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Kinderfrau/Autoärger

Thema: Kinderfrau/Autoärger

Meine Kinderfrau hat einen Schaden an ihrem Auto. Das kam so: sie parkt ihren Wagen immer in meiner Garageneinfahrt. Das Haus liegt am Hang, die Einfahrt hat eine starke Steigung. Die Einfahrt war glatt: wir hatten zwar am Schnee geschippt, durch die vielen Temparaturwechsel ist der Restschnee immer wieder getaut und gefroren. Ihr geparktes Auto ist die Einfahrt rückwärts herunter gerutscht, gegen einen Pfeiler. Die Kinder haben mir erzählt, sie sei auch nur unter großen Schwierigkeiten überhaupt die Einfahrt hochgekommen. Ich habe ihr angeboten, den Schaden zu ersetzen; sie will das auch. Aus meiner Sicht ok. Allerdings gibt es jetzt eine kleine atmosphärische Störung. Ich bin bereit, ihr den Schaden zu ersetzen, weil sie eine gute Kinderfrau ist und mir der Betrag nicht weh tut. Ich finde aber, sie hat einen Fehler gemacht, ihr Auto dort abzustellen, wo es offensichtlich vereist ist - was natürlich auch total gefährlich ist, wenn das Auto z.B. auf die Kinder gerollt wäre. Sie hätte auch unten vor der Garage parken können, wo es nicht steil ist. Sie scheint zu finden, dass ich die Einfahrt hätte streuen sollen und schuld bin an ihrem Unfall und dass es total selbstverständlich ist, dass ich ihr den Schaden ersetze. Sie hat keine Vollkasko (ich habe auch keine Ahnung, ob die zahlen würde). Wenn man die Geschichte der Versicherung überließe, z.B. meiner Gebäudeeigentümerhaftpflicht, weil ich meine Verkehrssicherungspflicht (auf meinem Grundstück) nicht erfüllt habe, würde diese ganz gewiss ein Mitverschulden (wahrscheinlich sogar ein überwiegendes) zugrunde legen; so käme sie nur an einen Teil des Geldes, wenn überhaupt. Jetzt ärgert mich, dass mein Angebot anscheinend als Schuldeingeständnis verstanden wird, obwohl ich uns eigentlich nur allen den Ärger und die Diskussion um die Schuldfrage ersparen möchte. Wie bespreche ich es am besten mit ihr? Ich will auch, dass sie in Zukunft selbst versucht einzuschätzen, ob sie dort parken kann oder nicht, der Winter ist ja noch lang. Sie kann auch gerne selber streuen; ich schaffe es nicht. LG, carla

von carla72 am 17.12.2012, 12:32



Antwort auf Beitrag von carla72

Hallo, es ist nicht deine Pflicht den Parkplatz bei Witterungsbedingungen nutzfähig zu halten. Als Hauseigentümerin bist du lediglich dazu verpflichtet Gehwege wie Bürgersteig vor dem Haus, ein Pfad zum Hauseingang (0,5m Breite) schneefrei und gestreut zu halten. Als Autofahrer muss man selbst die Situation einschätzen können ob man auf bestimmten Flächen sein Auto abstellen kann. Deine Versicherung wird hier die Schuldzuweisung definitiv auf deine Kinderfrau schieben. Ich finde es sehr kulant von Dir ihr finanziell bei dem Schaden unter die Arme zu greifen, komplett würde ich es ihr nicht bezahlen. Besprich das ganze nochmal mit ihr, vielleicht kommt ja die Selbsterkenntnis.

von Bloodymary308 am 17.12.2012, 13:44



Antwort auf Beitrag von carla72

Hi, auf deinem Privatgrundstück kannst du, musst aber nicht streuen - das ist dein Privatvergnügen. Eine Pflicht gibt es nur für die öfftl. Flächen, an denen du Anlieger bist und bedingt für den Zugangsweg zu deiner Haustür. Abgesehen davon in in vielen Gemeinden inzwischen das Benutzen von Streusalz durch Privatpersonen aus Umweltgründen verboten bzw. auf besondere Anordnung beschränkt. Sie muss als Kfz-Führerin alleine beurteilen können, wo es sicher ist, zu halten, parken, fahren etc. Daher hat sie den Schaden auch alleine zu verantworten. Ich würde ihr auch nicht anbieten, den Schaden zu regulieren, sondern mich z.B. in Form einer freiwilligen Weihnachtszulage o.ä. indirekt daran beteiligen, eben damit kein falscher Eindruck entsteht, denn du hast nichts falsch gemacht. Und in der Höhe würde ich mich auch nicht nach den von ihr genannten Rep.kosten richten, sondern nach eigenem Ermessen, dann bleibt da auch kein Raum für Spekulationen... Gruß, Speedy

von speedy am 17.12.2012, 14:10



Antwort auf Beitrag von carla72

Genau so! Sag ihr, dass Du das an die Versicherung weiter gibst, um a) zu sehen inwieweit die davon was zu übernehmen und b) zu beurteilen, ob sie eine Mitschuld trifft (ich würde annehmen, sie trifft die Hauptschuld, denn Autofahrer sind verantwortlich, ihr Fahrzeug sicher abzustellen und das heißt nicht nur mit Handbremse zu sichern). Gruß Tina PS: Ich hätte den Schaden nicht übernommen. Nicht weil ich geizig bin, aber genau aus dem Grund, der Dir jetzt Ärger bereitet.

von Tinai am 18.12.2012, 17:16



Antwort auf Beitrag von carla72

... in einer steilen Garageneinfart parkt, und dann noch im Winter bei Eis und Schnee?! Und wenn sie da schon schlecht hoch kam, spätestens da hätte es ihr doch mal zu denken geben sollen, dass es rutscht... Also das hätte ich sie wohl als erstes gefragt und nicht gleich Geld angeboten! OK, jetzt ist es passiert, aber ich würde ihr klar sagen, dass sie froh sein kann, da das sonst nämlich wahrscheinlich als ihre Schuld gewertet würde... Man muss sich ja nicht grossartig streiten oder so, aber halt daraufi hinweisen, damit sie das eben nicht f)ur eine Selbstverständlichkeit hält.

von MM am 31.01.2013, 21:12