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Kündigung während Elternzeit

Thema: Kündigung während Elternzeit

Hallo zusammen, Ich hoffe ihr könnt mir etwas helfen. Ich bin seit Mai 2015 in Elternzeit. Nun wird die Firma (dort seit 2001 tätig) aufgelöst und zurzeit läuft der Antrag auf Zustimmung meiner Kündigung. Alle anderen Mitarbeiter haben bereits ihr Kündigung erhalten. Habe gerade einen Anhörungsbogen bekommen. Ist nur noch eine bürokratische Sache. Ich habe mal gehört, das man bei einer Kündigung immer eine Anwalt einschalten und die Kündigung prüfen lassen sollte. Macht das denn hier überhaupt Sinn? Was soll es denn ändern? Eine Anspruch auf Abfindung hat man ja nicht. viel Geld für einen Anwalt habe ich auch nicht. Keine Rechtsschutz. Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall? Wie geht es für mich weiter? Wie ist das mit der Krankenversicherung? muss ich deshalb zum Arbeitsamt oder? Ich habe bisher keine Erfahrung darin. War bisher noch nie arbeitslos.

von spanisheye am 25.06.2016, 20:27



Antwort auf Beitrag von spanisheye

Hallo, ich persönlich glaube nicht, dass man bei jeder Kündigung zu einem Anwalt sollte. aber wenn du die Kündigung überprüft haben willst, dann ruf bei einem an, frag, was der nimmt, wenn er was dazu sagen soll, und dann kannst du entscheiden ob du es machst. Ja, du musst zum Arbeitsamt und dich arbeitssuchend melden. Da du aber in Elternzeit bist, nehmen die dich auf und dann passiert erst mal nichts bis zum Ende der Elternzeit. Entweder du hast dir in der Zwischenzeit selbst was gesucht oder dann bekommst du Arbeitslosengeld und muss dich eben bewerben. Während der Elternzeit bzw während der Elterngeldbezuges bis du ja beitragsfrei pflichtversichert. Darüber musst du dir erst mal keine Sorgen machen. Ansonsten konnte man sich ja famillienversichern lassen über den Ehepartner. Falls das bei dir nicht geht musst du dich selbst versichern und zahlen. Tut mir leid, dass du deinen Job verlieren wirst.

von sarahT am 26.06.2016, 09:57



Antwort auf Beitrag von sarahT

Vielen dank für die Infos. Ist nicht schlimm. War eh nicht mehr so glücklich dort. Natürlich dennoch schade. Bin auch etwas enttäuscht, da sie mir das nicht mal persönlich gesagt haben. Leider sind wir nicht verheiratet, daher kommt keine Familienversicherung in frage. Ist das teuer? Wir überlegen zu heiraten. Wäre dann ggf ein Grund für uns. Was passiert wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen möchte. Habe vielleicht dann bspw keinen Kitaplatz. Hatte eh überlegt zu verlängern. Ich würde dann halt kein Arbeitslosengeld bekommen. Richtig? AG 2 bekomme ich nicht , da mein Lebensgefährte gut verdient

von spanisheye am 26.06.2016, 11:13



Antwort auf Beitrag von spanisheye

Du zählst schon unter das Elterngeld plus, richtig? Ehrlich, da kenne ich mich nicht aus. Es hat sich da so viel geändert. Bitte frag mal bei deiner Elterngeldstelle nach, wie es mit KV Beiträgen aussieht. Oder eben bei deiner KK selbst, wie es mit Versicherung in Elternzeit ohne eigenes Einkommen aussieht. Der Beitragssatz bei freiwillig Versicherten ohne eigenes Einkommen liegt bei ca 150€, variiert aber je nach KK. Ich frage mich gerade, ob du dein Kind auch versichern musst?! Noch eine Frage, die dir deine KK beantworten können müsste. Genau, solange du in Elternzeit bist hast du keinen Anspruch auf Alg. Wenn du Alg bekommst, bist du über die Agentur für Arbeit krankenversichert. Nur als Hinweis, keinen KiTa Platz ist für die Agentur für Arbeit kein Argument. Du könntest dir ja auch ne TaMu suchen, die dein Kind betreut. Wenn du aus der Elternzeit raus bist und möchtest Alg beziehen, dann musst du dich ach bewerben. Wohnt denn dein Lab bei dir? Wenn nicht würde sein Einkommen ja nicht bei dir mit angerechnet.

von sarahT am 26.06.2016, 16:30



Antwort auf Beitrag von sarahT

Nein ich beziehe normales Elterngeld. Nicht Plus. Da hast du was falsch verstanden. ich möchte dann ja kein ALG. wenn ich es haben will, dann ist klar. Dann muss ich mich bewerben und muss dem Markt zur Verfügung stehen. Aber ich weiß noch nicht ob ich gleich wieder arbeiten möchte, sprich erstmal Hausfrau sein. Finanziell wäre das bei uns möglich. Wollen im nächsten Jahr noch ein zweites Kind. Mein Partner und ich leben zusammen.

von spanisheye am 26.06.2016, 16:49



Antwort auf Beitrag von sarahT

Ihre Elternzeit endet aber mit Ablauf der Kündigung. Ohne Arbeitgeber auch keine Elternzeit. Spätestens wenn das Elterngeld durch ist steht also das Problem Krankenversicherung an. ALG1 bekommt sie nur wenn sie auch arbeitsfähig ist, eine Kinderbetreuung also gesichert ist. Damit wäre auch das Problem Krankenversicherung vom Tisch. Hartz4 - die zweite Option wegen Krankenversicherung - gibt es nur wenn der Freund entsprechend wenig verdient, da Bedarfsgemeinschaft. Bliebe sich selbst kranken zu versichern wenn man nicht in die Familienversicherung kann (schnelle Heirat als Lösung? ) oder eben sich schnellst möglich arbeitstechnisch was neues zu suchen.

