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Jobwechsel - dabei will ich doch ein Baby!

Thema: Jobwechsel - dabei will ich doch ein Baby!

Guten Morgen Ihr Lieben, schreibe sonst immer im Ü35 Forum mit, aber ich glaube meine jetzige Frage ist vielleicht hier besser aufgehoben. Ich habe im Moment einen bis Sommer befristeten 400 € Job als Servicekraft, 50 Std. im Monat, bei dem ich ausschließlich im Stehen arbeite. Nun hätte ich vielleicht die Möglichkeit, in einen Bürojob/Arztpraxis zu wechseln (auch 400€ Job), der sich für mich grundsätzlich angenehmer anhört. Allerdings basteln wie an einem weiteren Kind, d.h. wenn ich nun die Arbeitsstelle wechseln würde, und gleich darauf schwanger werde, macht mir das dann nicht Probleme (bzw. dem Arbeitgeber)? Auf der andren Seite ist mein alter Job im Sommer beendet und ich weiss nicht ob der verlängert werden würde. Dann wäre da ja eh Schluss und ich wär arbeitslos. Abgesehen davon ist da gerade auch eine Kollegin schwanger und ich sehe wie schwierig das ist (man kann sich nicht setzen, nicht dauernd aufs Klo wenn man muss, etc.). Ich weiss ich mach mir wieder Gedanken über ungelegte Eier, aber wäre das nicht unfair von mir jetzt nen neuen Job zu beginnen und in ein paar Monaten vielleicht schwanger zu sein, oder sehe ich das zu eng? Wie sieht es bei 400€Jobs eigentlich mit Mutterschutz/Elternzeit aus? Müssen die einem auch den Arbeitsplatz freihalten wie bei ner Festanstellung? Sorry fürs Jammern - und für das lange Posting, ich würde mich freuen eure Meinungen zu hören. Viele liebe Grüße Sommerkind

von Sommerkind72 am 09.02.2012, 08:14



Antwort auf Beitrag von Sommerkind72

Hallo, wie ist das nochmal mit den "ungelegten Eier" ;-) Wie Du schon selber geschrieben hast, kann es ja ein paar Monate dauern... D.h. Du bist evtl. einige Monate am arbeiten und nicht schwanger. Wenn Du den Job möchtest, dann wechsle. Bei dem Mutterschutz bin ich nicht 100% informiert. Ausnahme: Der Arbeitgeber kann Umlage zum Mutterschutz einzahlen. Er ist dann wie jeder andere AG (eingeschränkt) zu behandeln bzw. handelt auch nach den Mutterschutzvorschriften. Lohnfortzahlungen werden allerdings erst nach 6 Wöchiger zugehörigkeitgezahlt. solltest nach Möglichkeit also nicht in den ersten 6 wochen im neuen Job krank pder schwanger werden, wenn Du 6 Wochen Lohnfortzahlung erhalten möchtest. Wie es mit dem freihalten der Stelle ausschaut bin ich überfragt.Du kannst aber mal bei der Minijobzentrale auf deren Homepage nachschauen. Dort sind diese Dinge auch alle erklärt :-) LG Nane973

von nane973 am 09.02.2012, 08:49



Antwort auf Beitrag von Sommerkind72

Hallo, für den AG ist es immer blöd, wenn jemand in Mutterschutz geht. Aber bei 50 STudnen/Monat muss er wenigstens nicht so viel ausgleichen - kurzum. Danach kann frau sich nicht richten (und das schreibe ich in der Position einer AG mit zur Zeit zu vielen Mutterschutzlern - zu viel im Sinne von, kaum noch verkraftbar). 400-Euro-Job oder korrekt Minijob sagt ausschließlich etwas über die Versteuerung und Sozialversicherungspflicht aus. Alle REchte für Angestellte (Mutterschutz etc.) sind allen Arbeitnehmern unabhängig von der Art der Abrechnung zuzugestehen. Oder kurz: Ja, es gilt auch alles für Dich. Grüße Tina

von Tinai am 09.02.2012, 11:47



Antwort auf Beitrag von Tinai

Ist darin auch die Arbeitsplatzerhaltung inbegriffen:-) Frage als AG, der solche Dinge aber normalerweise der Buchhaltung aufdrückt.

von nane973 am 09.02.2012, 12:46



Antwort auf Beitrag von nane973

Also je nach dem was du genau in der Arztpraxis machst, kann ich dir aus Erfahrung sagen, dass du dich da auch nicht hinsetzen kannst. Bin hochschwanger noch Vollzeit arbeiten gewesen und den ganzen Tag meist 9 Stunden nur umhergelaufen oder habe gestanden. Wenn ich gesessen habe dann nur für max. 5 Min. Des Weiteren hast du als Servicekraft ja wahrscheinlich auch nur durcschnittl 12h die Woche, Schichten von vielleicht 4-6 Stunden und da musst du dich auch nicht unbedingt setzen und wenn doch, dann sollte das für ein paar Minuten kein Problem sein. Was genau ist es für eine Tätigkeit, die du ausübst? Bei einem 400´€ Job werden keine Arbeitsplätze frei gehalten soweit ich das weiß, da steht schon die nächste auf der Matte die es machen wirs. Ich sehe keine Veranlassung zu wechseln, da es beides 400€ Jobs sind. In der Arztpraxis hast du sicher mehr zu tun und hast eine verantwortungsvollere und u.U. auch stressigere Aufgabe. Wann wollt ihr denn mit dem Üben fürs Baby beginnen? Fände es auch für dich blöd, wenn du dich gerade eingearbeitet hast und dann schwanger wirst.

von jomar am 09.02.2012, 17:57



Antwort auf Beitrag von nane973

Gleiche Rechte für alle Arbeitnehmerinnen.

von Tinai am 10.02.2012, 10:43



Antwort auf Beitrag von Sommerkind72

Im Übrigen bist du auch so arbeitslos, auch wenn du einen 400€ Job hast. Ist hart, aber es ist so.

von jomar am 09.02.2012, 18:00



Antwort auf Beitrag von Sommerkind72

Hallo, ich hatte eine ähnliche Situation, bevor ich schwanger wurde mit meinem Sohn. Wir haben lange "geübt" für ein Baby, aber es tat sich einfach nichts. Ich habe mich dann auf eine andere Stelle beworben und wurde genommen (allerdings firmenintern) - und vier Wochen später war ich schwanger. Das war superpeinlich meiner Chefin zu sagen, daß ich schwanger bin. Aber auf der anderen Seite: auch gewünschte Babys kommen nicht geplant. Und wie lange will man warten bis man sein "Leben weiterlebt" wenn der Kinderwunsch sich nicht erfüllt? Ich bin da glaube ich recht egoistisch...Aber ein nicht geplantes Kind kommt ja auch ab und an mal vor. Warum also alle Punkte abwägen und nur wegen des Chefs kein Kind kriegen oder eine berufliche Chance nicht nutzen? Ich an Deiner Stelle würde es machen...

von eumeline am 12.02.2012, 09:40