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Kündigungsfrist rechtens?

Thema: Kündigungsfrist rechtens?

Hallo, arbeite momentan auf 400€-Basis. Habe einen neuen Job in Teilzeit in Aussicht. In meinem jetzigen Vertrag steht eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres?! Mein zukünftiger Chef hat gesagt der Vertrag ist nicht rechtens und mein Chef muss sich an die gesetzlichen Kündigungsfristen halten. Danke für eure Antwort. Lg.

Mitglied inaktiv - 23.09.2010, 20:46



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Diese Kuendigungsfrist ist schon seit Jahren ueberholt. Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB mit vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende. Alternativ gilt die vertraglich vereinbarte Kuendigungsfrist - je nachdem was fuer dich vorteilhafter ist. :)

Mitglied inaktiv - 23.09.2010, 21:13



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Hi, wenn die längere Frist (länger als die gesetzl.) für beide Seiten gilt, ist es zulässig so: Zulässig sind vertragliche Vereinbarungen, die auch den Arbeitnehmer an die längeren Fristen für Kündigungen durch den Arbeitgeber gem. § 622 Abs. 2 BGB (oder noch längere, frei vereinbarte vertragliche Fristen) binden. Unzulässig ist es aber, vertraglich für den Arbeitnehmer längere Fristen vorzusehen als für den Arbeitgeber. In diesem Fall gelten (wie beim Fehlen einer vertraglichen Vereinbarung) die gesetzlichen Mindestfristen. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 23.09.2010, 22:20



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gilt sie auch. Allerdings kannst du immer um einen Aufhebungsvertrag bitten. Trini

Mitglied inaktiv - 24.09.2010, 09:02



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Das ist absolut rechtens, der AN darf durch die Fristen gegenüber dem AG nicht benachteiligt werden (der AG darf aber benachteiligt werden!). Die Frist ist auch nicht unverhältnismäßig lange und durchaus üblich. Wenn Du früher aus dem Vertrag raus willst, hilft nur gut verhandeln oder Du kanns den Minijob noch parallel bis Weihnachten weiter führen. Gruß Tina

Mitglied inaktiv - 24.09.2010, 09:55