Hallo
ich muss mich einer OP unterziehen und werde anschließend für 4 Wochen meinen Arm nicht nutzen können. Bei der KK habe ich bereits die Unterlagen für eine Haushaltshilfe beantragt. Mein Mann möchte dies übernehmen, hat auch schon in der Verwaltung seines Unternehmens angefragt. Er soll was schreiben, Forumular gibt es dort keines.
Was schreibt man denn da? Ganz formlos? Nennt sich das dann Sonderurlaub ohne Bezüge?
Danke schon mal für die Hilfe.
von
FlipFlop
am 22.02.2016, 15:22
Bei meiner GVK ist beim HH-Antrag direkt ein AG-Formular dabei gewesen, dort wurde alles abgefragt (Verdienstausfall, Anzahl der benötigten Stunden etc pp)
Vielleicht kommt da ja noch was von deiner GVK. Meist kann man sich das auch direkt von der hp runterladen.
Alles Gute für die OP.
von
dee1972
am 22.02.2016, 16:35
Beantwortet nicht direkt Deine Frage, aber bitte vorher unbedingt klären, ob das finanziell überhaupt zu regeln ist, wenn es ein Familienmitglied ist
Ich hatte eine ähnliche Sit. und da wurde mir von der KK mitgeteilt, dass weder meine Eltern noch mein Mann bezugsberechtigt sind. Nur Freunde oder Bekannte.
Bei Familienangehörigen geht die KK davon aus, dass die das eh unentgeldlich machen
Hab jetzt bei Dir nicht rauslesen können, ob Dein Mann dann Lohnersatz von der KK haben möchte oder nur eine Freistellung über den AG.
LG möwe
von
Möwe
am 22.02.2016, 19:25
Mein Mann möchte Freistellung von der Arbeit und von der KK dann den Verdienstausfall.
Wir hatten das anders herum schon einmal, aber das waren nur ein paar Tage und in meinem Betrieb gibt es da ein Formular zu.
von
FlipFlop
am 22.02.2016, 20:08
Sind denn Kinder im Haushalt? Wie viele Stunden sind die am Tag fremdbetreut? Das waren alles wichtige Fragen in "meinem" Formular. (Wobei mir tatsächlich die HH nur für die Zeit des stationären Klinikaufenthalt gewährt wurde, danach nicht mehr, weil wir einen Vollzeitkrippenplatz fürs Kind hatten und da war es egal, ob ich krauchen konnte oder nicht. leider)
von
dee1972
am 22.02.2016, 21:15
Ja wir haben zwei Kinder, 6 und 2,5 Jahre jung. Kind gross geht von 8 - 12 Uhr in den Kindergarten, Kind klein wird zu Hause betreut.
von
FlipFlop
am 22.02.2016, 22:53
Dann sollte das problemlos genehmigt werden. Viel Glück.
von
dee1972
am 23.02.2016, 17:16