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Habt ihr schon euer Testament gemacht?

Thema: Habt ihr schon euer Testament gemacht?

HAllo irgendwie kommen meine Mann und ich da nciht in die Hufe...ich kenne mihc auch fast schlecht im erbrecht aus....also: wer hats schon gemacht? Und wie? was emphelt ihr? Wir sind "gut situiert", also Haus ist bezahlt und so und haben 2 Kinder. Ich habe kein Geschwister, mein Mann 2. Wer würde was erben wenn wir KEIN testament machen und morgen tot umfallen? Was wenn einer von uns stirbt? Da MUSS dann doch ein testament gemacht werden wenn man will, dass dann erst der Ehepartner alles bekommt, oder? Wer kennt sihc da bissle aus? Danke! HEnni

Mitglied inaktiv - 11.09.2010, 17:25



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ZUsatzfrage: habt ihr es schriftlich irgendwo geregelt, wer in eurem Todesfalle die Kinder erbt? Also wenn meien MAnn und cih nun beiden zusammen nen tödlichen Autounfall hätten, dann wärs schon besser alles wäre geklärt, oder? In unserem Fall würden die Kinder wohl zu meinen Eltern kommen, aber natürlich sind die JETZT noch so weit fitt (72 und 65) aber das kann sich ja auch schlagartig ändern... Schwiegervater geht gar nciht, Onkel ist ein Chaot und mehr verwandte gibbet nciht. MEinen Freundin hat selbst 3 Kidner und wohnt 900 km weg, die kennt meine Kidner fast gar nciht...also alles nciht so leicht....wie habt ihr DAs geregelt? Neugierige Henni

Mitglied inaktiv - 11.09.2010, 18:35



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hallo, wir haben es vor einigen jahren geregelt: wenn wir beide gleichzeitig abtreten, dann erben die jungs unser gut, also sprich haus und geld. meine eltern würden die jungs zu sich nehmen (sind beide knapp über die 60). meine eltern würden im namen der kinder das haus verkaufen und das geld für laufende kosten, ausbildung und co nehmen und die jungs würden den rest zum 25. geburtstag bekommen - zum 18. wollten wir nicht, weil die beiden es dann vermutlich in autos stecken würden. wir haben lange überlegt, wer die jungs nehmen könnte, aber schwiegereltern ging nicht, er ist 70 und beide pflegen die schwester meines mannes. mein bruder und familie geht nicht, die eigenen kinder sind im internat, weil sie nicht mit kindern klarkommen. patenonkel ist selbst ein großes kind und ich traus ihm nicht zu. freunde von uns würden meine eltern unterstützen, aber auf dauer geht das nicht, weil sie selbst ein kind haben und sehr viel arbeiten. lg doreen

Mitglied inaktiv - 11.09.2010, 19:11



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Hi, rein formal bestimmt das Erbrecht, dass ohne das Vorliegen eines Testaments der überlebende Ehegatte 1/4 und die Kinder den REst zu je 1/2 erben. Der Anteil des überlebenden Ehegatten erhöht sich nochmals bei Zugewinngemeinscahft um ein weiteres Viertel als pauschaler Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 1 BGB). Sind die Kinder noch nicht volljährig, bekommt meist der überlebende Ehegatte das Vermögen der Kinder zur Verwaltung. Bei euch wäre es dann also so, dass dein Mann 1/2 und die Kinder je 1/4 sofort bekommen würden. durch ein Testament kannst du z.B. regeln, dass der Überlebende erst alles bekommen soll und die Kinder dann als Schlußerben nach dem Zuletztversterbenden eingesetzt werden. Gibt aber in der Praxis oft Ärger, sobald ein neuer Partner ins Spiel kommt und das Geld dann schwindet... Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 11.09.2010, 19:27



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Hallo aber dennoch würde ich doch nun im Moment lieber alles meinem Mann vererben! Also angenommen ich stürbe und meine Kidner wären volljährig. Dann würden sie ja die Hälfte z.B. vom Haus erben. Dann müsste ja im Streitfall mein Mann das HAus verkaufen nur weil die Kidner ihren Anteil wollen...das wäre ja aburd, oder? Und auch jetzt: sie würden also die Häfte erben und hätten dann mit 18 auch ein recht, das ganze in Geld zu bekommen...da können sie ja echt das überlebende Elternteil in den ruin treiben...oder? Wie hoch ist denn der "pflichtteil" den jedes Kind bekäme? Weiß das wer?

Mitglied inaktiv - 11.09.2010, 19:49



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Google mal nach "Berliner Testament"... Darin erbt der überlebende Partner "alles" und die Kinder erst, wenn er verstirbt. Wir haben das so geregelt, eigene Erbansprüche ausgenommen (geht alles direkt an die Kinder) und die Kinder "bekäme" ein Freund von uns. Es gibt einen Testamentsvollstrecker und einen Vermögensverwalter, damit all diese Dinge von verschiedenen Personen geregelt werden.

