hallo,
unsere firma hat am 24-12 heiligabend und 31-12 silvester nur von 8 - 12 uhr auf ....d.h. die vollzeitkräfte brauchen für diese beiden tage nur 1 arbeitstag.
ich selber arbeite 5 stunden am tag ...dann müsste es bei mir doch auch so sein, dass ich für diese beiden tage nur 1 urlaubstag brauche, oder ????
danke
salsa
Mitglied inaktiv - 27.11.2008, 11:14
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ja, da würde ich von ausgehen.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 27.11.2008, 11:23
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Nein, das ist nicht zwangsläufig so. Eigentlich gibt es rein rechtlich keine halben Urlaubstage, wenn der AG so großzügig ist - gut, denn weder Sylvester noch Heiligabend sind Feiertage. Selbst wenn der Laden um 12 Uhr schließt, ist es doch eigentlich ein ganzer Tag.
Es wäre aber fair, wenn er Dir das auch zugesteht, darauf bestehen kannst Du m.E. nicht, es sei denn, es gibt eine Betriebsvereinbarung.
Evtl. vielleicht über den Gleichbehandlungsgrundsatz, aber auf den würde ich mich hier nicht verlassen.
Grüße Tina
Mitglied inaktiv - 27.11.2008, 11:47
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Ich arebiet auch TZ bis 14 Uhr und wir haben einen halben Zwangsurlaubstag - d.h. jeder Mitarbeiter braucht 2 x 0,5 Tage für den Vormittag am 24./31.12. - ich auch einen - da dies meine Arbeitszeit wäre.
Mitglied inaktiv - 27.11.2008, 17:54
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ich arbeite von 8 - 13 uhr, die arbeitszeit an den tagen ist von 8-12 uhr ... ich hoffe mal, dass ich für beide tage auch nur 1 arbeitstag nehmen muss ... werde nächste woche mal nachfragen.
Danke !
salsa
Mitglied inaktiv - 28.11.2008, 10:23