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Frage an die Juristinnen (wg Auktion) - gerne aber auch andere

Thema: Frage an die Juristinnen (wg Auktion) - gerne aber auch andere

Hallo, wenn ich bei e..y unter einer Auktion : Privatauktion, keine Rücknahme od. Gewähr stehen habe, was genau heißt "ohne Gewähr" ? Ich hab keine Gewähr, das das, was der Verkäufer i.d. Artikelbeschreibung stehen hat, richtig ist? Oder keine Gewähr, das die Sachen ankommen ? Oder was????? Denn damit kann ja in der Beschreibung stehen, was will, wenn es halt nicht stimmt, dann bin ich duie Doofe, oder wie ?? Bitte klärt mich mal auf. DANKE u. LG Sandra

Mitglied inaktiv - 12.12.2008, 14:41



Antwort auf diesen Beitrag

Hi, keine Rücknahme bedeutet, dass der Verkäufer nicht an das Fernabsatzgesetz gebunden ist, d.h. man Waren nicht zurückgeben kann, weil sie z.b. nicht gefallen aber sonst ok sind. Ist bei Privatverkäufern ok so. Keine Gewähr bedeutet keine Gewährleistung für den verkauften Artikel und soll die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren für Neuwaren und 1 Jahr für Gebrauchtwaren ausschließen. Dieser Ausschluss ist jedoch NICHT möglich - auch nicht beim Privatverkauf, auch nicht bei gebrauchten Gegenständen. d.h. der Verkäufer muss für die von ihm beschriebene Beschaffenheit der Ware einstehen - egal ob mit oder ohne diesen Satz. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 13.12.2008, 16:00