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Fahrtkostenerstattung Vorstellungsgespräch! Firma zahlt nicht!

Thema: Fahrtkostenerstattung Vorstellungsgespräch! Firma zahlt nicht!

Hallo zusammen, ich hatte jetzt 2 Vorstellungsgespräche bei einer sehr großen Firma. Das eine mal mit dem Geschäftsführer + Assistentin und das andere Mal mit dem Abteilungsleiter und dem Personalverantwortlichen. Nach ewigen Warten, immer wieder wurde ich vertröstet, Entscheidung kommt...wir melden uns, nächste Woche geben wir Bescheid. Tja und nachdem ich also am 25.05.2010 das zweite Gespräch dort hatte habe ich vorletzte Woche wieder angerufen und um eine endgültige Entscheidung gebeten. Der Persoverantwortliche hat mir in der Vorgehensweise völlig Recht gegeben, dass es mit dieser Warterei absolut nicht in Ordnung ist und hat mir zugesichert, dass er mir in den nächsten zwei Tagen eine Antwort gibt. Das hat er dann auch: zur ersteinmal herzlichen Dank für Ihr Interesse und vor allem Ihre Geduld. Letztere kann ich nun leider nicht wirklich belohnen, da wir zur Zeit den Bedarf für eine von Ihnen angestrebte Stelle nicht haben. Ich hoffe, Sie können Ihre beruflichen Pläne in Kürze realisieren und eine adäquate Stelle finden. I Ich habe darauf hin gefordert, dass mir meine Fahrtkosten erstattet werden, immerhin bin ich zweimal 80 km gefahren. Bisher kam keine Antwort. Ich fühle mich völlig veräppelt und es war wohl von Anfang an klar, dass sie gar keine STelle haben. Ich habe mich initiativ beworben. Ich bestehe aber darauf, dass mir das Geld erstattet wird. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Nochmal schreiben? Was würdet ihr machen? Oder wirklich unter "leergeld" abhaken? Gruß´trixi

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 13:57



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Hallo, das ist echt ärgerlich . Ist mir auch mal passiert, habe zwei mal einen Tag Urlaub genommen, bin 200 km mit der Bahn gefahren (einfache Strecke) und habe nie wieder was gehört. Keine Unterlagen, keine Absage. Ich habe zwei mal das Fahrgeld gefordert, einmal wurde ich vertröstet und dann habe ich gar nichts mehr gehört. Unterm Strich war ich nur um eine Erfahrung reicher. Viele Grüße, Rike

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 14:13



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mh, dass ist super ärgerlich. Abgesehen von den Emotionen die man auch in so eine Sache steckt. Die Gespräche sind beide Male richtig gut verlaufen, der Job klang total interessant. Ich stand auch beide Male ewig lange im Stau, musste nen Babysitter organisieren. Aber davon mal ab: Ich möchte das einfach nicht auf mir sitzen lassen. Rechtlich gesehen hat man einen Anspruch auf die Erstattung. Leider kann ich den Fall nicht öffentlich machen, da ich mein jetziger Arbeitgeber nicht wissen sollte, dass ich mich woanders (stärkste Konkurrenz!) beworben habe. Also, was tun?

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 14:23



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HAllo also wenn nciht ausdrücklich drin stand,d ass die Kosten NICHT erstattet werden, dann müssen sie erstattet werden. LG HEnni

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 14:43



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so viel ich weiß, kann man Bewerbungskosten - wenn nicht anderweitig erstattet, was bei dir der Fall sein wird - auch steuerlich geltend machen im Rahmen der ESt-Erklärung. Hebt Dir alle Nachweise gut auf bzgl. Einladungen zu den Gesprächen und Schriftverkehr, auch wenn Du keine Fahrkarte nachweisen kannst, kannst du Fahrtkosten ansetzen. Klar, ärgerlich, wie sich der AG hier verhält. Wenn es Dir ums Prinzip geht, dann poche darauf. Wenn es aber auch ums Geld geht, kannst Du Dir zumindest einen Teil von Finanzamt holen. Gruß

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 14:58



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Hi, also bei der EST Erklärung mache ich das geltend, allerdings lohnt sich das doch kaum, da es auch hier Pauschalen gibt und ich doch auch nur lediglich 2 mal 80 km gefahren bin. Außerdem hat dann immer noch nicht der AG gezahlt sondern ist es doch mein eigenes Geld :-/ Ich weiss halt nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll. Soll ich nochmal nachfragen? Zum Anwalt gehen? Also ganz ehrlich, ich will mich einfach auch nicht so behandeln lassen!

