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Heute Kündigung bekommen

Thema: Heute Kündigung bekommen

Hallo. Ich habe ein vierjähriges kind und habe 2007 wieder angefangen zu arbeiten. Heute sollte ich zum Gespräch und ich soll einen Aufhebeungsvertrag unterschreiben, 6000€ Abfindung zuzüglich Gehalt bis Ende Februar 2010, von der Arbeit bin ich widerruflich von sofort bis 28.02.10 freigestellt. Bis 5.11 soll ich mich entscheiden ob ich es mache. Ich soll ein gutes zeugnis bekommen, wenn ich nicht zusage werden sie mich so kündigen und es wird ein schlechtes Zeugnis geben. Was würdet ihr tun? Fest steht wohl, daß man mich nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit raushaben will und mit einem AG zu arbeiten, gegen den man mal geklagt hat? Was würdet ihr tun? Ich gehe morgen zum anwalt und zum arbeitsamt, lt. meiner firma werde ich keine Sperrfrist vom arbeitsamt bekommen beim aufhebungsvertrag. Stimmt das? LG Janina

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 20:11



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Aber das ist doch erpressung! aber soweit hört es sich doch gut an und vielleicht hast du ja bis dahin wieder was neues!

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 20:26



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ein schlechtes zeugnis gibt es ja schon mal gar nicht und nach 9 jahren sollte es mehr geben als 6000€ abfindung. also auf zum anwalt!!!! wenn du einen aufhebungsvertrag unterschreibst wirst du gesperrt....

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 20:29



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Das ist ja mal hart. Rein rechtlich kenne ich mich nicht aus, weder was die Höhe der Abfindung betriftt noch was die Sperrfrist beträgt. Ich würde aber als positiv sehen, daß Du ab sofort "frei hast". Diese Zeit würde ich intensiv nutzen für Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen. Was für einen Job machst Du? Sind die Aussichten gut, wieder was passendens zu finden? LG und Kopf hoch Tina

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 20:33



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Ich kenne dein Gehalt nicht, aber wenn die die Firma raushaben will, sollte sie als Abfindung mind. 9 Monatsgehälter zahlen, du hast da 9 Jahre gearbeitet und das fände ich ok. Wenn du nen Aufhebungsvertrag unterschreibst wirst du gekündigt. Und erhälst eine Sperre, schätzungsweise von 3 Monaten. Wieso wollen die dich denn loswerden?

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 20:36



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Ich hab sowas ähnliches durch... ich kann Dir nur dazu sagen: - bis zum 5.11. mußt Du gar nichts unterschreiben! - 6000 sind ein Witz, zumal ja nur ca. 50% bleibt. Steig mal bei 20-30.000,- ein und dann einigt man sich auf die Hälfte ca.. - sag einen schönen Gruß: schlechte Zeugnisse gibt es nicht (mehr)! Das haben sie bei mir auch versucht. - Ich hatte Rechtschutz und habe deshlab den Anwalt sogar in die Gespräche mitgenommen. War eine der besten Entscheidungen, - ich würde auch versuchen, daß der Aufhebungstermin nach hinten verschoben wird, ZUSÄTZLICH zur Abfindung. Mit Ausstiegsklausel wenn Du vorher was findest (dann bekommst Du auch noch die eingesparten Monatsgehälter!) - Sag ihnen, daß sie selbstverständlich auch Kündigen können, daß aber der QWeg zu gericht sicher teurer und unerfreulicher für sie wifrd als wenn man einfach freidlich auseinander geht. Das hat mein AG dann auch verstanden... - Freistellung: Achtung, die muß sauber formuliert sein! Sonst verlierst Du Rentenansprüche. Hast Du sonstige Firmenleistungen (PKW; HANDY, etc) die sollten auch geregelt werden. Ich habe mein Auto damals bis zum letzten Tag behalten obwohl sie es anders versucht haben :-) Viel Kraft, lass den Schock sacken und glaub mir, der Anwalt macht das schon! Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 21:16



