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Fortbildung außer Haus

Thema: Fortbildung außer Haus

Hallo, vielleicht weiß das ja jemand von Euch. Also, wenn man fest angestellt ist in Vollzeit und dann für seinen Arbeitgeber außer Haus eine Fortbildung geben soll - mit Hotel und 1-2 Nächte, Anfahrt, Abfahrt- kriegt man dann für die Zeit noch eine extra Vergütung? Außer den anfallenden Kosten, die ja sowieso übernommen werden (Hotel, Essen, Benzin..) Irgendwas, was der AG zahlen MUSS, was keine Verhandlungssache ist. (Überstunden od. so weil man nicht zu Hause ist...)? Danke tabeamutti

von tabeamutti am 14.04.2016, 19:09



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Na deine normale Arbeitszeit, in der du nicht produktiv arbeitest. Von Beginn des firtbildungstags (also nen du dann wirklich im sitzungsraum sitzt - nicht schon zum Frühstück) und bis Ende der Vorstellung an späten Nachmittag. Abzüglich der Mittagspause (bei uns nur ne 3/4 Stunde Mittag) oder ggf noch anderer pausen wie bei euch üblich. Alles andere ist deine Freizeit die Du halt woanders verbringst. Dafür gibt's keine "Entschädigung". Sei froh dass du auf bezahlte Fortbildungen gehen darfst!!! Im ernst - wenn du fürs nicht Zuhause sein entschädigt werden willst, dann solltest du vielleicht über einen Berufs- oder besser einen Persoektivwechsel nachdenken!

von kirshinka am 15.04.2016, 05:48



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Hallloooo, schlecht geschlafen, oder was? Der letzte Satz ist ja wohl für die Tonne. Weder weißt Du, was ich mache, noch warum ich frage (außer, das ich mir Input holen möchte). Ich frage nunmal lieber vorher als hinterher (wahrscheinlich von Leuten wie Dir) zu hören: Ja hättest Du mal vorher gefragt.

von tabeamutti am 15.04.2016, 08:40



Antwort auf Beitrag von kirshinka

bei uns bekommt man z.B. noch die An bzw. Abreise bezahlt, je nach Entfernung gibt es extra Gehalt. Der Arbeitgeber hat auch ein Interesse, dass der Mitarbeiter geschult wird und in meiner Firma wird es auch angeordnet. Da muss man nicht dankbar sein, dass die Fortbildung bezahlt wird, das sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Aber dass die Arbeitnehmer von sich aus immer weiter zurückstecken, ist ja nichts Neues.

Mitglied inaktiv - 19.04.2016, 16:01



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Hallo, mein früherer Chef hat mir Fortbildungen, die außerhalb meiner Arbeitszeit waren als Ü-Stunden verrechnet. Meist waren es so 2-3 Stunden, OHNE Fahrt. Denn es handelte sich da um eine reine Nachmittagsschulung, nicht mal weit weg. Egal, ob ich mich von mir aus angemeldet hatte oder er es wünschte.... der war großzügig. Es steht soweit ich weiß sogar im Tarif bei mir, wenn der Chef es will, dann gibt es Ü-Stunden, wenn ich es will, ist es meine Sache - meine Freizeit, gibt nichts. Mein jetziger Chef ist knausrig. Er hat mich geschickt, ich wollte mir Ü-Stunden verbuchen, er behauptete, ich wäre ja freiwillig aus freien Stücken, von mir selbst aus, gegangen. Na scheint überall anders zu sein.... Bei Dir jedenfalls ist es so, dass Du ja schon alles andere bezahlt bekommst, mehr geht nicht. Freue Dich, dass Du so weite Reisen machen kannst und bekommst UND eben dies bezahlt bekommst. Könnte auch anders sein... melli

von sojamama am 15.04.2016, 08:43



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Bei den Fortbildungen, die ich gebe, wird nur die reine Arbeitszeit bezahlt, also z.B. von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr. Wenn ich wegen größerer Entfernungen am Tag vorher anreise und am Tag danach erst zurück, werden weder die zwei Nächte noch die Fahrzeit oder andere "Leerläufe" vergütet. Wohl aber die Vorbereitungszeit. Fahrtkosten nach Bundesreisekostengesetz, Parktickets etc. kann ich einreichen. Essen (außer Frühstück im Hotel) muss ich selbst zahlen, wenn es nicht im Paket des Tagungsortes/der Fortbildung inkludiert ist. Ist aber steuerlich absetzbar.