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 15:10



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Hallo, schade das es nicht geklappt hat. Aber wenn Du Dich initiativ bewirbst hast Du kein Anrecht auf Fahrkostener- stattung. Du hast dich doch freiwillig "abgeboten", verstehst wie ich meine. Ist natürlich sch... gelaufen für Dich .... LG und viel Glück auf der Suche

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 15:22



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Hallo, das ist doch totaler Quatsch! Natürlich hat man Anrecht auf Fahrtkostenerstattung, da sie mich nach meiner Bewerbung 2Mal eingeladen haben. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 15:34



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..achso, und immerhin wurde ich zweimal eingeladen! Bei einem Mal okay, aber bei zweimal....????

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 16:53



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Hast du eine e-mail oder Brief mit einladung zum Gespräch oder lass dir das bestätigen, dass du da und da dort warst.

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 18:12



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Das ist heute vollkommen normal. Und das 3. Mal war ich dann zur Vertragsunterzeichnung dort.

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 18:14



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...aber es geht ja um die Fahrtkostenerstattung und meine Vermutung, dass von Anfang an gar keine Stelle frei war. Bei meinem jetzigen Job war ich natürlich auch zweimal da, dass das ganz und völlig normal ist weiss ich auch. Aber was ist, wenn ich zweimal völlig umsonst hingefahren bin, keine Reaktion über Wochen bekommen, ständig hinterherhaken muss und mir dann letztendlich der Persoverantwortliche schreibt (wie feige!), dass gar kein BEdarf ist an einer Person wie mir. Muss ich dann wirklich die Fahrtkosten dafür selber tragen?????

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 18:28



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Nee, meines Wissens hätten sie in die Einladung explizit reinschreiben müssen, dass es keine Fahrtkostenerstattung gibt (was ich durchaus schon häufiger hatte und was vor allem wohl im öffentlichen Dienst üblich scheint :-(). Wenn es darauf aber keinen Hinweis gab, müssten sie dir das erstatten. Ob es sich jetzt allerdings lohnt, das Ganze schlimmstenfalls mit Anwalt etc. durchzusetzen, weiß ich nicht. Scheint ja nicht die tollste Personalabteilung zu sein ... LG Kristina

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 19:04



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Hallo, also wenn ich Deinen Beitrag so lese, denke ich, dass die Firma Dir vielleicht abgesagt hat, weil Du zu sehr "gedrängelt" hast? Wenn ich lese, dass er Dir recht gegeben hat, dass diese Vorgehensweise nicht in Ordnung ist, dann hast Du ihn auch dahin gehend angegriffen? Und wenn ich mal so betrachte. Du bist 2 mal 80 km gefahren also 160 km x 0,35 Euro = 56 Euro. Meinst Du ein Anwalt nimmt sich einem solch geringen Streitwert an? Gib es in der Steuererklärung an und gut ist es...

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 20:30



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..sondern, sie haben von SICH aus gesagt, dass sie sich innerhalb von 2 Wochen melden. Daraufhin habe ich nach 3 Wochen angerufen und gesagt, dass ich in der nächsten Woche im Urlaub bin und daher schlechter zu erreichen sein werde. Daraufhin hat mir der AL zugesichert, dass er sich am Ende der Woche melden wird. Hat er nicht. Als ich aus dem Urlaub wieder da war, habe ich nochmal 2 Wochen gewartet und dann den GF angerufen. ER hat gesagt, dass er sich in den nächsten 2 Wochen melden wird. Hat er nicht. Nach 4 Wochen habe ich den Perso mann angerufen. Und der hat mir dann per Email einen Tag danach abgesagt "keinen Bedarf an der von ihnen angestrebten Stelle". ICh finde nicht, dass ich gedrängelt habe. Aber ich wollte doch einfach nur eine Entscheidung. Also für mich sind 56 Euro viel Geld. auf der EST Erklärung ist es MEIN Geld. Da hat die einladende Firma doch nix bezahlt. Für alle die es interessiert: Es handelt sich um ein Unternehmen, welches einen MA für einen Pfandbon gekündigt hat. Diese Person ist durch alle Instanzen gegangen und hat am Ende doch gewonnen.

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 20:53



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Hallo, also ich finde es etwas überzogen ... DU hast Dich dort beworben, niemand hat dich dazu gezwungen. Es hat nicht geklappt, shit happens , aber deswegen jetzt so ein Fass aufzumachen, halte ich für etwas vermessen. Es hat dich doch niemand gezwungen, dich dort zu bewerben. Sie hatten Interesse, haben nach den Gesprächen beraten, abgewogen oder was weiß ich was sich dort in der Zwischenzeit intern getan hat und sie haben letztlich abgesagt. Es war eine Initiativbewerbung, also solltest Du mal einen Gang zurück schalten und an die Fahrtkosten einen Haken machen. Manche kann ich echt nicht verstehen. Ich als Personaler würde mich schlapp lachen, denken, das ich wohl die richtige Entscheidung getroffen habe, in dem ich diese Person nicht eingestellt habe und die Forderung nach den Fahrtkosten ganz entspannt aussitzen. Gruß, Tippel

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 20:53



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..achso...schlapplachen...voll der Schadensfreude oder? Ich hätte dort gerne gearbeitet, aber eine Person zweimal antanzen zu lassen ohne eine Vakanz zu habe, dass finde ich eine Frechheit. Im Übrigen bestärkt mich deine arrogante Meinung darin, da doch einen rechtlichen Schritt zu wagen. Da kannst Du auch gerne aussitzen was du möchtest, rechtlich gesehen bin ich auf der sicheren Seite. Aber danke für deinen Tip!

