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im mutterschutz arbeiten?

Thema: im mutterschutz arbeiten?

hallo und guten morgen ihr lieben, ich habe da mal eine frage. und zwar, hab ich die diskussionen über mütter die arbeiten die letzten tage still mitverfolgt. nun ist es so, dass ich nicht nur arbeiten will (weil mir nach 6 monaten den arsch-zu-hause-breit-sitzen nicht nur die decke aufn kopf fällt, sondern ich mich tierisch langweile und nutzlos fühle), sondern auch irgendwie muss, damit wir besser über die runden kommen. nun wollte ich fragen, ob man im mu.schu. überhaupt arbeiten gehen "darf", wenn ja wieviele std. und wieviel geld darf man dazuverdienen. und wie sieht es im erziehungsurlaub aus? ich weiß, man darf 30 std. arbeiten gehen. aber gibts da eine geldliche zuverdienstregel? ich möchte die kleine auch nicht weg geben. wenn dann würd ich sowas wie... ja zeitungsaustragen am sonntag machen wollen. oder ähnliches. was macht ihr denn so "nebenher"? danke schonmal. lg juchee

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 06:19



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Hi. Magst mal hier schauen?? http://www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de/home/tipps/428 Im Erziehungsurlaub darst Du nicht mehr wie 30 Stunden arbeiten, das heißtn nicht mehr wie 400 euro verdienen. Wenn du das alles einhälst, bekommst du in voller höhe dein erziehungsgeld weiter. Mußt es natürlich aber melden. Beispiel: Ich arbeite auch erziehungsurlaub, nur am wochenende. wie gesagt, da es nicht mehr wie 400 euro sein dürfen, sind es bei mir 4 Tage im monat, da ich ja auch noch am wochenende die schichtzulage dazurechnen muß!! Bald hast du es ja geschafft und dein baby ist da!! wann ist eigentlich ET?? Marlen

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 08:35



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... habe dir zwar nen link für den öffentlichen dienst geschickt, aber so ähnlich mußt du dir das vorstellen. Tanke kraft in der mutterschutzzeit!!!!

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 08:38



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Im vorgeburtlichen Mutterschutz darfst Du arbeiten. Nach der Geburt besteht ein unbedingtes Arbeitsverbot im Mutterschutz (für Angestellte, bei selbständigen fragt natürlich niemand). Im Erziehungsurlaub darfst Du max. 30 Stunden arbeiten, wenn Du mehr arbeiteste, endet der Erziehungsurlaub. Und Du darfst selbstverständlich mehr verdienen als 400 Euro. Bei 30 Stunden in der Regel 75 % des letzten Einkommens. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 08:48



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Im MUSCHU besteht absolutes Beschäftigungsverbot bekommst ja das MUSCHU geld von der KK und evt. noch je nach Gehaltshöhe den Zuschuss vom (noch)?Arbeitgeber nach 8 Wochen kannst Du 19-30 Sd. arbeiten und entsprechend deinem Stundensatz auch verdienen!!!!auch über 400 Euro!! natürlich wird das auf das EG angerechnet...man kriegt ja nichts geschenkt seufz...gehe selber nach 3,5 Monaten wieder für 28h arbeiten weil ich muss....und habe EG eingereicht bin gespannt was ÜBRIG bleibt..LG Melli

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 09:09



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..ohne den Status Erziehungszeit zu verlieren. Es dürfen weniger als 19 Stunden sein. Und nur während des Mutterschutzes nach der Geburt besteht ein unbedingtes Beschäftigungsverbot. Davor darf der AG beschäftigen und eine werdende Mutter arbeiten, sie kann aber jederzeit und fristlos doch den Mutterschutz antreten. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 09:12



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Hallo also du meinst ja sicher im Erziehungsurlaub/Elternzeit und nciht im Mutterschutz und da stimmt was tinai geschrieben hat, das hat ncihts mit 400 euro oder so zu tun und man kann BIS ZU 30 Stunden arbeiten. Lg HEnni

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 09:50



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Natürlich kann man mehr wie 400 euro verdienen, aber dann streichen sie ein Teil vom Erziehungsgeld, oder sogar alles. Das wollte ich damit sagen. LG

Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 10:03



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Mitglied inaktiv - 09.10.2006, 10:42