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Jobwechsel während d.Elternzeit-bitte nur antw. wenn ihr es ganz sicher wisst

Thema: Jobwechsel während d.Elternzeit-bitte nur antw. wenn ihr es ganz sicher wisst

hallo, wer kennst sich hier 100%ig aus? Frau BAder aus dem Recht-Forum antwortet nur unvollständig und in Abkürzungen und komme nicht weiter. Ich habe 1 Jahr Elternzeit beantragt und dann um 1 weiteres Jahr verlängert. Im zweiten Jahr, in dem ich mich momentan befinde arbeite ich in Teilzeit. Nun will ich kündigen und der neue AG hat mir mündlich bestätigt, dass ich dort in Teilzeit und mit Elternzeit anfangen kann. Meine Fragen nun: - Lt. Frau Bader muss ich innerhalb einer Frist (7Wochen) beim neuen AG Elternzeit beantragen. => ab wann? Ab Vertragsdatum oder Vetragsbeginn? - Muss mir der neue AG die Elternzeit schriftlich bestätigen (im Vertrag) - am besten bevor ich den Vertrag unterzeichne?? - Steht mir mein 3. Jahr Elternzeit noch zu? Und wann beantrage ich es? Danke!

Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 14:40



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Hi, Frist zum Beantragen 7 Wochen vor Beginn, frühestens jedoch Vertragsbeginn. Alternativ kann die Elternzeit auch direkt mit Vertragsbeginn beginnen und muss nicht extra förmlich beantragt werden, wenn diese im Arbeitsvertrag mit festgehalten wird (dann extra Antrag nicht erforderlich). Das dritte Jahr Elternzeit kann ganz "normal" an das 2. Jahr angehängt werden oder mit Zustimmung des AG auch aufgespart werden. Antragsfrist hier auch wieder 7 Wochen. Der neue AG sollte dir auf jeden Fall bereits vorab alle Verträge zur Verfügung stellen. 1. den "normalen" Vertrag und dann dazu eine kurze Elternzeit-Vereinbarung, aus der hervorgeht, ab wann und bis wann Elternzeit mit welchen Arbeitsstunden. Ohne stehst du sonst evtl. blöd da... Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 15:11



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Das Zauberwort heißt "Anwalt", der kann Dir Auskunft geben, aber eben nicht umsonst.

Mitglied inaktiv - 19.10.2010, 16:53