Mitglied inaktiv - 11.09.2010, 22:57



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Hi, bei einem Berliner Testament z.'B. würden die Kinder zunächst nur den Pflichtteil fordern können, das ist 1/2 des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), also 1/8 des Vermögens, das hinterlassen wird. Eine Betreuungsregelung für die Kinder kann man wünschen (schriftlich od. Notar), aber nicht selbst festlegen, zumindest nicht, so lange die Kinder minderjährig sind, darüber entscheidet dann stets das Vormundschaftsgericht. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 11:33



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Wenn ihr beide gleichzeitig umfallt, eure kinder je zur Hälfte. Wir haben ein Testament gemacht. Dort steht drin, wer unsere Kinder bekommen soll. Und derjenige ist dann auch Vormund und wird das mit dem Geld regeln.

Mitglied inaktiv - 11.09.2010, 21:07



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ja, das haben wir, beim notar. inklusive wunsch, wo die kinder leben sollen. ich würde es auf jeden fall tun.

Mitglied inaktiv - 11.09.2010, 21:15



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Wünsche werden vom Vormundschaftsgericht beachtet, daher sollte man dies unbedingt aufschreiben. Wir selbst überlegen auch schon länger, ob wir durch ein Berliner Testament die gesetzliche Erfolge umgehen. Wenn man verschiedene Szenarien durchspielt, könnte die gesetzliche Erfolge aber die fairste sein. Trete ich zeitnah ab, kann es sein, dass mein Mann mit neuer Partnerin ein längeres gemeinsames Leben führen wird, als wir hatten (Kinder inklusive; was ich allen Beteiligten auch wünsche). Dann kann es doch nicht sein, dass mein Mann durch das Berliner Testament auf ewig an diesem Testament festklebt und keine neuen Verfügungen treffen kann, die sein neues Leben spiegeln. Befreie ich ihn im Testament aber von dieser Bindung, kann ich nich mehr sicher sein, dass meine Kinder am Ende was bekommen. Die Enterbung durch mich bleibt aber bestehen. Ich gehe mal davon aus, dass in einer intakten Beziehung Kinder mit 18 nicht ihren Vater vor die Tür klagen. Zudem sind 1/4 von 1/2 Hausanteil (abbezahltes Haus) ja wohl auch ein Betrag, den man über Kredit finanzieren und auszahlen kann.

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 10:26



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ab zum Notar und sich beraten lassen......pauschal heir irgend etwas zu schreiben halte ich für sehr fragwürdig......Berliner Testament halte ich für Unsinn......wer weis wie sich der überlbende Ehepartner entwickelt und alles im Suff durchbringt.....alos Notar.....

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 11:44



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Und wer weiß, wofür die lieben Kinderlein das ererbte Vermögen durchbringen? Drogen, Konsumrausch, dämliche Schwiegerkinder? Wenn ich Sorge hätte, daß mein Mann ein Kandidat ist, unser Geld "im Suff" durchzubringen, dann würde ich mir eher einen Rechsanwalt für die Scheidung suchen, statt eines Notars für ein Testament, denn dann hätte ich wohl den falschen Vater für meine Kinder, wenn ich ihm nicht vertraue. Wir haben beide geerbtes Vermögen, das bekommen die Kinder direkt, weil es "in der Linie" bleiben soll. Unser Vermögen ist gemeinsam erarbeitetes Vermögen, das meines Erachtens in erster Linie nur meinem Mann und mir zusteht. Zur Absicherung der Kinder haben wir beide eine Lebensversicherung. Sprich: was für das Berliner Testament übrig ist ist der Teil, mit dem jeder tun und lassen kann, was er will, muß und für richtig hält. Entsprechende Beratung muß übrigens nicht von einem Notar erbracht werden, ein Fachanwalt für Erbrecht "tut's" auch, die Ausbildung beider ist die gleiche. Den Notar braucht man nur, falls man sein Testament beglaubigen oder beurkunden lassen möchte, was ebenfalls nicht zwingend notwendig ist. Unseres liegt handschriftlich im Banktresor, der "Erbe" der Kinder ist darüber informiert, wir hoffen, er würde vom Vormundschaftsgericht das Sorgerecht zugesprochen bekommen. Sicherheitshalber, zumal er nicht zur Familie gehört, haben wir erläutert, warum wir uns gegen andere Familienmitglieder und für ihn entschieden haben. Je nach dem, wieviel die Kinder erben, wenn beide Elternteile versterben, empfiehlt sich auf jeden Fall die Benennung eines Testamentsvollstreckers. Mitunter entbrennt ein Streit um's Sorgerecht nämlich auch ganz gern mit einem Blick auf das Geld der Kinder. Wenn man nicht gerade über großes Vermögen, Firmenanteile oder was auch immer verfügt, genügt eigentlich eine gesunde Beziehung, um so etwas mit dem Partner als erwachsene Menschen zu regeln. Es würde mir zu denken geben, wenn ich das nicht könnte.

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 15:44



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ähm.....da schreibt wer der sich ncith auskennt...nciht einen Anwalt einen Notar nehmen....ist viel billiger und genau so kompetent....Suff war nein Beispiel......ich denke eher an dei junge Geliebte des alternden Mannes.....denke schon das man eher den Kidnern den Lebenssstart erleichtern will ...als dem Mann ein luxus leben zu verschaffen....

