Hallo
Ich schreibe das erste mal hier und komm gleich mit einer Baby- untypischen Frage um die Ecke. Hoffe mir kann trotzdem jemand helfen.
Es geht ums Kilometergeld. Ich arbeite für einen ambulanten Pflegedienst. Ich fahr mit meinem privaten PKW von Klient zu Klient und bekomme vom Arbeitgeber 25 Cent pro dienstlich gefahrenen Kilometer zurück (führe Fahrtenbuch).
Eine Freundin (Physiotherapeutin) meint das wäre zu wenig, man würde 30 Cent/Kilometer bekommen.
Weiß jemand bescheid? Es geht nicht um den Arbeitsweg an sich, sondern die Fahrten zwischen den Klienten, die ja rein dienstlich sind.
Ich glaube ich bin zu doof zum Googlen. Ich lese die ganze Zeit etwas von 42 Cent, aber das haut doch nicht hin, oder?
Am besten wäre ein Gesetzestext zu den Regelungen. Oder habe ich das falsche Suchwort? Kilometergeld.
Liebe Grüße
Mäxie
von
Mäxie452
am 24.11.2014, 20:25
Hi,
was dein AG dir quasi als Entschädigung für die Nutzung des eigenen PKW erstattet ist Vereinbarungssache, da gibt es keine vorgeschriebenen Werte. Im öfftl. Dienst z.B. bekommt man nur 0,20 Eur je gefahrenem km bei Nutzung des eigenen PKW.
Abweichend davon ist der steuerliche Satz, das ist der, den du mit deiner jährl. Steuererklärung geltend machen kannst als berufsnotwendige Ausgaben. Dort kannst du entweder pauschal 0,30 Eur/km ansetzen oder die tatsächlichen Kosten des Autos, wenn es mehr sein sollte (lohnt sich bei Finanzierung, größeren Reparaturen etc.).
In deinem Fall könntest du dann steuerlich die 0,30 eur ansetzen und dazu angeben, dass bereits 0,20 eur erstattet wurden, d.h. du brauchst je gefahrenem km für 0,10 Eur keine Steuern zu zahlen.
Gruß, Speedy
von
speedy
am 25.11.2014, 08:59
Arbeitest du vielleicht in Österreich? Da sind es nämlich 42 Cent.
Und dort könntest du dir den Betrag, je nach Abmachung vom AG ersetzen lassen und nochmals zur Gänze vom Finanzamt.
von
Sally_98
am 25.11.2014, 13:11
Hallo
Danke euch beiden. Da weiß ich jetzt bescheide:)
Nein ich wohne in Deutschland.
Liebe Grüße
Mäxie
von
Mäxie452
am 25.11.2014, 21:57