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 20:56



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Also ich sehe das auch so wie Tippel. Vielleicht bestand Bedarf als man Dich nochmals einlud und dann haben sie die Stelle doch intern besetzt. Sowas kommt vor... Ich wundere mich immer wieder wegen was für Sachen Leute Anwälte bemühen. Dann muss man sich nicht wundern, wenn die Gerichte überlastet sind...

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 21:37



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Ja, sind gerne gesehen so Leute, die auf ihrem Recht pochen und bei rund 56 € einen Anwalt einschalten wollen ! Deine Enttäuschung kann ich durchaus verstehen, aber deswegen unverhältnismäßige Mittel einzusetzen, finde ich daneben. Es kratzt sicher an deinem Ego, aber deine Einstellung solltest Du bei entwaigen zukünftigen Vorstellungsgesprächen überdenken. Ferner solltest Du Dir überlegen, ob dein jetztiges Verhalten ... insbesondere wenn Du deswegen jetzt tatsächlich einen Anwalt einschaltest.... Dir nicht insofern schadet, das Dir dein Ruf dann ggf. irgendwann in der Branche vorraus eilt.

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 21:40



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Mit einem solchen Auftreten brauchst du dich nicht zu wundern, dass du keinen Job findest. Du hast dich beworben, sie haben dich eingeladen. Daraus folgt doch kein Anspruch auf Fahrtkosten! Warum auch?!!! Und das mit rechtlichen Schritten, die du einleiten wirst, ist lächerlich! Du wirst HAUSHOCH !!! verlieren! Nichts für ungut, aber man kann`s auch übertreiben! LG S

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 22:00



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Wer sich "initiativ" bewirbt, sollte dann auch noch so viel Chuzpe haben, vorher zu fragen, ob Fahrtkosten bezahlt werden. Einfach mal lustig antanzen und dann Fahrtkosten zurückerstattet bekommen wollen ist illusorisch. Beim Klagen wirst Du Dich nur noch mehr blamieren.

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 22:49



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ach so, Kaisers. Um so schlimmer, dass Du nicht schon vorher gefragt hast. Aber glaub mir: Dein spezieller Fall wird Dir weniger Ruhm als Spott einbringen in der Öffentlichkeit, solltest Du planen, Dich bis zum Menschenrechte-Gerichtshof hochzuklagen.

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 22:56



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später, wenn sie mal suchen, dort anzufangen. Denn dich werden sie dann nicht nehmen unter Garantie.

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 23:14



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ich bin im öffentlichen dienst und wäre gar nicht auf die idee gekommen, dass derartige fahrtkosten erstattet werden. mir war bisher irgendwie klar, dass das das persönliche "vergnügen" des bewerbers ist. aber dass von vornherein keine vakanz offen war, glaube ich nicht. ich denke eher, dass sich in der zwischenzeit irgendwas ergeben hat, was vorher nicht so klar war. entweder wurde in der zwischenzeit aufgrund finanzieller misere ein einstellungsstopp verhängt oder man hat in der zwischenzeit einen viel passenderen bewerber gefunden oder oder oder. nun zu behaupten, dass man von vornherein kein interesse an dir hatte, ist etwas vermessen. ich meine, so viel zeit haben die leute in dem laden auch nicht, dass sie sich mit vorstellungsgesprächen die zeit vertreiben, die sowieso keine aussicht auf erfolgt haben. insofern: sie haben dich nicht eingestellt, nicht mehr und nicht weniger. der rest ist dein problem.

Mitglied inaktiv - 27.07.2010, 23:03



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...es ist GESETZLICH GEREGELT: Vorstellungsgespräch nach Aufforderung Etwas anderes gilt dann, wenn ein Arbeitgeber den Bewerber auffordert, zu einem Vorstellungsgespräch in den Betrieb oder an einen anderen Ort zu kommen. Immer dann, wenn eine solche Aufforderung vorliegt, muß der Arbeitgeber generell die dadurch entstandenen Vorstellungskosten tragen § 670 BGB bestimmt, daß der Auftraggeber die Aufwendungen zu ersetzen hat, die durch den Auftrag entstehen. Ich habe eine sehr gute Stelle, die Bewerbung war initiativ, klar, aber ich muss sagen, ich habe mich hier nicht in einem 10 Mann Betrieb beworben. Die zahlen sowas aus der Portokassen. Für mich sind 50 Euro momentan viel Geld. Wie gesagt, ich habe einen sehr guten Job. Damit schliesse ich auch jetzt die Sache hier. Danke.

Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 07:43



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Hey, das hast du super gemacht! Du hast dich initiativ beworben, also auf eine Stelle, von der du gar nicht wusstest, ob es sie überhaupt gibt. Die Geschäftsführer hast du mit der Bewerbung so sehr beeindruckt, dass sie ernsthaft in Betracht gezogen haben, eine Stelle für dich zu schaffen. Sie haben sogar ihre knappe Zeit geopfert, um dich zweimal zu interviewen. Das spricht für echtes Interesse an deiner Arbeitskraft. Die Leute haben besseres zu tun, als Bewerbergespräche zu führen, es sei denn der Laden könnte davon profitieren. Du bist weit gekommen. Dass sie dich dann haben zappeln lassen, könnte auch ein Zeichen dafür sein, dass sie wirklich versucht haben, diese Stelle für dich zu schaffen, aber in höheren Etagen gescheitert sind. Außerdem ist Urlaubszeit. Erst fehlt der eine Entscheidungsträger, dann der andere... Für einen Anwalt ist der Streitwert viel zu gering. Du hast für dich Werbung gemacht. Das bedeutet immer Investition. Diesmal bist du leider gescheitert, davon solltest du dich aber nicht entmutigen lassen, nur weil es diesmal vielleicht um haaresbreite nicht geklappt hat.

Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 08:34



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Natürlich hat Trixi den Anspruch, ich verstehe gar nicht, warum hier so viel Häme ausgegossen wird. Eine andere Frage ist es, ob es sich lohnt, darum zu kämpfen, und da würde ich hier ganz klar sagen: nein. Das mag man aber individuell unterschiedlich beurteilen. Für den einen mag als "Zeichen" wichtig sein, was der andere lächerlich findet. Lg, carla72

Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 09:44



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Ich kann mich nur Carla anschließen und mir ist auch unbegreiflich, warum hier so getan wird, als wäre die Bewerberin ein lächerlicher Pfennigfuchser, obwohl es sich hier doch eindeutig um eine unprofessionell (vielleicht bewusst?) handelnde Personalabteilung handelt? Durchdrücken mit Anwalt würde ich es vermutlich nicht, das wäre mir auch zu viel Aufwand und ja, möglicherweise sieht man sich ja wirklcih zweimal im Leben; aber ich könnte auch jemanden verstehen, dem es da eben ums Prinzip geht. LG Kristina

Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 16:54



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Klar hat Du den Anspruch, allerdings sitzen das manche Firmen gerne aus, weil sei davon ausgehen, dass man dagegen nicht vorgeht. Es wird Dir nur nichts bringen, selbst wenn Du einen Anwalt nimmst, bei arbeitsrechtlichen Verfahren muss man in der 1. Instanz seine Kosten auch bei Obsiegen selber tragen, d.h. die Anwaltskosten blieben bei Dir. Du kannst es auch selber machen, dafür braucht man keinen Anwalt, muss dass aber für das Verfahren hinfahren...hast also wieder Fahrtkosten. Schade! LG Claudia

Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 09:49



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Hi, du hast einen Anspruch auf Fahrtkostenerstattung - sofern er nicht ausdrücklich ausgeschlossen oder eingeschränkt wurde. Aber was nützt dir das? Geh mal davon aus, dass man sich im Leben (insbesondere in der gleichen Branche) immer 2x trifft und dann wäre dein Ruf schon belastet... Ich bin der ÜBerzeugung, dass sie die 2 Gespräche nicht zur persönlichen Unterhaltung geführt haben, sondern dass tatsächlich Interesse bestand. Nicht immer kann aber direkt die passende STelle eingerichtet werden. Ich persönlich würde sie auffordern, die Unterlagen zu behalten mit der Bitte, sich zu melden, wenn sie eine entsprechende Vakanz haben (mir wurde aus so einer Situation heraus einmal 6 Monate später eine Stelle angeboten). Für die Fahrtkosten würde ich 1x eine Rechung schreiben und wenn nichts kommt - vergessen und als Lehrgeld verbuchen. Gruß, Speedy

Mitglied inaktiv - 28.07.2010, 09:55



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so viel Wind um so wenig......wenn du in den Gesprächen auch so rüber gekommen bist......dann ist ja klar das die dich nciht genommen haben...so einen Unruheherd möchte ich auch nciht als Angestellte haben.......aber in die Steuererklärung und fertig

Mitglied inaktiv - 29.07.2010, 08:40