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Kinderkrankengeld, Zahlung durch KK- wer kennt sich aus?

Thema: Kinderkrankengeld, Zahlung durch KK- wer kennt sich aus?

Hallo, ich musste im Dezember zum ersten mal "Kindkrank machen". Die Ärztin wollte mir eine Woche ausstellen, da ich aber nur Do und Fr arbeite (jeweils 8h, also 16 Wochenstunden) meinte ich die beiden Tage auf dem Schein würden reichen. Manchmal bin ich einfach zu unbedarft bei sowas... Nun kam ein Schreiben von der Krankenkasse mit einem überwiesenen Betrag auf den man wohl kommt wenn man meine Wochenstunden durch 5 Arbeitstage teilt und mit dem Nettoverdienst verrechnet. Es "fehlen" jetzt also ca. 200€. Ist das korrekt so? Gibt es hier eventuell Sozielversicherungsfachangestellte die wissen wie das im Teilzeitarbeitsverhältnis berechnet wird?

von MaCaMa am 10.01.2016, 16:59



Antwort auf Beitrag von MaCaMa

Ich habe von der KK einen Zettel für den Arbeitgeber bekommen und der musste dann eintragen, wieviele Stunden ich an den "Kind-Krank-Tagen" im Dienst war. Wurde nichts durch irgendwas geteilt oder so.

von babytraum am 10.01.2016, 20:00



Antwort auf Beitrag von babytraum

wurde auf dem blauen Zettel nicht nach den Wochenstunden gefragt? die hatte ich mit 16 eingetragen und das wäre ja auch der Stundenausfall gewesen- also nur für den Fall dass ich mich da bei der Fragestellung vertan haben sollte

von MaCaMa am 10.01.2016, 20:16



Antwort auf Beitrag von MaCaMa

Bei mir gabs nur weisse Zettel :-) Ich arbeite im Schichtdienst und ich musste nur den Zeitraum eintragen, in dem das Kind krank war bzw. den Krankenhausaufenthalt und dann ab an die Personalabteilung und die haben eingetragen, an welchen Tagen ich Dienst gehabt hätte und welchen Dienst ich gehabt hätte und so ging das retour an die KK.

von babytraum am 10.01.2016, 21:04



Antwort auf Beitrag von MaCaMa

Ich würde mal bei der Krankenkasse anrufen, wie das nun zu klären ist. Notfalls eine Bescheinigung vom AG vorlegen, dass du nur diese beiden Tage arbeitest.

von Kasi2006 am 11.01.2016, 07:43



Antwort auf Beitrag von MaCaMa

Hi, wenn in deinem Arbeitsvertrag nicht fix verankert ist, dass du 16 Stunden/Woche an den Tagen Do und Fr zu erbringen hast, dann ist die Berechnung pro Tag = 1/5 der Wochenarbeitszeit richtig. Wäre es anders, hätte es der AG (bzw du, wenn du die Rückseite selbst ausgefüllt hast)explizit anders angeben müssen auf dem Schein. Gruß, Speedy

von speedy am 11.01.2016, 13:38



Antwort auf Beitrag von MaCaMa

erstmal Danke für Eure Antworten, da hab ich das wohl selbst verbockt da ich den blauen Schein auch selbst ausgefüllt habe. Gab es da wirklich ein Feld um einzutragen an welchen Tagen genau? Ich erinnere mich nur an die Frage nach den Wochenstunden... Kann man da jetzt noch was machen? und wenn ja was?

von MaCaMa am 11.01.2016, 22:56



Antwort auf Beitrag von MaCaMa

Der Bescheid der Krankenkasse ist ein Verwaltungsakt, also kann man auf jeden Fall Widerspruch einlegen und eine Korrektur verlangen. Evtl. ist das aber gar nicht nötig, ich würde einfach mal die Bearbeiterin bei der KK anrufen und anbieten, einen entsprechenden Nachweis nachzureichen. Vielleicht ändert er/sie es dann auch direkt. Gruß, Speedy

von speedy am 12.01.2016, 11:58