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Kinderkrankentage wenn Mutter gesetzlich und Kind privat versichert

Thema: Kinderkrankentage wenn Mutter gesetzlich und Kind privat versichert

Hallo, mein Partner und ich würden gerne heiraten. Kind 2 ist auf dem Weg. Das blöde ist, dass mein Partner privat versichert ist und unsere Tochter dann von der gesetzlichen in die private Krankenkasse wechseln muss. Ich bleibe weiterhin in der gesetzlichen. Soweit ich das nun verstanden habe, fallen bei mir dann die Kinderkrankentage weg. Und wenn ich' s richtig verstehe, heißt das, dass ich dann keinen einzigen Tag frei Kriege - ob nun bezahlt oder unbezahlt. Würden wie nicht heiraten, hätte ich laut 45 SGB für zwei Kinder 20 mögliche Tage frei. Jetzt kann ich wohl nur noch mit 616 BGB rechnen... Gibt es hier Eltern in ähnlicher Situation? Wie löst ihr das? Bleibt dann immer Papa zu Hause? Ich muss mir nach der Elternzeit eine neue Stelle suchen, da meine befristet war und hoffe natürlich, das noch etwas über Überstunden ausgleichen zu können. Aber ob dem der Arbeitgeber zustimmt...

von 85kathali am 16.06.2015, 13:51



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Hi, doch, du bekommst frei, wenn dein Kind krank ist, lediglich die Krankenkasse des Kindes übernimmt nicht mehr deinen Lohnausgleich. Im Regelfall wird sogar dein Gehalt normal weitergezahlt. s. hier S. 29 "Arbeitsbefreiung zur Betreuung eines erkrankten Kindes" http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a164-entgeltfortzahlung-bei-krankheit-und-an-feiertagen.pdf?__blob=publicationFile d.h. aufgrund von § 616 BGB normale Lohnfortzahlung für den Arbeitnehmer, sofern diese nicht AUSDRÜCKLICH im Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen wurde. Gruß, Speedy

von speedy am 16.06.2015, 14:14



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Hallo, die GKV war einer der Gründe, warum der Vater der Kinder und ich 15 Jahre lang nicht geheiratet haben :-) Übrigens hat auch der Vater dann nur Anspruch nach 616 BGB, nicht nach SGB2. Urlaub und Überstunden bzw., arbeiten von Zuhause sind die gängigen Optionen. Gruss Désirée

von desireekk am 16.06.2015, 15:54



Antwort auf Beitrag von 85kathali

@speedy: Das mit 616 BGB weiß ich, aber gilt eben nur, wenn's nicht im Arbeitsvertrag nicht ausgeschlossen ist. Und das weiß ich halt noch nicht... Und fünf Tage im Vergleich zu 20 ist nicht wirklich viel.. @desireekk: verstehe ich, ich weiß auch noch nicht, ob sich's lohnt (finanziell und rechtlich - die Entscheidung füreinander haben wir schon mit dem ersten Kind getroffen) Zum Glück bekommt mein Partner (Lehrer) frei. Aber bei längeren Krankheit kann das ja schnell aufgebraucht sein (ich hatte im Kindergarten z.b. zweimal Scharlach)... Gibt's denn noch irgendwelche Möglichkeiten?

von 85kathali am 16.06.2015, 22:53



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so dass mir die 3 Tage bezahlte Freistellung, die der ö.D. auch Angestellten bietet gereicht haben. Wir WAREN aber schon verheiratat und mein Mann hat in die PKV gewechselt, als die Kinder 4 und 7 waren. Trini

von Trini am 17.06.2015, 09:16



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Vielleicht wäre es eine Lösung, das Kind freiwillig gesetzlich versichern zu lassen.

von Kastoperle am 18.06.2015, 15:28



Antwort auf Beitrag von Kastoperle

Haben wir auch schon überlegt, aber das kostet pro Kind 150 Euro und in der privaten sind es nur 50 Euro. Bei zwei Kindern sind das im Jahr. 2400 Euro Das verdiene ich in zwei Monaten...

von 85kathali am 22.06.2015, 20:56



Antwort auf Beitrag von 85kathali

Es ist von der Krankenversicherung deines Kindes abhängig, ob du den Verdienstausfall für den Pflegetag erstattet bekommst, ggf hast du unbezahlt frei.

von Geisterfinger am 05.08.2015, 19:49