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Elternzeit

Thema: Elternzeit

Der Geburtstermin meines Kindes ist vorausichtlich der 25.10.10. Ich möchte zwei Jahre Elternzeit beantragen. Wann beiginnt und endet diese dann genau? Was muss ich in den Antrag beim Arbeitgeber reinschreiben?

Mitglied inaktiv - 26.07.2010, 08:19



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Hi, die Elternzeit beginnt am Geburtstag des Kindes (25.10.10) und wenn du 2 Jahre beantragst, dann endet sie am 24.10.12, d.h. genau am 2. Geburtstag müsstest du wieder arbeiten gehen, wenn du nicht noch das 3. Jahr dranhängst. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 26.07.2010, 09:12



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Das Schreiben habe ich in etwa so formuliert: Ich beantrage eine Elternzeit vorraussichtlich bis .... Den Termin stelle ich in Abhängigkeit einer Betreuungsmöglichkeit und der persönlichen Entwicklung meines Kindes. Somit hälst Du Dir die Hintertür offen, um ggf. zu verlängern. Den Antrage habe ich erst nach Geburt des Kindes hingeschickt, da wußte ich ja dann das genaue Geburtsdatum. Ich fange nächste Woche wieder an zu arbeiten nach einem Jahr Elternzeit. Mein Sohn ist am 11.07. 1 Jahr alt geworden. genau am Geburtstag bzw. einen Tag später wollte ich nicht gehen. Somit habe ich den nächsten 1. genommen. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 26.07.2010, 09:22



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Hi, das Schreiben hätte ich als AG zurückgewiesen bzw. nur den definitiven Zeitraum bestätigt - wie soll der AG denn planen können, wenn für ihn unwägbare Bedingungen dazu kommen. Es reicht doch schon, dass der AN die Möglichkeit der rel. kurzfristigen Verlängerung für das 3. Jahr hat. Du brauchst für die Mitteilung keine Form einzuhalten, doch Beginn und Ende sollten klar und ohne Bedingungen hervorgehen. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 26.07.2010, 11:52



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Kleine Anmerkung: Man BEANTRAGT nicht die Elternzeit - sondern man MELDET sie AN. Jede Mutter und jeder Vater hat Anspruch auf Elternzeit, somit muss sich nicht beantragt (Antrag = Genehmigung), sondern einfach nur angemeldet werden. Da man sich auf 2 Jahre festlegen muss, kann man entweder einen definitiven Zeitpunkt zwischen 0 und 23 Monaten angeben, oder man gibt 2 Jahre an und hält sich das dritte Jahr offen. Das habe ich getan und es in einem Nebensatz erwähnt. Etwa so: "Ich melde.... bis zum 24.10.12 an. Gem. §xx behalte ich mir vor, ein drittes Jahr anzuhängen, falls die Betreuungssituation dies erfordert." Konkret: Deine Elternzeit endet in Monatsschritten immer zum 24. Also: Nimmst du 1 Jahr, endet sie am 24.10.11. Nimmst du 2 Jahre, endet sie am 24.10.12. Nimmst du 6 Monate, endet sie am 24.04.11.

Mitglied inaktiv - 26.07.2010, 13:15



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Mitglied inaktiv - 26.07.2010, 13:16



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und wenn es ein jahr und 4 tage sind ist doch wurscht, aber man will ja nicht unbedingt schon am geb. des kindes wieder arbeiten...

Mitglied inaktiv - 26.07.2010, 20:10



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Bei meinen Kindern hatte ich geschrieben: "2 Jahre Elternzeit in Anschluß an den Mutterschutz" - mein Arbeitgeber hat dann nach der Geburt das Enddatum ausgerechnet und mir eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen. Meinen "Teilzeit in Elternzeit Antrag" hatte ich allerdings mit festem Datum versehen, dass fand ich für beide Seiten einfacher und fairer.

Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 15:07