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Nach 2 jahren erziehungsgeld...

Thema: Nach 2 jahren erziehungsgeld...

Hallo als ich heute meinem Kontoauszug holte stellte ich fest das mir mein Arbeitgeber bei dem ich arbeitete bevor ich schwanger wurde mir geld überwiesen hat. Mein Sohn wird heute 2 jahre alt.Nun weiss ich auch nicht ob der Arbeitgeber noch 1 weiteres Jahr zahlt. habt ihr ahnung davon?

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 08:03



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Erstmal Glückwunsch an den Sohn zum 2. Geburtstag. Meiner wird heute schon 11 Jahre!! Wie lanhge hast Du denn Elternzeit beantragt??? Vielleicht hättest Du ja heute wieder arbeiten gehen müssen und er hat Dir Dein Februar-Gehalt (anteilig) schon gezahlt??? Trini

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 08:21



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Als mein Sohn geboren wurde gab es die elternzeit noch nicht.... Nein arbeiten gehe ich AUCH nicht aber dann hätte er sich doch auch mal melden müssen oder?

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 11:09



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Kann es sein, dass Du nur für 2 Jahre Elternzeit / Erziehungszeit beantrag hast? Dann hättest Du 2 Monate vorher die Verlängerung für das 3. Jahr beantragen müssen. Insofern kann es schon sein, dass der AG Gehalt ausbezahlt hat.

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 11:25



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Das hast jetzt für mich? Was soll ich denn am besten als nächstes tun?

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 11:51



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wie lange Du Elternzeit beantragt hast. Es hieß sehr wohl 2006 nicht mehr Erziehungsurlaub, sondern Elternzeit. Es gab aber noch das "alte" Erziehungsgeld. Frag nach, wie es zu der Buchung kommt. Trini

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 11:58



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Ja das ist mir schon klar habe für 2 jahre erziehungsgeld beantragt...

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 12:07



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Dann würde ich aber mal schnellstens bei meinem Arbeitgeber nachfragen, nicht dass Du heute tatsächlich zum Dienst hättest antreten müssen. Halt uns auf dem Laufenden, würde mich jetzt echt interessieren. LG Sonja

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 12:19



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Hallo na, dann aber hophopp zur Arbeit!!! Wenn du nur 2 Jahre beantragt hast, dann musst du nach 2 Jahren natürlich wieder arbeiten!!! Ich könnt grad mihc amüsieren... LG HEnni

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 12:44



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hihi, das finde ich ehrlich gesagt auch gerade sehr amüsant, denn, wenn ich es richtig verstehe, musst du ab heute wieder arbeiten udn hast das aber nicht bedacht!? klär uns doch mal auf... gruß, henriette

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 13:51



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Also ich würd jetzt auch mal behaupten, dass du hättest arbeiten gehen müssen bzw. dass du ab März wieder arbeiten müsstest. Du musst doch eigentlich wissen, für wie lange du Elternzeit beantragt hast!! Wenn du wirklich nur für 2 Jahre beantragt hast, dann musst du jetzt wieder arbeiten, da kommst du nicht drumherum... die Frist für die Verlängerung ist abgelaufen, dein AG kann jetzt verlangen, dass du täglich für genausoviele STunden zur Arbeit kommst, wie vor der Elternzeit. In dem Fall musst du dich schleunigst um einen Betreuungsplatz für dein Kind kümmern. Scheinbar ist bei euch in der Firma alles sehr anonym... ich kenn das nämlich nur so, dass der AG sich beim MA meldet, wenn dieser sich nicht selbst meldet, um abzuklären, wie es genau weitergeht! Aber wenn dein AG sich jetzt einfach darauf verlässt, dass du zur Arbeit erscheinst und nicht nachhakt, wird es ihm sicher auch ziemlich egal sein, dass du ne Frist verpasst hast! LG, aNdrea

Mitglied inaktiv - 27.02.2008, 20:10



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Sicherlich besteht, auch bei formal abgelaufener Frist die Möglichkeit nochmal zu verlängern, wenn AG und AN sich einig sind. Dennoch: drüber sprechen müsste man mal :-) Berichte mal, was raus kommt!

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 10:17



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Habe mit meinem AG drüber gesprochen und er meinte ich müsste mir überhaupt keine Sorgen machen mann kann innerhalb der gesamten Erziehungsurlaubs zeit ohne weiters zu jeder Zeit verlängern...ohne irgendwelche Fristen einzuhalten....Da gibts wohl anscheinend keine.. Nach den 3jahren kann man kündigen oder wieder anfangen zu Arbeiten aber da meldet sich Der AG frühzeitig denn er muss ja acu h wissen ob er die stelle neu besetzten muss oder nicht...

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 20:55



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Hallo Kati, da hast Du Glück, weil der Arbeitgeber das halt so handhabt, weil rechtlich ist es nicht so. Du musst im Prinzip den Erziehungsurlaub von Anfang an genau festlegen (außer dem letzten Jahr, aber nur wenn Du es später nehmen willst). Bei uns wird das übrigens mit der Verlängerung genauso unproblematisch gehandhabt, aber einen Anspruch darauf hast Du nicht. Gruß, Renate

Mitglied inaktiv - 29.02.2008, 12:55



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und Du verpasst heute Deinen ersten Arbeitstag nach Ende Erziehungszeit. Eine andere Erklärung habe ich dafür nicht, aber ich habe auch die anderen Beiträge nicht gelesen. Ich würde ganz schnell beim AG anrufen, sollte es so sein wie ich vermute, riskierst Du die fristlose Kündigung. Vielelicth ist es auch nur ein Fehler in der Buchhaltung, aber ruf unbedingt an. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 28.02.2008, 10:05