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Lohnsteuerkarte bei zwei Jobs

Thema: Lohnsteuerkarte bei zwei Jobs

Hallo, ich habe zur Zeit einen Minijob, eigentlich nur einen Aushilfsjob, aber wenn ich dort arbeite ( Urlaubsvertretung, Krankheitsvertretung...) kommen schon einige Stunden zusammen und ich habe meine Steuerkarte abgegeben. Jetzt habe ich die Aussicht auf einen 20 Stunden Job, natürlich auch auf Steuerkarte. Für den neuen Arbeitgeber wäre es okay, dass ich die Nebenbeschäftigung behalte, wenn ich alles unter einen Hut bekomme, dass muss ich natürlich erst ausprobieren. Muss ich jetzt meine Steuerkarte bei dem Minijobarbeitgeber anfordern ( wenn es mit der anderen Stelle klappt vorausgesetzt) oder muss ich eine zweite beantragen? Wie funktioniert das? Sorry, wenn die Frage naiv oder blöd ist, aber ich hatte noch nie zwei Jobs und keine Ahnung wie das geht! Liebe Grüße Mo

Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 16:14



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Kommt darauf an. Benötigt dein Minijob überhaupt Deine Lohnsteuerkarte? Wenn Du monatlich nicht mehr als 400 Euro verdienst, zahlt der Arbeitgeber pauschal 30% Abgaben und Du würdest die Lohnsteuerkarte dort gar nicht benötigen und könntest Sie für Deinen neuen Job hernehmen. Wenn Du allerdings bei deinem Minijob die Lohnsteuerkarte doch benötigst, weil du regelmässig über 400 Euro verdienst oder der AG auf die Lohnsteuerkarte besteht (er muss dann nur 28% Abgaben zahlen, macht aber fast keine AG) musst Du für den anderen Job eine zweite Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6 abgeben. Die ist aber von den Abzügen die ungünstigste Steuerklasse, die man haben kann. Kerstin P.S. Ein gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze führt nicht zur Versicherungspflicht. Als gelegentlich ist dabei ein Zeitraum von bis zu zwei Monaten innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahres) anzusehen (Auszug Minijobzentrale). D.h. selbst wenn Du wegen Vertretung mal über die Grenze von 400 Euro kommst, wärst Du trotzdem noch ein Minijobber.

Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 17:21



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Verschiedene Möglichkeiten: Du besorgst eine zweite Steuerkarte mit Lohnsteuerklasse 6 - bleibt fast nichts übrig am Ende, aber zum Jahresausgleich bekommst Du die Steuer zurück. Oder Du machst den Aushilfjob als Minijob - dann bekommst Du Deine Lohnsteuerkarte wieder wenn Dein AG einverstanden ist (ist für den alten AG allerdings teurer - Minijob im Vergleich zu Lohnsteuerkarte), dann darfst Du im Minijob im Jahr nicht mehr als 4800 Euro verdienen Wenn Du zwei Lohnsteuerkarten nimmst, dann gib die mit Lohnsteuerklasse 6 beim AG ab, bei dem Du brutto weniger verdienst. Für den AG ist das egal. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 23.07.2009, 11:10