Hallo,
so ganz passt meine Frage eigentlich nicht ins Forum, aber hier sind immer einige unterwegs, die sich ganz gut auskennen
Folgendes:
Meine Kollegin arbeitet Teilzeit (60%)und ist seit Mitte Februar krank geschrieben wegen psychischen Problemen. Mitte März geht sie auf Kur für drei Wochen. Nun möchte sie nächste Woche noch zwei Tage arbeiten, damit sie nicht ins Krankengeld fällt.
Ich meine mal gehört zu haben, dass es nichts bringt wenn man dazwischen paar Tage arbeitet, wenn man anschließend wieder wegen der gleichen Krankheit krank geschrieben ist.
Bin ich da falsch oder kann mich jemand aufklären der Bescheid weiß?
Vielen Dank!
von
DieMüllerin
am 01.03.2016, 15:49
da meinst du richtig!
laut information meiner krankenkasse wird aber die reha bei einem gnädigen ag von diesem auch bezahlt, sprich, der an kann in der lfz bleiben.
wenn nicht, dann tritt die rentenversicherung als träger der reha ein.
Mitglied inaktiv - 01.03.2016, 16:04
Du siehst das richtig!
Bei gleicher Diagnose müssen mindestens sechs Monate dazwischen liegen, damit es als neue Erkrankung gilt und für Krankengeld zB nicht zusammen gerechnet wird.
von
fabiansmama
am 01.03.2016, 16:20
Wenn sie erst seit Mitte Februar krank ist, sind das 3 Wochen.
Kur sind auch 3 Wochen. Vielleicht passt das ja?
Ansonsten müssen zwischen zwei Krankschreibungen mit gleicher Diagnose 6 Monate vergehen, damit es neu zählt.
Trini
von
Trini
am 01.03.2016, 16:27