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Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Thema: Frage: Resturlaub nach Elternzeit

Hallo, vielleicht weiß das einer von euch. Ich habe vor der Elternzeit vollzeit gearbeitet. Aus dieser Zeit habe ich noch 24 Tage Resturlaub. Wenn ich jetzt nach der Elternzeit Teilzeit (20 Stunden, statt 40) beim gleich Ag weiterarbeite wie ist das dann mit dem Urlaub. Habe ich dann quasi 24 Tage frei oder 48 Tage? Ich meine der Urlansanspruch ist ja entstanden als ich 40 Stunden gearbeitet habe und wenn ich nun nur 20 Stunde arbeite würde ich dem Ag ja die Hälfte schenken. Im Netz finde ich verschiedene Meinungen. Wie war es bei euch? LG

Mitglied inaktiv - 01.11.2012, 13:58



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Hi, das kommt darauf an, wie der neue Vertrag (TZ) aussieht. Prinzipiell ist der Urlaub in Tagen und viele unterscheiden da nicht ob VZ oder TZ. Manche gewähren den Urlaub in Tagen und gleichen dann die finanzielle Differenz zum Mehrwert des VZ-Urlaubs aus, andere rechnen ihn in Stunden um, so dass sich dann doppelt so viele Tage ergeben würden. Korrekt wäre der finanzielle Ausgleich, da es ja im Gesetz um Erholung geht und diese eben an eine Mindestzeit an arbeitsfreien Tagen gebunden ist und nicht an dein Arbeitszeitmodell. Gruß, Speedy

von speedy am 01.11.2012, 14:43



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du müsstest so viele Tage haben dass du aneinanderreihend diese Zeit frei hast. 20 Tage bei Vollzeit= 4 Wochen arbeitest du jetzt 3 Tage die Woche hättest du 12 Tage Urlaub= 4 aneinanderreihende Wochen meine ich... arbeitest du jeden tag nur weniger Zeit bleibt es gleich

Mitglied inaktiv - 01.11.2012, 14:55



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Da hast du recht, aber nur bei neuem Urlaub. Diese Rechenweise bei Resturlaub ist schon Jahre überholt. Also 24 Tage Resturlaub plus den neuen anteilig habe ich auf jeden Fall. Soweit ich nun rausbekommen habe, ist es nach aktuellem Recht wirklich bei 48 Tage. Gibt neue Urteile vom Europäischen Gerichtshof, die auch für Deutschland gelten. Da das viel zu viel Urlaub ist, wird wohl ein großer Teil meist ausgezahlt.

Mitglied inaktiv - 01.11.2012, 18:45



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EuGH, Urteil v. 22.4.2010, C-486/08 habe dazu viel gelesen und meist kommt raus, dass sich der Urlaub verdoppeln muß, bzw. die Differenz ausgezahlt werden muss

Mitglied inaktiv - 01.11.2012, 19:53



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Hi, ich weiss nicht wie die Rechtslage aussieht aber ich habe meinen Resturlaub in Stunden umgerechnet und dann eben auch stundenweise abgebaut. Ich hatte vor dem Mutterschutz Anspruch aus 8h Tagen, dannach aus 4h Tagen und jetzt arbeite ich 6h am Tag. Mein Chef hat das so akzeptiert, auch wenn das für dieses Jahr 52 Urlaubstage bedeutet, die ich nicht alle abbauen konnte, so dass ich wieder welche ins neue Jahr nehme. Fand ich besser als Auszahlen, mit kleinem Kind brauch man eher mal ein Tag bzw. ich habe sie für die Kitaeingewöhnung etc. genutzt. Gruß Apydia

von Apydia am 02.11.2012, 22:15



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1 Urlaubstag ist 1 Urlaubstag, unabhängig davon, wie viele Stunden der Tag hat. Du rechnest doch UrlaubsTAGE ab und nicht UrlaubsSTUNDEN? Oder hast Du dann jetzt in 50% Teilzeit nur noch Anspruch auf die Hälfte der Urlaubstage? Als mein AG mir mal mitteilte, daß das ein Punkt ist, über den es oft Streit mit den AN gibt, habe ich das für einen Scherz gehalten. Mir wurde das direkt mitgeteilt, als ich in Teilzeit wieder gearbeitet habe. Ich war auch ganz überrascht, daß ich für die Zeit, in der ich in Elternzeit war und nicht gearbeitet habe, sogar Urlaubsanspruch aus dem entsprechenden Elternzeitjahr habe! Da bin ich echt umgefallen und dachte mir, daß es mir wirklich gut geht!

von eumeline am 05.11.2012, 14:50



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pro Woche arbeitet. Und zwar wird es über die Stunden umgerechnet. Insofern ist der Gedankengang der AP halt nicht verkehrt, da der Urlaubsanspruch aus ihrer vollszeittätigkeit stemmt. Bei uns gibt es auch immer große Umrechnerei, wenn jemand während des Jahres seine Stundenzahl oder aber die Arbeitszeitverteilung ändert. Trini

von Trini am 06.11.2012, 11:11



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Ich arbeite eine gewisse Stundenzahl in der Woche, auf 5 Tage verteilt. Für mich war es logisch, daß dann in Urlaubstagen abgerechnet wird, egal wie viele Stunden ich pro Tag arbeite. Aber das sich der Anspruch verdoppelt, weil ich vorher mehr gearbeitet habe, erscheint mir dennoch fragwürdig. Aber gut, ich bin in einem großen Betrieb, der einem Tarifvertrag unterliegt, da ist vieles "geregelt" und vieles so gut, daß ich echt ins Staunen gerate.

von eumeline am 06.11.2012, 11:26