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fragen über fragen (kita/tamu/lohnsteuerkarte?)

Thema: fragen über fragen (kita/tamu/lohnsteuerkarte?)

hallo! ich habe sehr spontan entschlossen nun schon wieder zu arbeiten (wollte eigentlich warten bis mein sohn 3jahre alt ist), und muss nun kurzfristig eine tagesmutter oder einen kitaplatz finden. .. das ist sehr schwer, bisher keine chance. kann mir jemand ein tipp geben? ich bin alleinerziehend und geringverdienerin, brauch auf jeden fall unterstützung.. und noch eine frage, ich würde bei einem neuen arbeitgeber anfangen, beim alten hätte ich 2011 evtl. eine chance auf eine teilzeitstelle gehabt, also nichts war sicher.. ich muss es ihm trotzdem sagen oder? wäre ja nur fair. ist mir aber sehr unangenehm. ich weiß garnicht, ob er meine lohnsteuerkarte hat, wenn ja, brauch ich sie ja. aber ich glaub ich habe dieses jahr noch keine bekommen.. war ja auch bis vor kurzem noch in elternzeit. woran muss ich mich wenden? an das finanzamt? ein zeugnis von meinem alten arbeitgeber hätte ich auch gern, ist er eigentlich dazu verpflichtet eins zu schreiben?? fragen über fragen-sorry, bin etwas aufgewühlt! vielen dank schonmal!

Mitglied inaktiv - 21.07.2009, 22:38



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Wegen Kita/Tamu kannst Du beim Jugendamt oder Gemeinde nachfragen. Wenn Du eine neue Arbeitsstelle antreten möchtest, musst Du ja die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten und kannst dann erst Deine neue Arbeitsstelle antreten. Der alte Arbeitgeber ist dann verpflichtet Dir Deine Lohnsteuerkarte und ein Arbeitszeugnis auszustellen. Vielleicht lohnt sich ein Vorabgespräch, ob der alte Arbeitgeber Dir unter diesen Umständen nicht doch eine Teilzeitstelle früher anbieten kann, wenn Du eventuell lieber beim alten Arbeitgeber bleiben möchtest. Manchmal ist da mehr machbar als man denkt und nun wären es ja andere Voraussetzungen für den Arbeitgeber. Vielleicht ist er eher flexibel, wenn eine Kündigung in Aussicht ist. Ansonsten Kündigungsfrist heraussuchen, neuen Vertrag auf ein passendes Datum festlegen und Vertrag unterschreiben und dann erst den alten Arbeitgeber kündigen. § 622 BGB Kündigungsfrist bei Arbeitsverhältnissen (1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. (2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen 1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats; 2. fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats; 3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats; 4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats; 5. zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats; 6. fünfzehn Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats; 7. zwanzig Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahres des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Gruss Katrin

Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 07:47



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Falls die Lohnsteuerkarte nicht beim Arbeitgeber ist, dann kannst du eine beim Einwohnermeldeamt bekommen. Aber vielleicht suchst du vorsichtshalber erstmal zu Hause. Normalerweise bekommst du automatisch eine zugeschickt. Wenn du dieses Jahr noch nicht gearbeitet hast und keine Leistungen von deinem AG bekommen hast, dann liegt die Karte vielleicht irgendwo bei deinen Unterlagen (sowas passiert mir nämlich manchmal und wer suchet, der findet!)

Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 08:27



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Mit Arbeitsrecht kenne ich mich jetzt weniger aus, aber etwas mit den Tagesmüttern, wobei ich meine Ahnung auf das Land Niedersachen beziehe. In Niedersachsen gibt es in eineigen Landskreisen Familien- und Kinderservicebüros, die Kontakte zu Tagesmüttern vermitteln. Es gibt auch ein paar Landkreise, die die www.betreuungsboerse.de schon nutzen. Am Besten wendetst Du Dich an das Jugendamt, denn in Niedersachen bekommen Eltern, die finanziell nicht so gut gestellt sind, Zuschüsse für die Tagesmutter. Vielleicht gibt es bei Euch auch schon Krippen 7 Kitas, da solltest Du Dich mal an die Stadt und Gemeinde wenden. Rufe einfach mal beim Jugendamt an und schildere Deine probleme. In NRW gibt es auch schon Ansätze über Service-Büros (100 Millionen-Projekt von von der Leyen, obwohl nicht alles vom Konjunkturpaket ankommt) Die anderen Bundesländer sind mir jetzt nicht so geläufig. Versuche es mal Grüße

Mitglied inaktiv - 22.07.2009, 09:10



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Hallo, ich hatte auch das Problem, dass ich kurzfristig in meiner alten Stelle wieder anfangen konnte. Hatte meine Elternzeit aber schon verlängert, da ich auch keinen Krippenplatz bzw. eine Tagesmutter gefunden hatte. Hab dann auch beim Jugendamt angerufen und die haben mir sehr weitergeholfen mit Krippenplatz u.finanzieller Unterstützung. Viel Glück wünscht Schätzelein (die zum Glück ab August einen Krippenplatz für Sohnemann hat und ab oktober wieder arbeiten geht)

Mitglied inaktiv - 24.07.2009, 13:46