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Kinderkrank

Thema: Kinderkrank

Ich musste wegen meiner Tochter (Magen Darm) zu hause bleiben. Habe die Krankmeldung der Arbeitgeberin gegeben sie meinte dass sie es weiter leitet an die Krankenkasse. Das Geld bekam ich zwar aber heute rief die Krankenkasse an und meinte die ärztliche Bescheinigung liegt nicht vor! Was nun? Wie wird so was gehandhabt? Bin ja Berufsanfängerin und habe da meiner AG vertraut.

von filly am 26.11.2012, 20:41



Antwort auf Beitrag von filly

Hallo filly, frag einfach in der Personalabteilung nach. Normalerweise musst Du die Krankschreibung desArztes mit ausgefüllter Rückseite selbst an Deine Krankenkasse schicken, der AG bekommt nur eine Kopie. Die Krankenkenkasse fordert dann eine Verdienstbescheinigung bei Deinem Arbeitgeber an. Ich denke mal, dass dein AG die zwar ausgefüllt hat, aber vergessen hat die Bescheinigung des Arztes beizulegen. Kein Drama, kann er auch nachträglich hinfaxen. Liebe Grüße, bcMama

von bleibcoolMama am 26.11.2012, 20:57



Antwort auf Beitrag von filly

Ja, so mach ich das auch immer. Wie schon geschrieben wurde. Kopie der ausgefüllten Krankmeldung an den AG, das Original an die Krankenkasse. Alles weitere regelt die Krankenkasse automatisch mit dem Arbeitgeber. Lg

von Schätzelein am 26.11.2012, 22:08



Antwort auf Beitrag von Schätzelein

Danke. Auf der Arbeit wollten sie das Original und wie gesagt sich selbst kümmern. Ich kann aber erst Mittwoch nachfragen. Hoffe es gibt keine Probleme

von filly am 26.11.2012, 23:02



Antwort auf Beitrag von filly

Du bekommst mit der Krankmeldung einen Durchschlag, den Du selbst der KK weiter leiten musst. Dein AG macht das nicht und muss es auch nicht. Dem musst Du nur die Bescheinigung geben als Nachweis, dass Du berechtigt bist, frei gestellt zu werden.

von Tinai am 27.11.2012, 18:17



Antwort auf Beitrag von Tinai

das ist bei Kinderkrank-Scheinen NICHT so!!! Nur bei Krankmeldungen für einen selber! Ich kenne es auch so, das man eine Kopie der Vorderseite dem AG zukommen läßt, denn nur da stehen für ihn relevante Dinge (Nämlich der Zeitraum) drauf. Die Rückseite wird ausgefüllt und dann zur KK geschickt. Die kümmern sich um den Rest (Verdienstausfall beim AG anfordern etc).

von fabiansmama am 27.11.2012, 19:18



Antwort auf Beitrag von fabiansmama

Hallo, also welche Seite wir bekommen bei Kinderkrank, weiß ich ehrlich gesagt nicht, jedenfalls steht auf der Bescheinigung "für den AG". Wir unternehmen dann in der Regel nichts und die AN teilt der KK mit, dass sie einen Verdienstausfall hatte. Die KK wiederum verlangt dann vom AG eine Bescheinigung über die Höhe. Denn der AG zahlt den Verdienstausfall nicht (es sei denn, das ist so vereinbart oder ein Tarifvertrag sieht das vor, der AG kann das aber vertraglich ausschließen), den Verdienstausfall zahlt bei uns regelmäßig die Krankenkasse und das auch nur zu einem gewissen Prozentsatz. Aber vielleicht meinen wir beide auch das gleich oder reden aneinander vorbei. Gruß Tina

von Tinai am 28.11.2012, 17:09



Antwort auf Beitrag von fabiansmama

ich weiß es gerade nicht. Außer dass vielleicht etwas unklar formuliert ist, welcher Teil der bescheinigung an den AG und welcher an die KK geht.

von Tinai am 28.11.2012, 17:10



Antwort auf Beitrag von Tinai

ja wir meinen wahrscheinlich das gleiche...... ich kenne aber keinen Durchschlag bei einer kinderkrankmeldung....nur bei mir gibt es eine zweiteilige krankmeldung. Bei den Kindern ist es nur so eine kleine Bescheinigung, wo ich halt die Vorderseite für den AG kopieren muss und auf der Rückseite halt die Daten für die KK eintragen und dorthin senden.

von fabiansmama am 28.11.2012, 19:13