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Ganz genau das habe ich grade auch!!!! Mit genau der gleichen Erpressung! Danke für die Empfehlung mit dem Anwalt. Ich werde dann doch den Anwalt mit nehmen, auch wenn ich keine Rechtsschutz habe. Der hatte mir gesagt, dass es pro gearbeitetes Jahr einen halben BruttoArbeitslohn Abfindung gibt. Ein Aufhebungsvertrag bedeutet Sperrfrist! Siehe Arbeitsamtsseite. Schlechte Zeugnisse gibt es nicht, aber eine Zeugnisgeheimsprache. Wenn das Zeugnis nicht Deinen Ansprüchen entspricht, kannst Du dagegen klagen.

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 22:14



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Naja, aber das halbe Gehalt pro Jahr als Berechnungsbasis ist MINIMUN. Wenn sie es in Ruhe und Anstand beenden wollen, muß eben mehr über den Tisch wandern. Und man muß mind. das Doppelte ansetzen und dann eben runterhandeln. Das ist echt wie auf dem türkischen Basar, Denn: wenn sie kündigen von sich aus und Du dann Kündigungsschutzklage einreichst, dauert das viieeel läbnger und kostet bedeutend mehr! Nicht in die Enge drängen lassen, NICHTS sofort unterschreiben, NUR wenn ein Anwalt gegengelesen hat. Ich weiß, das kostet viel Kraft, aber das schafft Ihr beide! Désirée

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 22:49



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Es gibt keine Sperre, da § 144 SGB III gilt. Wenn der Aufhebungsvertrag gegen Abfindung geschlossen wurde, kann keine Sperrzeit ausgesprochen werden, da andernfalls die betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen worden wäre. Gründe sind, daß mehr und mehr erwartet wird und ich dem nicht standhalte. Dabei passen meine Aufgaben überhaupt nicht zusammen, ich kann nicht in der IT auf verschiedenen Laufwerken Ordner löschen und nebenbei noch in der Fibu Rechnungen buchen, bin Speditionskauffrau.

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 23:00



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Zu sperrfristen usw. kann ich nichts sagen. allerdings kann ich dir sagen, das mein onkel nach 9 jahren genauso entlassen wurde und 14 000 € abfindung bekommen hat. davon gehn aber nochmal steuern runter. ebenfalls bei dir. lg

Mitglied inaktiv - 29.10.2009, 23:42



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Also 6.000 € find ich ebenfalls lächerlich. Berate Dich mit Deinem Anwalt und beachte, dass Deine Abfindung - falls Du Arbeitslogengeld anschließend beziehen musst - angerechnet wird. Das heißt, Du musst erst Deine Abfindung ausgeben und hast dann erst Anspruch auf Geld vom Staat. Ist mehr als ungerecht, aber das steht auf einem anderen Blatt. Viel Glück für Deine Zukunft.

Mitglied inaktiv - 30.10.2009, 09:01



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Moment mal. Bei ALG I wird nix angerechnet. Da bekommst Du die 67% (glaub ich) vom Netto und gut. An Deine Konten geht es erst bei ALG II und bis dahin ist ja noch Zeit. Ich weiß nicht, wie lange Dein Anspruch auf ALG I ist aber mind. ein halbes Jahr hast Du. U.

Mitglied inaktiv - 30.10.2009, 09:27



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ich bin über 8 Jahre dort gewesen, seit 2007 aus der Elternzeit zurück.Dann krieg ich ein Jahr ALGI, oder?

Mitglied inaktiv - 30.10.2009, 11:32



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Stimmt, 1 Jahr ALG I. Die Abfindung wird definitiv nicht auf das ALG I angerechnet. Und für den Fall von Hartz IV kannst Du pro Lebensjahr 250€ (soll ja noch angehoben werden) als Schonvermögen behalten, d.h. dieses Geld musst du nicht aufbrauchen bevor es ALG II gibt.

