Hallöchen, unser Finanzamt erkennt bei den erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten die Sachbezugswerte nicht und das macht sich wirklich bemerkbar. Jetzt werde ich Einspruch einlegen. Wollte mal mich umhören, wie sich Eure Finanzämter in dieser Sache verhalten. Und ob schon jemand einen Einspruch erfolgreich eingelegt hat? Gibt es vielleicht irgendwo eine gute Quelle, auf die ich mich vielleicht stützen kann bei meinem Einspruch? Danke für Rückmeldung Maria