Baby und Job

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ich glaub, hier kann ich so eine Frage stellen

Thema: ich glaub, hier kann ich so eine Frage stellen

Hallo, mir schwirren gerade ganz viele Flausen im Kopf rum. Also, mein Sohn wird im März 2,5 Jahre. Ich arbeite in Teilzeit seit Ende des MuSchu, überwiegend zu Hause mit z.T. freier Zeiteinteilung. Einmal pro Woche ist mein Mann vormittags da, da bin ich dann außer Haus arbeiten. Klappt alles gut, war aber auch zwischenzeitlich sehr anstrengend, da unser Kleiner ein Schreibaby war, sehr schlecht geschlafen bis 2 J etc. Nun steht die Überlegung an, es mit einem 2. Kind zu versuchen. Mein Mann möchte dann, dass ich dann mit 2 Kindern mind. 1 Jahr mit der Arbeit aussetze, da er gerade das erste Jahr als so sehr anstrengend in Erinnerung hat und er möchte es mir ermöglichen, dann erst mal nicht zu arbeiten. Ich habe aber jetzt Angst, dass ich dann nicht mehr in den Job reinkomme, versteht ihr, was ich meine? Meine Stelle wird ja dann besetzt. Und wenn ich dann nach 1 Jahr oder so wieder meinen Job haben möchte? Mein jetziger Job ist durch die Möglichkeit, bei Bedarf zu Hause zu arbeiten, halt schon sehr familienfreundlich und wenn ich den später nicht mehr bekomme, dann hab ich ein Problem, wenn das / die Kind/er krank werden. Mein Mann ist Lehrer und kann im Krankheitsfalle nicht zu Hause bleiben. Bei unserem Kleinen ist es so, das er im Krankheitsfall von niemand anderem als von mir betreut werden möchte, Papa hat eingeschränkt Chancen, Omas gar nicht. Ich arbeite übrigens im öffentlichen Dienst und bin angestellt. Etwas wirr, sorry. LG Crissi

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 14:17



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Hallo rein rechtlich wüsste ich nihct, warum du nciht in DEINEN job zurückkommen würdest, denn dein Posten wird ja nur für die zeit deines Erziehungszeit besetzt. Kommt aber wohl drauf an WAS genau du im öffentlichen Dienst machst. So wie DU es beschreibst arbeitest du ja ganz gern und magst deinen Job, , da finde ich Sätze wie "...er möchte es mir ermöglichen, dann erst mal nicht zu arbeiten..." bisschen komisch: warum solltet ihr denn nciht BEIDE ein bisschen arbeiten? warum setzt nciht ER aus, Als Lehrer ja problemlos möglich! ?! Er kann da ja sogar im Elternzeit bis zu 3/4 Stelle arbeiten? Und wieso " Mein Mann ist Lehrer und kann im Krankheitsfalle nicht zu Hause bleiben." ?? Also klar, es sind bei uns Lehrern nur 5 Tage im Jahr, aber IMMERHIN! Und wenn DU dann arbeitest hast du ja auch wahrscheinlich sogar 10 Tage kind krank, oder? (und ich glaube sogar pro kind).. Das ein kidn eher von mam als von Papa im Krankheitsfall betreu werden MÖCHTE liegt nur an der Gewohnheit..und die kann sich schnell ändern... Fazit: verstehe nciht ganz, warum du wenn du WILLST nciht trotzdem arbeiten köntest, er kann ja reduzieren! ? Also: wo ein Wile ist, ist auch ein weg...Du musst nur eben auch genaus wissen, was DU beruflich willst...bei IHM ist ja alles möglich... LG HEnni

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 16:58



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Ja, mein Posting ist gerade so wirr wie mein Kopf, ich weiß gerade nicht wirklich selbst, was ich will oder nicht. Ich arbeite auf meinem jetzigen Posten echt gerne, es ist der gleiche Job wie vor der SS, nur jetzt in Teilzeit. Mit 2 Kindern trau ich es mir ehrlich gesagt nicht zu, gleich nach dem MuSchu wieder zu arbeiten, vllt erst nach dem Jahr Elternzeit. Mein Männe findet den Gedanken toll, selbst kann er nicht so gut reduzieren, weil er in der Schule als einziger Chemie-Physiklehrer dringend gebraucht wird und dann noch Klassenlehrer ist. Er hatte da schon mal vorgefühlt und es wurde abgelehnt. Er schaffte es aber, sich durch 3x Mittagsschule bis abends einen freien Vormittag zu verschaffen. Ich würde gerne nach ca. 1 Jahr wieder in Teilzeit auf meiner jetzigen Stelle einsteigen und habe aber keine Ahnung, ob das möglich ist und habe bisweilen Angst, dass mir der Job dann ganz den Bach runter geht. Arbeiten ist ja auch wichtig wegen der Altersvorsorge. LG Crissi