von Terkey235 am 15.04.2016, 09:45



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Die reine Arbeitszeit zählt. Dazu - je nach Vereinbarung - auch noch die Reisezeit (also die reine Dauer der An- und Abreise). Ansonsten gibt es keine weitere Vergütung, denn es ist ja dann dein Job, die Schulung zu halten - egal wo. Gruß, Speedy

von speedy am 15.04.2016, 10:03



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Sie fragt nach einer Fortbildung, die sie GEBEN soll, nicht nach einer, die sie BESUCHEN soll. Zur Frage: Wenn nichts im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag dazu steht, kann man letztlich nur eine Einzelvereinbarung treffen. Die müsste man mit dem Chef aushandeln. Ich persönlich würde so verhandeln, dass die reine Fahrzeit als Überstunden zählt, die sonstige Freizeit dort aber nicht. Das hielte ich für fair. Es sei denn, es ist eine wirklich sehr blöde Aufgabe, für die der Chef außer Dir sowieso niemanden finden wird, dann könnte man vielleicht noch höher pokern.

von Murmeltiermama am 15.04.2016, 10:14



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Hallo, Ich finde die Frage berechtigt. Nur werden viele Arbeitgeber so ausgebeutet und mit "seien Sie dankbar" abgespeist, dass solche Dinge oft nicht gut verhandelt werden. Überstunden, weil man nicht zuhause ist, fände ich ehrlichgesagt auch angemessen. Mein Job beinhaltet 1-2 Tage Dienstreisen pro Woche, meist 500-600 km entfernt, die ich dann zusätzlich zum normalen Arbeitatag noch zurücklegen darf. Reisezeit gilt dabei leider nur zu 50% als Arbeitszeit. Das gibt dann schnell einen 16 Stunden Arbeitstag. Dann noch die Vorbereitungen, die man ohne Dienstreisen nicht treffen muss. Dazu kommen dann konkrete Kosten wie Babysitter o.ä., und vor allem noch den Verlust von Lebenszeit mit Familie oder was einem sonst wichtig ist. Das ist zwar finanziell schwer zu bewerten, aber genauso wichtig. Wer nicht fragt, bekommt auch nichts.....

von LanaMama am 15.04.2016, 19:32



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Nein, nein, ich hab das schon verstanden. Sie führt die Fortbildung durch und genau davon sprach ich auch, da ich ebenfalls die Seminare halte und sie nicht selbst besuche. Fahre eigentlich jede Woche hunderte Kilometer und komme locker im Monat auf 4-stellige Kilometerzahlen. Wohlgemerkt mit dem privaten PKW, oder eben dem Zug oder Flieger, und muss regelmäßig übernachten. Vergütet werden trotzdem nur entweder das Ticket für Bahn oder Flieger, 20 Cent pro Kilometer bei der PKW-Fahrt und die reine Arbeits- und Vorbereitunsgzeit sowie die Übernachtung in den meisten Fällen (es sei denn, ich hab das privat angeleiert, dann zahle ich natürlich alles und bekomme nur ein Honorar von den einladenden Institutionen). LG terkey

von Terkey235 am 15.04.2016, 19:54



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Dich meinte ich auch nicht, sondern die beiden vor Dir. Liebe Grüße

von Murmeltiermama am 15.04.2016, 22:01



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Ich habe verstanden sie macht eine Fortbildung. Trotzdem - wenn Fortbildungen geben Teil der normalen Arbeit ist (oder andere Dienstreisen), dann Bedarf das keiner weiteren Vergütung. Die normale Arbeitszeit mit Vorbereitungszeit (also während du die Show am laufen hast). Alles andere ist Freizeit in der du lesen stricken oder schlafen kannst. Die Vorstellung für die Entfernung von der Familie quasi ein recht auf Entschädigung zu haben finde ich ernsthaft vermessen und dann hast du in meinen Augen den falschen Job (Entschädigung für "verlorene" Lebenszeit - Sorry, aber....). Insgesamt dauert bei uns ein Dienstreise Arbeitstag, der die An- oder Abfahrt beinhaltet, dann auch 10 Stunden maximal - also auch wenn es längere Fahrzeiten sind, werden nur 10 Stunden insgesamt für den ganzen Tag gebucht. Es wird aber auch erwartet dass dann während der Fahrt (Zug oder Flug) auch wirklich gearbeitet wird. Stricken und trotzdem buchen ist nicht. Für den eigentlichen Tag der dann voll vor Ort ist, gibt's keine extra Überstunden sondern die reine präsenzzeit in der Vorstellung. Ich habe schon an vielen Orten auf dieser Welt gearbeitet und muss sagen - wir haben echt gute Regelungen in Deutschland.

