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Hilfe! Elterngeld für Kind 2

Thema: Hilfe! Elterngeld für Kind 2

Guten Tag, ich habe zwei Punkte, bei welchen ich Ihren Rat benötige. Unser Sohn wurde am 24.8.15 geboren. Ich befinde mich aktuell in Elternzeit - werde jedoch zum 1.9.16 wieder in Vollzeit an meine Arbeitsplatz zurückkehren. Nun mein Anliegen: 1) Mein Mann möchte auch die Chance auf Elternzeit bzw. Elterngeld nutzen. Daher wird er für den 13. + 14. Lebensmonat Elterngeld beantragen. Somit ab dem 24.8.16 bis 23.10.16. Für den 15. + 16. Lebensmonat (somit 24.10.-31.12.16) möchte er Elternzeit ohne Elterngeld nutzen. Er möchte in dieser Zeit jedoch Teilzeit (5 x 3 Std) bei seinem Arbeitgeber arbeiten. Ab 1.1.17 will er Vollzeit weiter arbeiten. Den Antrag zur Elternzeit wollen wir am 6.Juli beim Arbeitgeber einreichen - also 7 Wochen vorher. Sehen Sie irgendwelche Schwierigkeiten oder können wir wie beschrieben vorgehen? 2) wir spielen mit dem Gedanken an ein Geschwisterkind und möchten in diesem Jahr (so Gott will) wieder schwanger werden. Wie sieht das mit dem Elterngeld für Kind 2 aus? Ich habe ja 12 volle Monate Elterngeld (28.10.15-23.8.16) bezogen...habe von Verschiebezeiträumen gelesen. Nehmen wir einmal an, ich werde im Juli wieder schwanger. Zum 1.9. gehe ich ja wieder arbeiten und beziehe dann auch wieder Gehalt. Theoretisch hätte ich dann bis zur Geburt ja nur 7 gearbeitet - wenn Kind 2 theoretisch im April 2017 geboren werden würde. Würde man als Berechnungsgrundlage die Gehälter vor Geburt von Kind 1 herangezogen? Oder hätte ich Pech gehabt und die anderen Monate würden mit 0€ berechnet werden? Oder nimmt man die 5 Gehälter vor Geburt 1. somit Zeitraum von Februar 2015-Juni 2015 und dann noch September 2016-März 2017?

von BeHappy1978 am 14.04.2016, 07:39



Antwort auf Beitrag von BeHappy1978

Hi, zu deiner ersten Frage: ja, theoretisch kannst du so vorgehen. Allerdings kann ich gerade bei einem Teilzeitwunsch nur raten, dies sehr frühzeitig mit dem AG abzustimmen. Klar hat man einen Anspruch auf EZ, wenn man 7 Wochen vorher piep sagt, doch der TZ innerhalb der EZ muss der AG zustimmen - und es muss ja auch zur Arbeit und zum Betrieb passen. Von daher würde ich das rechtzeitig vorher ansprechen und wenn der AG mitspielt spricht ja auch nichts dagegen, den Antrag eher abzugeben - bietet Planungssicherheit für beide Seiten. Zu der zweiten Frage: Für das EG für Kind 2 zählen auch wieder die 12 Monate vor Antritt des MuSchu von Kind 2. Aber: Auf Antrag bleiben die Monate mit EG-Bezug (d.h. bei dir Okt 15 bis einschl. Aug 16) außen vor. Die dann "fehlenden" Monate werden dann aus dem Einkommen vor dem MuSchu von Kind 1 herangezogen. Gruß, Speedy

von speedy am 14.04.2016, 09:32



Antwort auf Beitrag von speedy

Besten Dank, Speedy ☺&039; Mit der TZ wird nicht so das Problem sein, weil mein Mann HomeOffice hat. Er will das nur mit der TZ weil der AG soviel Arbeit hat und weil das Geld dann ein nettes Zubrot ist. Sollte der AG ablehnen wäre das nicht dramatisch. Bzgl Elterngeld. Du schreibst, ich könnte beantragen, dass das Gehalt vor Kind 1 herangezogen wird - Antrag heißt ja theoretisch, dass die Elterngeldstelle auch ablehnen können oder?! Und warum muss ich das beantragen? Könnten die ja auch von sich machen oder ? &300; Typisch Deutschland

von BeHappy1978 am 14.04.2016, 10:29



Antwort auf Beitrag von BeHappy1978

Nein, das kann nicht abgelehnt werden. Ist halt abweichend vom Regelzeitraum und muss daher separat angekreuzt werden. Gruß, Speedy

von speedy am 14.04.2016, 20:38



Antwort auf Beitrag von BeHappy1978

Zu faul das umsonst Geld zu beantragen? Antrag deshalb weil es keine Regel ist - die Regel sind das Gehalt 12 Monate vor MuSchu und wenn da eine elternzeit drin war dann ist das eben das Elterngeld aus der Zeit das als Gehalt zählt. Und wenn's anders sein soll muss man das beantragen - was ist daran so schwer zu verstehen?

von kirshinka am 14.04.2016, 12:13



Antwort auf Beitrag von kirshinka

@Krishinka: Schwer zu verstehen ist das nicht! Ich denke nur an die Frauen, die von dieser Regelung nichts wissen und demnach auch keinen Antrag stellen und somit mit Weniger Elterngeld nach Hause gehen. Mein Unverständnis galt eher dem System und der fehlenden Info seitens der Elterngeldstelle.

von BeHappy1978 am 14.04.2016, 12:48