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 16:40



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Also wir haben unser Testament gleichzeitig mit dem Ehevertrag gemacht. Wenn einer stirbt erbt der andere alles. Das Kind bekommt nur den Pflichtteil. Hört sich im ersten Moment hart an, aber es ist ja auch das Kind des anderen und so kann sich der Verbliebene leichter um alles kümmern. Er braucht mit niemandem Rücksprache zu halten, als Erbverwalter für das Kind wäre das anders. Wir wollen es einfach und vertrauen, dass der andere sich gut um alles kümmern wird und auch kleinere Dinge weitergibt, die nicht im Testament stehen. So soll mein Patenkind mein Auto bekommen. Das weiß mein Mann und auch noch ein paar andere Dinge. Nach einer Scheidung ist der Ehevertrag ja erledigt und jeder muss ein neues Testament machen.

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 13:28



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Gedanken habe ich mir darüber gemacht, aber schriftlich festgelegt haben wir es nicht. Seitdem hat sich auch wieder einiges verändert, meine Eltern (zu denen die Kinder im Falle des Falles kommen sollten) haben sich leider getrennt! Jetzt weiß ich gar nicht mehr, was ich mir diesbezüglich wünschen soll und kann nur hoffen, dass es in so einem Fall nicht zu einem Hin und Her kommt, sondern dass sie alle Beteiligten gütlich einigen und das Beste für die Kinder berücksichtigen. Nicht leicht, das alles. Suse

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 14:41



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So wie Frau Bader im Forum im Recht immer schreibt, haben die Großeltern schlechte Karten das Sorgerecht nach dem Tod beider Eltern zu bekommen, wenn sie über 60 Jahre alt sind. Ich hoffe einfach, dass wir am Leben bleiben, bis die Kinder mindestens 18 sind, ansonsten wüßte ich sowieso nicht, was ich da regeln sollte. V. G.

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 14:55



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Wir haben ein Berliner Testament gemacht. Wir haben nicht viel mehr Vermögen als ein gemeinsam finanziertes Häuschen, und sollte einer von uns frühzeitig sterben so soll der andere frei darüber verfügen können, es notfalls auch verkaufen können. Ich traue meinem Mann zu verantwortungsvoll unsere Kinder groß zu ziehen, und sollte er sich dann mal eine junge Frau zulegen dann steht es ihm frei sein Geld mit ihr zu verbrauchen, oder was auch immer mit dem Geld (oder besser gesagt dem Haus) zu tun. Ist doch dann seine Sache! Meine Kinder sollen für sich selbst sorgen wenn sie erwachsen sind, und wir haben nun ja auch kein größeres Vermögen, sonst würden wir das vermutlich anders regeln. Das Haus gehört in erster Linie meinen Mann und mir und nicht den Kindern. Meine Schwiegereltern machen es so, dass sie ihr Geld für schöne Reisen ausgeben und nicht zusammen halten um es ihren Kindern zu vererben. Und ich finde das ist völlig o.k., schließlich haben sie das Geld erarbeitet, warum sollen sie sich nicht jetzt eine schöne Zeit damit machen? (Sie haben übrigens auch ein Berliner Testament, von ihnen kam auch der Vorschlag.) Für den Fall dass mein Mann und ich gleichzeitig ums Leben kommen haben wir keine Vorgaben gemacht. Ich habe drei Geschwister, mein Mann einen Bruder, und ich traue diesen 4 Paaren (von denen drei selbst Kinder haben) zu, dass sie eine vernünftige Entscheidung treffen würden wer die Kinder bei sich aufnimmt (aufnehmen kann/möchte). Das Testament liegt bei uns zu Hause, und wir können es ja wieder ändern, wenn sich irgendwann die Umstände ändern. Für unsere momentan Situation scheint es mir aber das sinnvollste.

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 17:53



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Danke schon mla... wie hoch ist denn der Pflichtteil wenn man ein berliner Testament hat? ich WEI? man muss sich da vernünftig beraten lassen...aber rumfragen ist halt grad praktischer... Zu den Kindern: cih wüsste WIRKLICH nciht wer die nehmen sollte...ich selbst bin EInzelkind, mein Mann hat zwar 2 Brüder, eienr aber ist mit 40 noch single..d.er kann keien Kidner nehmen und der andere kennt unsere Kidner kaum und wie gesagt. unsere "guten" Freunde wohnen alle weit weg und kennen unsere Kidner eben auch kaum...schon schwieirg... am besten ich fahr einfach nie mehr allein mti meinem Mann Auto *g* LG HEnni

Mitglied inaktiv - 12.09.2010, 19:37



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Hi, bei einem Berliner Testament z.'B. würden die Kinder zunächst nur den Pflichtteil fordern können, das ist 1/2 des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), also 1/8 des Vermögens, das hinterlassen wird. Eine Betreuungsregelung für die Kinder kann man wünschen (schriftlich od. Notar), aber nicht selbst festlegen, zumindest nicht, so lange die Kinder minderjährig sind, darüber entscheidet dann stets das Vormundschaftsgericht. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 13.09.2010, 12:05