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 18:59



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Hallo, möchte mich mal zu der Sache mit der Teilzeit nach einem Jahr melden. Hat man da nicht sogar einen Anspruch drauf, ab einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten im Betrieb (glaube 12 o. s. ä.) während der Elternzeit (also bis 3 Jahre möglich) bis 30 Stunden pro Woche Teilzeit zu arbeiten? Frag doch mal diesbezüglich im Expertenforum Recht oder schau mal im Internet. Habe leider keine Zeit zu recherchieren. Habe aber mal davon gehört. Bei meiner Arbeitsstelle sind leider nicht so viele angestellt, fange aber dank Einverständnis meiner Chefs trotzdem erstmal wieder in Teilzeit an, obwohl ich keinen wirklichen Rechtsanspruch darauf habe. Im öffentlichen Dienst müßte doch sowas möglich sein, oder? Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 22:10



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sorry- aber das stimmt so nicht.' Er hat vorgefuehlt und es geht nicht weil er der einzige Lehrer fuer xy ist". Man hat`da einen Rechtsansoruch, der an bestimmte Voraussetzungen geknuepft ist. Dass man gerade in der Schule entbehrlich ist gehoert da nicht zu. Mir kommt da die Galle hoch- mein Mann ist auch Lehrer und bei seinem ersten Versuch der Eternzeit hat ihm sein damaliger Direktor genau das gleiche gesagt. Er habe eine abiturklasse und sei der einzige, der Oberstufe bilngual machen koenne. Es war halt so, dass das viel arbeit ist mit dem blingual nd keiner das sonst wollte. Da haette der Direktor bestimmen muessen. gena wie jetzt vermutlich- es wird noch andere Lehrer geben, die Chemie der Physik unterichten- aber vermutlich lieber hr anderes Fach unterrichten. usserdem kriegt der Direktor ja Ersatz fuer Deine fehlenden Mann. Kurzum- und ich habe mir nicht ales durchgelesen- auch Dein Mann hat Ansprch auf Elternzeit ider Teilzeit. Da soll er sich ma nix weiss amchen assen von der schulleitung. Benedikte

Mitglied inaktiv - 26.01.2008, 23:39



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Also... dein Mann hat tatsächlich einen Rechtsanspruch auf die Elternzeit! Er kann währenddessen aber noch in Teilzeit weiter arbeiten! Du genießt während der Elternzeit Kündigungsschutz. D.h. dein Arbeitsplatz muss dir 3 Jahre zu den gleichen Konditionen erhalten bleiben. Theoretisch könntest du 3 Kinder im Abstand von jeweils 3 Jahren bekommen und nach den 9 Jahren Elternzeit müsste dein AG dir deinen alten Job zurückgeben!! Wenn du also nach 1 Jahr wieder in den Job einsteigst, dann müssen sie dich auch wieder einstellen, auf der gleichen Stelle und zu den gleichen Konditionen wie vor der Elternzeit. Entsprechend kann deine Stelle nur mit nem befristeten Vertrag neu besetzt werden. Übrigens: wegen der Altersvorsorge... hast du nen Riester-Vertrag?? Während man in Elternzeit ist, muss man nur 60 Euro im Jahr einzahlen, bekommt aber die volle staatliche Förderung für sich und für das Kind bzw. die Kinder!! Mehr Geld kann man in Punkto Altersvorsorge nicht verdienen!! LG, Andrea

