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Trotz Kind-Krank-Bescheinigung arbeiten?

Thema: Trotz Kind-Krank-Bescheinigung arbeiten?

`Hallo, ich arbeite seit August wieder. Bin also noch in der Probezeit. Nun ist mein ältester Sohn (6) seit gestern morgen im KH (nichts ernstes, nur ein paar Untersuchungen). Er kommt morgen vormittag wieder raus. Ich habe bei meinem Arbeitgeber für heute einen Kind-krank-Tag beantragt. Nun hat mir das Krankenhaus für morgen auch einen Tag aufgeschrieben. Allerdings brauch ich den nicht, weil mein Mann morgen früh ins KH fährt und ihn mit nach Hause nimmt. Vor 10 Uhr fängt da eh keine Visite an und mein Mann ist ja dann da. Ich würde also gerne arbeiten (muss eh nur von 7:45 bis 11:45 Uhr arbeiten) gehen. Mein Chef sagte mir gestern, dass das kein Problem ist. Trotzdem würde mich interessieren, was ich beachten muss. Bin ich ausreichend versichert für diesen Arbeitstag? Danke schon mal

von Sveamaus am 01.11.2012, 17:05



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Hi, ist kein Problem. Der AG muss die Bescheinigung ausfüllen und ggf. an die KK senden. Da kann er dann auch die Tage korrigieren. Gruß, Speedy

von speedy am 01.11.2012, 17:53



Antwort auf Beitrag von Sveamaus

Hallo, bei den Kind-krank bescheinigungen ist es anders als mit normalen Krankschreibungen. Dabei gibt es tatsächlich Versicherungsprobleme, wenn man trotzdem arbeitet. Wie meine Vorgängerin schon schreibt, korrigiert das der AG. Ich habe schon öfter Kind-krank-Scheine über mehrere Tage gehabt. Da ich aber nur zwei Tage die Woche gearbeitet habe bislang, habe ich natürlich dann auch nur für die Zeit das Krankengeld erhalten. Die KK fordert dann ja vom AG eine Bescheinigung über den Verdienst an und da wird es dann entsprechend vom AG korrigiert. Mein Mann hat solche Bescheinigungen auch schon öfter nur zur Vorlage beim AG eingereicht, ohne sie an die KK weiterzuleiten. Er nimmt sich dann immer Überstundenfrei (Krankengeld ist ja weniger) und legt sie dann nur zur Begründung des freien Tages vor. bei uns gab es da bislang nie Probleme.

von fabiansmama am 01.11.2012, 18:34



Antwort auf Beitrag von Sveamaus

Hallo, das verstehe ich jetzt nicht. Uns wurde im KH mal expizit gesagt, dass es bei KH-Aufenthalt des Kindes keinen Kind-Krank-Schein gäbe, da das Kind ja betreut sei. Man müsse dann Urlaub nehmen. Oder bekommt man dann so eine Art "Verdienstausfall" bezahlt? Mugi

von Mugi0303 am 01.11.2012, 19:10



Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Als meine Tochter im KH war hab ich meinen AG darüber informiert und mich für unsbestimmte Zeit "krank" gemeldet und erst bei Entlassung eine Bescheinigung für den AG bekommen, auf dem die Dauer des KH-Aufenthalts ersichtlich war. Im DP war "Kind-krank" vermerkt.

von M@mi am 01.11.2012, 20:07



Antwort auf Beitrag von Mugi0303

Hallo, als mein Sohn mit 4,5 Jahren für drei Tage im KH war gab es anschließend auch den Schein ohne Probleme. Beim KH Aufenthalt kommt es allerdings auch darauf an, wie alt ein Kind ist. bin mir nicht 100% sicher, aber ich meine bis 6 muss man sein Kind nicht allein im KH lassen. Es wird dann ja, zumindest bei uns, auf dem Schein auch angekreutzt, das Betreuung durch Eltern notwendig ist.

von fabiansmama am 01.11.2012, 20:27



Antwort auf Beitrag von fabiansmama

meine tochter ist 8 und war dieses Jahr auch im KH . war kein problem darüber eine Bescheinigung zu bekommen. die notwendigkeit dre Mitaufnahme muß halt gegeben sein, bei uns war das KH 200km vom wohnort entfernt und die maus brauchte nach dem herzkatheter dauerbeobachtung bzw Hilfe, da sie sich die ersten 8 stunden nicht bewegen durfte und die weiteren 2 tage nur unter aufsicht aufstehen durfte..

von lovemoni am 01.11.2012, 20:35



Antwort auf Beitrag von Mugi0303

üblicherweise bis zum 6 Lebensjahr kann man was beantragen. Manche Kassen zahlen auch bis zum 9. Lebensjahr dann den Verdienstausfall der Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt des Kindes.

von ursel am 01.11.2012, 22:33