Ist es richtig, dass man ein Jahr gearbeitet haben muss, um das an dem Gehalt errechneten Elterngeld zu bekommen anstatt der 300 Euro Sockelbetrag?
Wenn ich also zb ab April 2011 Geld verdiene und mein Kind wird im März 2012 geboren, bekomme ich den Sockelbetrag, wenn es im April, Mai, Juni, ... geboren wird, bekomme ich die 67% meines Gehalts?
Gruß,
feb
von
februar2007
am 28.04.2011, 11:24
Genommen wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Monaten in denen schwangerschaftsbedingt weniger Geld verdient wurde fallen raus und für jeden wird dafür ein weiterer Monat früher mit einbezogen. Hast Du nun am Anfang der 12 Monate nicht gearbeitet wird dieser Monate mit 0,- € in die Berechnung mit einbezogen.
Sprich normalerweiser zählen bei einer Frau die 12 Monate vor dem Mutterschutz. Wie dass nun ist wenn man durch den Mutterschutz mehr hätte weiss ich nicht genau!
Beispiel (Bruttoeinkommen 3253,08€, StKl. 4, keine Konfession, keine Kinder --> netto ca. 2000,00€):
12 Monate vor der Geburt gearbeitet --> Elterngeld ca. 1.250,16 €
11 Monate vor der Geburt gearbeitet --> Elterngeld ca. 1.145,98 €
10 Monate vor der Geburt gearbeitet --> Elterngeld ca. 1.041,80 €
3 Monate vor der Geburt gearbeitet --> Elterngeld ca. 446,69 €
2 Monate vor der Geburt gearbeitet --> Elterngeld ca. 320,55 €
1 Monate vor der Geburt gearbeitet --> Elterngeld 300,- €
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 28.04.2011, 11:53
Antwort auf diesen Beitrag
Super, danke!
von
februar2007
am 28.04.2011, 12:01