Mitglied inaktiv - 30.10.2009, 13:55



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Ich hoffe nicht, daß ich überhaupt arbeitslos werde, Kündigung greift erst ab 01.03.2010. Ich werde nur ALGI bekommen, da mein mann verdient und mir so kein hartz IV zusteht.

Mitglied inaktiv - 30.10.2009, 20:52



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Ich denke du wirst definitiv gesperrt. Ein Bekannter von mir 77.000 Euro Abfindung brutto (50.000 Euro netto) nach 30 Jahren bekommen. Er wurde 6 Monate vom Arbeitsamt gesperrt. Unter 20.000 Euro würde ich gar nicht verhandeln. Wenn es geht, nimm einen Anwalt mit zu den Gesprächen. Mir wurde gesagt ein Monatsbrutto entspricht einem Jahr Beschäftigung. Und rechne mit einer Steuernachzahlung bei Abfindung, war bei meinem Bekannten auch so. Und in der Sperrzeit musste er sich selber krankenversichern, waren für 6 Monate 3600 Euro. Schau, ob du dich Familienmitversichern kannst bei deinem Mann.

Mitglied inaktiv - 30.10.2009, 21:43



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War schon beim Anwalt, ich werde nicht gesperrt, da es keine andere Chance gibt, da mir sonst die Kündigung ausgesprochen wird, netto bleiben mir 4500€ zuzüglich 4 Gehälter. Auf eine höhere Abfindung hätte ich keine Chance, ein halbes Monatsgehalt brutto pro Beschäftigungsjahr ist arbeitsgerichtlich festgesetzt. Entweder Nehmen oder klagen, was nichts bringt. Anwalt meinte, ich soll annehmen.

Mitglied inaktiv - 31.10.2009, 00:23



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Hallo, was ist denn das für ein Anwalt? Ich würde schleunigst nach einem guten Fachanwalt für Arbeitsrecht suchen. Die Aussage, die er getroffen hat, ist definitiv falsch. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung und schon gar nicht eine "arbeitsgerichtliche Festsetzung". Abfindungen sind immer Verhandlungssache. Man rechnet mit einem halben Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Grundregel. Aber nach oben gibt es keine Begrenzung. Ich an Deiner Stelle würde versuchen, soviel wie möglich an Abfindung zu bekommen. Die Firma will Dich loswerden, also muss sie Dir für den Verlust Deines Arbeitsplatzes etwas anbieten! Sollte das Angebot nicht Deinen Wünschen entsprechen, soll Dir die Firma halt kündigen. Dann Kündigungsschutzklage einreichen und dann mal sehen, was passiert. Mit der Sperrzeit beim Arbeitsamt würde ich Dir dringend empfehlen, direkt beim Arbeitsamt nachzufragen. Bei meinem Mann war eine ähnliche Konstellation, Aufhebungsvertrag oder Kündigung und beim Arbeitsamt hieß es, wenn er den Aufhebungsvertrag unterschreibt, wird er definitiv gesperrt. Unbedingt vorher klären! Ich weiß nicht, wo Du wohnst. Wenn Du im PLZ-Bereich 35 wohnen würdest, könnte ich Dir einen guten Anwalt empfehlen. Näheres dann bei Bedarf per PN. Ansonsten wünsche ich Dir gute Nerven (die wirst Du brauchen) und lass Dich nicht unterkriegen und auch nicht einschüchtern! Vor allem nimm Dir Zeit, alles in Ruhe zu überlegen und keine "Schnellschüsse" zu machen. Liebe Grüße und Kopf hoch Mama von Lukas

Mitglied inaktiv - 31.10.2009, 09:03



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was isn das für ein anwalt gewesen??? das was mamavonlucas schreibt, wußte ich auch genau so....

