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Fragen zum TVöD - kann wer helfen?

Thema: Fragen zum TVöD - kann wer helfen?

Guten Abend, ich habe eine Frage zu einem § im TVöD, aber das ist so kompliziert geschrieben, dass ich keinen Plan habe. Kann mir diesen § wer "ausdeutschen"? § 7 Sonderformen der Arbeit (1) 1Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. 2Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. 3Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen. Danke schon mal!

von M@mi am 29.10.2012, 20:11



Antwort auf Beitrag von M@mi

Hi M@mi, was genau ist denn deine Frage? Ich kenn mich bisschen mit der Materie aus... (1) Wechselschichtarbeit (Frühschicht, Spätschicht) ist die Arbeit(festgelegte, vertraglich vereinbarte Arbeitszeit) nach einem Schichtplan (täglich zeitlich bestimmt), der einen regelmäßigen (z.B. täglich, wöchentlichen, monatlichen) Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen Beschäftigte durchschnittlich längstens nach Ablauf eines Monats (30 Tage) erneut zur Nachtschicht herangezogen werden. (2) Wechelschichten sind wechselnde Arbeitsschichten (Frühschicht, Spätschicht, Tagschicht, Nachtschicht) in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht (von 0 bis 24 Uhr) werktags (Montag - Samstag), sonntags und feiertags (Feiertagsgesetz) gearbeitet wird. (3) Nachtshichten sind Arbeitsschichten, die mind. zwei Stunden Nachtarbeit (22 - 6 Uhr) umfassen.

von NaniBanani am 30.10.2012, 19:28



Antwort auf Beitrag von NaniBanani

Kennst du dich im Bereich Krankenhaus aus? Wieviele Dienste jeder Schicht pro Monat muss jemand denn machen, um die Wechselschichtzulage zu bekommen?

von M@mi am 30.10.2012, 22:39



Antwort auf Beitrag von M@mi

Oh Sorry, Krankenhaus ist gar nicht mein Gebiet... ich schau aber nachher mal in meinen Kommentar zum Gesetz, vielleicht steht da was zu deinem Thema. Meld mich nochmal, wenn ich was finde!

von NaniBanani am 31.10.2012, 20:08



Antwort auf Beitrag von NaniBanani

Ich hab schon gegoogelt wie blöd, aber irgendwie find ich nirgends diesen Krankenhausteil und wenn doch, dann find ich den §7 nicht und den brauch ich dringend. Vielleicht kommst du ja weiter, wäre ja klasse!

von M@mi am 31.10.2012, 21:49



Antwort auf Beitrag von M@mi

Hallo m@mi, ganz vereinfacht heißt das: Du arbeitest in Frühschichten, Spätschichten und Nachtschichten. Du mußt mindestens eine Nachtschicht innerhalb eines Monats arbeiten, um den Anspruch auf die WECHSELschichtzulage nicht zu verlieren. Gruß twomate

von twomate am 01.11.2012, 16:38