sie den her haben... nun stehe ich mit 500 euro bei der AOK in den miesen, häte ich das gewusst, hätte ich versucht die mtl 150 euro aufzutreiben und nun habe ich so einen hohen rückstand und weiss nicht wie ich das geld auftreiben soll. nun habe ich seid tagen starke nieren schmerzen und kann nicht zum doc.... finde es alles so mies. sorry fürs jammern.

von sweetangel80 am 28.11.2012, 12:46



Antwort auf Beitrag von sweetangel80

Hi, wenn ich dich richtig verstehe, bist du doch noch versichert, nur ist nicht klar, wer die Beiträge zahlt (sonst wäre ja kein Rückstand aufgelaufen). Somit kannst du auch ruhig zum Arzt gehen - und solltest es auch tun. Danach kannst du dann die rechtliche Seite in Ruhe klären - gut wäre es, wenn du irgend etwas schriftliches von der Arge hättest bzgl. Übernahme der Beiträge... Gruß, Speedy

von speedy am 28.11.2012, 14:30



Antwort auf Beitrag von sweetangel80

Hallo, ich seh es ähnlich wie meine Vorrednerin. Du bist versichert. Die Frage ist nur wer zahlt. Wir haben in Dt. auch eine KV-Pflicht, das heißt die AOK kann dich nicht rausschmeißen, weil die Beiträge offen sind und die Behandlung darf auch nicht verweigert werden. Also nimm deine Chipkarte und ab zum Doc. Der Doc kann an deiner Karte eh nicht sehen, dass noch Beiträge offen sind. Alles Gute und gute Besserung!

von nici1909 am 28.11.2012, 15:00



Antwort auf Beitrag von nici1909

Ja aber ich muss dann später die behandlung bezahlen!!! Hatte ich bei der Geburt im Mai auch...Da sprang dann plötzlich das Jobcenter ein. Die Situation macht mich wahnsinnig...

von sweetangel80 am 28.11.2012, 18:14



Antwort auf Beitrag von sweetangel80

Hallöchen, also ich hab mal gegoogelt und dies beides gefunden: http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?ID=sx20632 So wie ich das verstehe ruht also bei dir der Leistungsanspruch, da du mehr als 2 Monate mit den Beiträgen im Rückstand bist und trotz Mahnung nicht zahlst (zahlen kannst, mit der arge streitest, wer zahlen muss). Aber da gibt es Ausnahmen und das sind z.B. Behandlungsbedarf wg. akuter Erkrankung und Schmerzzuständen (§ 16 Abs. 3a SGB V). In dem Paragraf steht zwar was von Künstlersozialkasse, aber die ist meines Wissens der gesetzlichen gleichgestellt, eben nur für Künstler. Auf der I-Net-Seite oben ist das ja allgemein dargestellt. Also auf jeden Fall ab zum Arzt und sollte noch was kommen, dann Widerspruch mit dem Hinweis auf das SGB und dann sollte Ruhe sein. Viel Glück

von nici1909 am 28.11.2012, 19:33