Mitglied inaktiv - 31.10.2009, 10:21



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bei meiner Kündigung damals hatte ich noch 20 Urlaubstage übrig, die mir mein Chef aufm Konto ausgezahlt hat und diese wurde mir beim ALG1 sehr wohl angerechnet und ich musste davon dann erstmal "leben" (also von meinem Urlaubsgelt!)! LG, Doreen

Mitglied inaktiv - 01.11.2009, 14:14



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:-)

Mitglied inaktiv - 01.11.2009, 14:16



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Also das ist mir total neu, dass man außer dem Verdienst der letzten 12 Monate irgendwas anderes nachweisen müsste, wenn man ALG I beantragt. Ich musste jedenfalls nix dazu sagen, wie viel Geld ich auf dem Konto und ob ich noch hier ein Auto und dort eine Abfindung in der Rückhand habe. Auch das Gehalt meines Mannes interessierte nicht. Das wäre erst bei ALG II interessant gewesen. Aber wer weiss...keine Ahnung, bin keine Expertin in Sozialrecht. Ulla

Mitglied inaktiv - 01.11.2009, 14:38



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wenn du noch geld aus dem arbeitsvertrag heraus bekommst und bei ausbezahlten urlaubstagen ist das ja der fall, verzögert sich der beginn der auszahlung. gibt auch eine spalte zum ankreuzen, ob noch forderungen über den monatlichen lohn hinaus anstehen....

Mitglied inaktiv - 01.11.2009, 17:51



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... gilt das dann auch für abfindungen? oder nur für lohnrestzahlungen?

Mitglied inaktiv - 01.11.2009, 18:31



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...da es ja so bei mir war! Naja bin nun froh seit September endlich wieder nach 4 Monaten Arbeit zu haben! =)

Mitglied inaktiv - 01.11.2009, 21:16



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"Genau so wirds sein/ist es vaille... ...da es ja so bei mir war!" ????? Was war jetzt wie? Zahlungen aus dem Arbeitsvertrag wie Urlaubsentschädigung usw. werden gegen gerechnet. Abfindungen aber nicht? Oder doch? Das will ich jetzt genau wissen. Ein Freund von mir hört demnächst auf zu arbeiten, ihm ist gekündigt worden und er bekommt eine Abfindung. Beim Arbeitsamt wurde ihm gesagt, die wird nicht gegen gerechnet. Darauf verlässt er sich. Stimmt das nun oder nicht?

Mitglied inaktiv - 01.11.2009, 21:37



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wenn man das bei der arge gesagt hat, dann wird das auch so sein. eine abfindung ergibt sich auch nicht zwingend aus dem arbeitsvertrag heraus. könnte ein grund sein. ich kenne auch nur fälle, nicht die paragraphen. versteuert wird sie aber glaub ich schon!

Mitglied inaktiv - 02.11.2009, 08:39



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Hallo, wenn Du die Aufhebung annimmst, weil sonst eine betriebsbedingt Kündigung kommt, dann wirst Du nicht gesperrt. Wir haben in der letzten Zeit vieler solcher Aufhebungen aushändigen müssen, leider. Die Abfindung wird auf ALGI nicht angerechnet. Ausbezahlter Resturlaub ist etwas völlig anderes. Beispiel: Das AV endet zum 31.10.2009. Der AN hat noch 5 Tage Resturlaub. Die werden ausbezahlt. Dann beginnt die Leistung der Arge erst 5 Tage später, also nicht am 01.11.. Die 6.000,00 Euro finde ich allerdings etwas mickrig für 9 Jahre. Da würde ich doch nochmal einen guten Anwalt aufsuchen, der da verhandelt. Viele Glück blund

Mitglied inaktiv - 03.11.2009, 10:53



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wir zahlen oft 1,5 Gehälter pro Beschäftigungsjahr. Das sollte der Anwalt versuchen, herauszuschlagen. Vielleicht einigt man sich dann in der Mitte. blund

Mitglied inaktiv - 03.11.2009, 10:55