Mitglied inaktiv - 27.01.2008, 13:49



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Deine Angst ist berechtigt Chrissip. Natürlich dürfen sie dich nicht kündigen, aber sie können parallel Deine "vertretung, wenn sie gut war" behalten und nach einem halben Jahr wirst Du dann wegen was auch immer gekündigt. Ist einer Freundin passiert. Du schreibst allerdings dass Du viel von zu Hause machen kannst und nur einen vormittag ins Büro musst. Ich weiss ja nicht was für eine Arbeit genau Du machst, aber vielleicht besteht die Möglichkeit, dss Du einiges ( vor allem PC Arbeit o.ä.) abends bzw. nachts machst?. Vielleicht habt ihr ja einen Rundf um Uhr Betrieb, dann könntest Du Deinem Chef anbieten die flexiblem und unangenehmeren Dienst ( Nachts um 9 oder 22 Uhr zu übernehmen). Irgendeine Lösung finden, dass Du Zeit für Deine Kinder hast und auch arbeiten kannst. Du musst einmal in der Woche ormittags ins Büro, habe ich richtig gelesen? Für diesen einen vormittag kannst Du ja eine feste "fremde" Betreuung einbauen? Vielleiht doch die Oma oder eine Nachbarin? ist ja nur 1 vormittag, wenn die Person von anfang an dabei ist, müsste das gehen. Die Elternzeit musst Du ja nicht am Sück nehmen. Du kannst bis zum achten LJ eines Kinders die Elternzeit gestückelt nehmen. Kurz: in der Fremdelphase setzt Du ca 2 Monate ( mit zum Büro kommen, einen Teil kannst Du ja noch arbeitn von home)aus und in der Anhänglcihkeitsphase vielleicht auch nochmal. Sollte nichts passieren. Wenn Dein Mann wirklich nicht auf sein Recht plädieren möchte obwohl er unkündbar ist, dann soll er halt seinen Job machen, aber: er alleine soll den Haushalt machen :-) Sprich, wenn Du abends beruflich telefonieren musst ( kommst Deinem Chef ja entgegen), muss er bügeln , waschen etc. Wenn er das nicht will, soll er sich eine Putzfrau nehmen. Das ist sowieso die Ideallösung. Ihr zwei habt Beruf und Kind, den Haushalt macht die Putzfrau. Im ersten LJ übernimmt Dein Mann die Haushaltsregie ( Du musst nix machen im Haus, gar nix) , im zweiten Jahr übernimmst Du ein bisschen mehr, damit er für die Loslösung da sein kann. Euer gemeinsames Gehalt sollte reichen. Sicher, man muss zwar mehr sparen, aber die Haushaltshilfe braucht man ja auch nur am Anfang. Wenn die Kleinen erstmal zur Schule gehen differenziert sich eh alles. Versuch einfach mit Deinem Chef was auszuhandeln. Als Mami ist man eh am anfang oft nachts wach, also kann man sich auch "opfern bereiterklären" für seinen Chef Sonntags und nachts zu Arbeiten ( von zu Hause aus). Scleimen im Quadrat, superpositiv auffallen, so eine Mitarbeiterin ist unersätzlich und de Elternzeit gestückelt nutzen auf die Zeiten wo es wirklich ankommt m. E. (Fremdeln, Anänglichkeit, Kindergarteneintritt, Schuleintritt, sonstige Krisen) Nut meine Meinung, weiss ja nicht genau was Dein Job ist .

Mitglied inaktiv - 27.01.2008, 16:26



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Seid ihr überhaupt sicher, ob ihr ein 2. Kind wollt? ("Überlegung" klingt ja noch nicht so sicher). Wenn ja, dann: - sollte das eine Entscheidung von beiden sein und demzufolge - sollten auch beide die Konsequenz tragen u. zu Kompromissen bereit sein. Vielleicht liege ich falsch, aber es hört sich so an, als ob es sich dein Mann ein bisschen leicht macht. Auch Arbeitgeber müssen sich erst mal an Väter gewöhnen, die ihrer familiären Verpflichtung nachkommen wollen und dazu gehört auch, sich nicht gleich vom ersten NEIN abschmettern zu lassen. Also, wenn 2. Kind, dann sollte dein Mann dir nicht nur (gönnerhaft) "ermöglichen", dass du zu Hause bleibst, sondern alles dafür tun, dass du deinen Job, den du offensichtlich gerne machst, auch behalten kannst.

Mitglied inaktiv - 27.01.2008, 19:20



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hallo, wenn du nach einem jahr in den job zurück möchtest,muß er ja noch frei sein.er wird vielleicht vorübergehend als vertretung besetzt,aber er muß für dich reserviert sein. gruß,silke

Mitglied inaktiv - 30.01.2008, 13:27