von kirshinka am 16.04.2016, 07:35



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Ich kann schon gut nachvollziehen, dass es eine gewisse Belastung ist, nicht zu Hause und von der Familie entfernt zu sein. Richtig private Zeit hat man dann nicht wirklich; trifft sich also nicht mit Freunden, geht zum Sport oder Hobby oder verbringt Zeit mit den Lieben. Stattdessen isst man irgendwo unterwegs und nur mäßig gesund, kocht in vielen Fällen nicht (was mir recht wichtig ist und warum ich mir inzwischen lieber Ferienwohnungen als Hotels suche), lebt in einer Art "Parallelwelt", sitzt alleine beim Hotelfrühstück und ist irgendwie immer für die Arbeit präsent. Mir macht ein hohes Reiseaufkommen nach all den Jahren inzwischen schon zu schaffen. Ich hab zu viele Hotels und Frühstücksbuffets gesehen - wenn ich nicht (wie meistens) schon vor dem Frühstück auschecken muss. Auf der anderen Seite hat man wenig Langeweile und Alltag bei der Arbeit, sieht viele Orte, hat ständig mit neuen Menschen und neuen Inhalten zu tun und macht sich in einem wirklich großen Radius einen Namen. Auch wird man, sofern man einen guten Job macht, ganz schön abgefeiert und bekommt viel mehr positive Rückmeldungen, als das im Büroalltag der Fall wäre. Mitunter kann ich es so abstimmen, dass ich meine Lieben sogar mitnehmen kann. Der Wunsch, für diese Art von Dauereinsatz irgendwie gesondert entlohnt zu werden, ist verständlich. Leider aber nicht üblich LG terkey

von Terkey235 am 16.04.2016, 13:25



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Hier ist es so, das die zeit der Fortbildung und auch die Reise dort hin Arbeitszeit ist. Ich schreibe mir also die Anfahrt und die Fortbildungenzeiten auf, OHNE Pausen. Außer demnächst eine Dreitagesberlintour, da schreib ich einfach nur meine normale Arbeitszeit auf, weil ich eh schon viel zu viele Überstunden habe und ich auch persönliches vergnügen dabei habe

Mitglied inaktiv - 16.04.2016, 20:07



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Bei uns gelten z.B. neben Fahrtzeit und Fortbildung auch die Abendessen/Abendveranstaltungen als Arbeitszeit. Ab Managementebene werden solche "Überstunden" nicht extra vergütet, aber da ist der Gesamtverdienst eben entsprechend höher.

von emilie.d. am 16.04.2016, 20:24



Antwort auf Beitrag von tabeamutti

Bei uns ist es so, daß man die Dienstreisetage nicht nacharbeitet. Für Wochenendtage bekommt man einen freien Tag. Das betrifft Fortbildungen mit aktiver wie passiver Teilnahme gleich. Wenn es so weit weg ist, daß man einen extra Tag zum Fahren braucht, gilt das für den auch. Wenn ich um 13:30 mit dem Zug zurückkomme, wird nicht ernsthaft erwartet, daß ich an diesem Tag noch arbeiten komme bis 16:00. Bei meinem Mann ist es genauso- jeder Tag auswärts wird als Tag, also 8h gerechnet, es ist irrelevant, wieviel er wirklich arbeitet. Ich sehe in Dienstreisen (besonders bei häufigen) schon eine echte Einschränkung des täglichen Lebens- wenn mein Mann nicht da ist, müssen die Kinder z. B. wesentlich eher in die KiTa und auch länger bleiben. Wir versuchen es auf ein Minimum zu beschränken, gar nicht geht halt nicht. Müssen muß der AG da leider nicht furchtbar viel, auch wenn ich es wahrscheinlich so ähnlich sehe wie Du. Grüße, Jomol

von Jomol am 21.04.2016, 16:25