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Frage zum Unterhalt/Haushalt

Thema: Frage zum Unterhalt/Haushalt

Hallo ihr Lieben, Ich hoffe ich bin hier richtig mit meine Frage.. also mwin Freund und ich erwarten ein Baby und freuen uns total. Wir sins unverheiratet, beide vollzeit berufstätig und wohnen in einer Wohnung. Haben jedoch nicht die gleiche Meldeadresse. Gelte ich dadurch als alleinerziehend und mein Freund ist unterhaltspflichtig? Wir hätten auch die Möglichkeit meldetechnisch zusammen zu ziehen, so dass wir die gleiche Adresse hätten. Hàtte das einen Vorteil oder auch Nachteil? Ich kenne mich da leider nicht so gut aus Oder ist es besser wenn ich als alleinerziehend gelte, weil ich dann in stkl 2 rutsche? Vielleicht hat ja jemand einen Tipp

von Tchiptchip am 11.03.2016, 20:14



Antwort auf Beitrag von Tchiptchip

Eine Freundin von mir war mit dem Vater ihres Kindes schon vor der Geburt nicht mehr zusammen und haben nie zusammen gewohnt. Sie haben allerdings das gemeinsame Sorgerecht, dadurch zählt sie nicht als alleinerziehend. Kommt also auch drauf an, ob ihr das gemeinsame Sorgerecht wollt. Aber hier kann sicher noch Jemand mehr helfen.

von Nannilein am 11.03.2016, 20:32



Antwort auf Beitrag von Tchiptchip

Dein Freund ist dir und deinem Kind zu Unterhalt verpflichtet. Wie er den leistet ist egal, also ob er zahlt oder Naturalien kauft. Ob ihr dabei zusammen wohnt oder nicht ist auch unerheblich. Die Unterhaltspflicht bleibt. Überprüft wird das alles nicht. Es sei denn, du gehst zum Jugendamt und machst alles offiziell. Dann ja. Amsonsten könnt ihr das untereinander handhaben wie ihr wollt. Zu den Steuerklassen würde ich neun Steuerberater fragen. Das weiß ich leider nicht.

von sarahT am 12.03.2016, 09:29



Antwort auf Beitrag von Tchiptchip

Eigentlich müsste dein Freund sich ummelden, denn dazu ist er laut Meldegesetz verpflichtet. Und damit fällt dann Steuerklasse für alleinerziehend eh weg. Darauf hat man nur Anspruch wenn keine andere volljährige Person im gleichen Haushalt lebt. Heißt, es muss nicht mal der Kindsvater selbst sein, es langt auch der neue Freund, der volljährige, arbeitende Sohn oder die eigene Mutter welche mit bei einem wohnt. So die Auskunft bei mir als ich beim Finanzamt nachgefragt habe. Ist der Vater eingetragen, dann kann er auch den Kinderfreibetrag nutzen, ebenso Elternzeit und Elterngeld. Ist er nicht bei euch gemeldet, fällt Elternzeit und -geld weg. Unterhaltspflichtig ist er eh, unabhängig davon ob ihr zusammen wohnt oder nicht. Genauso kann er gemeinsame Sorgerecht beantragen. Wohnt ihr inoffiziell zusammen, Du meldest Steuerklasse2 an und das kommt raus, wird es im Fall der Fälle unter Umständen richtig teuer. Dann bist Du im Grunde genommen wegen Steuerhinterziehung dran und er eben wegen Meldegesetz.

Mitglied inaktiv - 12.03.2016, 11:14



Antwort auf Beitrag von Tchiptchip

Dann werdet Ihr zusammen veranlagt und könnt sehr viel Steuern sparen (macht zum Teil mehrere Hundert Euro pro Monat aus, je nachdem, was Ihr verdient). Und es ist legal.

von emilie.d. am 14.03.2016, 19:02



Antwort auf Beitrag von Tchiptchip

steuerklasse 2 macht nicht sooooo viel aus. deswegen rumtricksen lohnt nicht. sie fällt weg sobald eine andere volljährige person bei dir wohnt.

von Hannah80 am 15.03.2016, 09:54