Hallo,
vielleicht kann mir hier jemand schon mal helfen.
Folgender Fall:
Ich arbeite als Angestellte, das Geschäft schliesst zum 18.04.2015, was ich heute erfahren habe.
Die Kündigung des Arbeitgebers erfolgte schriftlich zum 30.04.2015
Die Kündigung erhielten wir bereits im Dezember
Heute habe ich erfahren, das unserem Gehaltszettel Ende diesen Monats ein Schreiben beiliegt, indem uns mitgeteilt wird, das das Gehalt nur bis 18.4. 2015 gezahlt wird.
Fragen:
Muss er das Gehalt bis 30.04. zahlen?
Meiner Meinung nach schon.
Könnte er nachträglich eine neue Kündigung mit neuem Datum ausstellen?
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen
VG Maja
von
maja1411
am 24.02.2015, 17:03
Hallo,
die Kündigung zum 30.4. ist auf jeden Fall wirksam, und damit müsste auch das Gehalt bis zum 30.4. gezahlt werden.
Eine neue Kündigung zum 18.4. könnte er dir nur ausstellen, wenn er die Kündigungsfrist einhalten würde.
Was hast du denn für eine Kündigungsfrist? Steht eine in deinem Vertrag? Wenn nein (dann gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen), wie lange arbeitest du schon da?
LG sun
von
sun1024
am 24.02.2015, 22:10
Hallo Sun,
erstmal Danke für deine Antwort.
Ich habe keinen schriftlichen Vertrag, bin auch erst seit 9 Monaten dort angestellt.
Also würde die gesetzliche Kündigungsfrist greifen, 4 Wochen zum Monatsende
VG Maja
von
asti_2
am 24.02.2015, 22:21
Okay, dann könnte also noch eine Kündigung kommen, 4 Wochen vorm Monatsende März oder 4 Wochen vorm 15. des Monats April.
Falls keine mehr kommt, steht dir das Gehalt bis zum 30. zu. Ob du es einklagen willst, ist die andere Frage...
LG sun
--
P.S.: Das hier ist eine allgemeine Wiedergabe von Aussagen, die so in Gesetzen stehen, so wie ich sie verstehe. Es ist keine rechtsverbindliche Auskunft zu deinem Einzelfall, also keine Rechtsdienstleistung. Das dürfen nur befugte Personen machen, die du im Zweifel fragen müsstest.
von
sun1024
am 24.02.2015, 22:45