Mitglied inaktiv - 26.06.2016, 16:49



Antwort auf Beitrag von sarahT

Wegen kK frage ich dort mal nach. Danke Kind ist bei Papa versichert

von spanisheye am 26.06.2016, 16:50



Antwort auf Beitrag von sarahT

Nur ist die TE nicht mehr in EZ wenn sie keinen AG hat. Ansonsten hat man die Option - wenn man einen AG hat, sich einen Teilzeitjob zu suchen bei einem anderen AG innerhalb der EZ. Man darf in der EZ bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Manche AG haben keine TZ-Jobs welche mit Betreuung usw vereinbar sind, mit Zustimmung des AG darf man dann eben auch woanders sich bewerben und arbeiten. Und solange bis man was neues gefunden hat hat man dann auch unter Umständen Anspruch auf ALG1 wenn eben die Kinderbetreuung grundsätzlich gesichert ist. Und dann eben im Umfang der Teilzeitstunden. Elternzeit bedeutet nicht mehr wie das dein eigentlicher Vertrag ruht. Und das man unter Umständen beitragsfrei versichert ist. Alles dazwischen ist extrem flexibel gestaltbar, erst recht sobald das Elterngeld ausgelaufen ist.

Mitglied inaktiv - 26.06.2016, 16:54



Antwort auf Beitrag von spanisheye

Bedenke, ohne AG keine Elternzeit. Und ohne AG auch kein Mutterschaftsgeld. Und da Kind2 wohl weit nach dem 1ten Geburtstag von Kind1 kommen wird, wird es wohl auch nur den Mindestsatz beim zweiten Elterngeld geben. Umd as gleiche Elterngeld zu bekommen beim zweiten Kind wie beim ersten seit ihr zu spät dran, außer Du bsit schon im Mutterschutz für das zweite. was ich stark bezweifel. Es wäre also in eurem Interesse wenn Du sehr wohl dir jetzt einen neuen Job suchst, schon wegen dem nächsten Elterngeld. ALG1 wird, genau wie wenn du nichts verdienst, aber auch als Nullrunde für das neue Elterngeld gerechnet. Falls es für euch finanziell egal ist, dann herzlichen Glückwunsch, Du bist nun offiziell Hausfrau nach Ablauf der Krankenversicherung. Dann wie gesagt entweder heiraten und ab in die Familienversicherung oder selbst versichern

Mitglied inaktiv - 26.06.2016, 16:59



Antwort auf Beitrag von sarahT

Danke für deinen Beitrag. Nun bin ich besser informiert. Das mit dem Elterngeld für kind 2 ist ein Argument. Sobald ich die offizielle Kündigung habe und die erforderlichen Stellen aufgesucht habe, entscheiden wir. Eine Heirat ist wohl die beste Lösung, sollte ich entscheiden erstmal zuhause zu bleiben

von spanisheye am 26.06.2016, 17:09



Antwort auf Beitrag von spanisheye

Es gibt sehr günstige "Hausfrauen-Tarife" in den meisten Krankenkassen. Die Hausfrauen-Tarife gelten aber nur wenn ihr nicht verheiratet seid. Wenn ihr heiratet und dein Mann privat versichert ist wird es teuer. In der privaten gibt es keine Familienversicherung. Jedes Familienmitglied muss individuell versichert werden. Für die gesetzliche Krankenversicherung wird zur Beitragsermittlung das Gehalt beider Ehepartner herangezogen, auch das Gehalt der privatversicherten Ehepartners.

von zschnecke am 27.06.2016, 11:20



Antwort auf Beitrag von zschnecke

Sobald mein Kleiner wieder fit ist, gehe ich mal beim Kundencenter der KK vorbei und schildere meinen Fall. Die sollen mir ein paar Zahlen nennen. Mein Partner hat die gesetzliche KK gewählt.

von spanisheye am 27.06.2016, 12:38



Antwort auf Beitrag von spanisheye

Hallo, Du hast während der Arbeitslosigkeit Anspruch auf Mutterschaftsgeld, wenn du pflichtversichert bist, d.h. nach Ablauf der nachwirkenden Sozialversicherung aus dem Arbeitsverhältnis. Dann brauchst und kannst du dich auch nicht familienversichern, wenn du verheiratet bist, denn die Beiträge zahlt das Jobcenter. Mach dich auf jeden Fall beim Jobcenter und der Krankenversicherung schlau. LG, Sabine

von nemesis73 am 28.06.2016, 08:43