Hallo,
ich habe hier ja schonmal geschrieben, dass ich sehr unglücklich in meinem Job bin. Ich habe aber auch beschlossen, jetzt während der Schwangerschaft nicht zu kündigen.
Erst danach. D.h. erst nach den zwei Jahren Elternzeit, die ich gern genommen hätte.
Wie mache ich das dann und was passiert dann?
Schreibe ich einfach eine fristgerechte Kündigung, vor Ablauf der Elternzeit?
Wie geht es dann weiter?
Ich hoffe, ich habe in den zwei Jahren bereits was gefunden, was mir besser gefällt. Wenn nicht, melde ich mich arbeitslos oder wie gehe ich vor?
Melli
Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 16:23
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Hi,
du kannst zum Ende der Elternzeit kündigen - wie sonst jederzeit auch :)
Wenn du ohnehin weißt, dass du nicht zurück willst, dann kannst du auch direkt 3 Jahre Elternzeit beantragen und, sobald du etwas Neues hast, innerhalb der Elternzeit kündigen oder ggf. (bei TZ dann später erst kündigen.
Solltest du arbeiten wollen und keine Stelle haben (bereits gekündigt, Elternzeit beendet), kannst du dich arbeitssuchend melden, bzw. auch arbeitslos, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Rechne aber mit einer Sperre beim Geld, weil du durch die eigene Kündigung deinen Job selbst aufs Spiel gesetzt hast.
Gruß, Speedy
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 14.07.2008, 17:34
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Ich habe 3 Jahre Elternzeit gehabt und zum Ende gekündigt. Wenn mein Kind im Kiga eingewöhnt ist und sich wohlfühlt, dann werde ich mich um einen neuen Job bewerben.
Mitglied inaktiv - 15.07.2008, 20:10
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Musstest Du Dich auch schon beim Arbeitsamt arbeitslos melden? Würde mich interessieren, da ich in einer ähnlichen Situation bin.
Mitglied inaktiv - 16.07.2008, 13:59
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Hallo,
ich habe mich noch nie arbeitslos gemeldet. Ich stand bisher immer in irgendeinem Arbeitsverhältnis.
Zuletzt jetzt eben als Minijobberin.
Ich weiß nicht, wie ihc es nach der Elternzeit machen werde. Ich hoffe, in den drei Jahren, eine neue Stelle zu finden. Dann hätte sich das Thema Arbeitsamt erledigt, denn da wollte ich nicht hin...
Melli
Mitglied inaktiv - 16.07.2008, 18:17