Guten Morgen,
ich bin Krankenschwester auf 400Euro-Basis und hätte nun am Samstag wieder Nachtschicht gehabt (arbeite 3 Nächte monatl.).
Da ich aktuell total erkältet bin, hab ich mich nun krank gemeldet.
Was ich gerne fragen möchte ist, wie ist es rechtlich bei einem Minijob geregelt?
Benötige ich für den Tag eine Krankmeldung?
von
Abbey
am 22.09.2011, 08:20
Hallo,
eigentlich wird beim Minijob auch krank sein bezahlt - wie beim "normalen" Job auch. Es kann aber sein, das sich AG nicht dran halten (obwohl sie müssten).
Ich muss allerdings sofort ab dem 1. Tag einen Krankenschein einreichen.
LG tabeamutti
von
tabeamutti
am 22.09.2011, 08:31
ok danke... nunja, im Vertag steht drin, dass bei krank nicht bezahlt wird.
von
Abbey
am 22.09.2011, 08:35
Frage hat sich erledigt.
Hab meine PDL angerufen, die sagte, ich bräuchte keine Krankmeldung.
von
Abbey
am 22.09.2011, 09:53
Hallo,
prinzipiell hast Du Anspruch auf Bezahlung, sofern das dein Regelmäßiger Dienst wäre - das ist bei unregelmäßigen Diensten manchmal schwierig zu belegen.
Solltest Du die Bezahlung tatsächlich in Anspruch nehmen wollen, musst Du schon in Deinem eigenen Interesse die Krankmeldung bringen. Wenn es Dir aber nicth so wichtig ist und Du dann eben ein anderes Mal arbeitest, kannst Du es auch lassen.
Grüße Tina
von
Tinai
am 23.09.2011, 11:01