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Erfahrung mit Rücktritt vom Kitaplatz / Kündigung gesucht

Thema: Erfahrung mit Rücktritt vom Kitaplatz / Kündigung gesucht

Ich muss ein wenig ausholen... Bei uns meldet man sich bei der Stadt für einen Krippenplatzbedarf zum 1.8. bis 1.2. des Jahres, kann dort 1.-3. Wunsch angeben. Dies habe ich getan, habe im Januar eine Kita besichtigt, die mir gefiel und einen Anmeldebogen ausgefüllt. Mitte März kam die Platzzusage, die ich schriftich binnen 10 Tagen bestätigen sollte, da der Platz sonst anderweitig vergeben würde. Sollte man den Platz doch nicht annehmen können, sollte man sich danach so schnell wie möglich melden. Im Juni hatten wir den Informationselternabend und bekamen dort die Mappen ausgehändigt mit den AGBs, etc., die wir beim Erstgespräch wieder mitbringen sollten. Nun ergab sich eine Betreuungslücke für meinen Großen. Trotz zweifacher Nachfrage war für ihn kein Platz mehr frei in dieser Kita und er kam in einem anderen Stadtteil unter, so dass ich den Kleinen bei einer Tagesmutter anmelden musste, da ich sonst nicht rechtzeitig auf der Arbeit bin. Ich habe nun direkt bei der Kita angerufen (vor dem Erstgespräch), aber nur ein lapidares "Sie haben doch einen Vertrag unterschrieben, wir müssen uns jetzt erstmal mit dem Vorstand beraten" als Antwort auf meinen Rücktritt vom Betreuungsplatz erhalten. Seither warte ich auf eine Antwort. Ich sehe es so: In den AGBs steht, dass eine Kündigung nur zum 31.1. oder 31.7. möglich ist, man muss aber 6 Wochen vorher gekündigt haben. Da ich aber noch gar nicht das Erstgespräch hatte, sehe ich mich in der Situation des Vorvertrages ohne Anerkenntnis dieses Vertragsbestandteils. Genaugenommen habe ich doch noch gar keinen Vertrag geschlossen? Hat von euch jemand Erfahrungen und mag sie mit mir teilen? Kann ich mich entspannen, oder sollte ich mal meine Rechtsschutzversicherung bemühen? WIr sprechen immerhin von Monatsbeiträgen von 380,. und Tagesmutterkosten von ca. 450,- Dazu die 240,- für meinen Großen, das sprengt schlichtweg das Budget. Ich kann also einfach nicht den bequemen Weg wählen und alles zahlen. Wie war das denn bei euch? Sehe ich es richtig, dass wir noch kein rechtskräftiges Vertragsverhältnis geschlossen haben sonder lediglich einen Vorvertrag?

von Bernsteinelfe am 07.07.2013, 21:17



Antwort auf Beitrag von Bernsteinelfe

Wenn du unterschrieben hast, hast du unterschrieben. Egal was du unterschrieben hast, auch bei einem Vorvertrag ist eine Entschädigung zu zahlen (zumindest solange, bis ein neues Kind gefunden ist, der die gleichen Betreuungszeiten in Anspruch nimmt). Also wenn du so fragst, würde ich meine RSV anrufen.

von ALF0709 am 08.07.2013, 06:47



Antwort auf Beitrag von Bernsteinelfe

>>Da ich aber noch gar nicht das Erstgespräch hatte, sehe ich mich in der Situation des Vorvertrages ohne Anerkenntnis dieses Vertragsbestandteils. Genaugenommen habe ich doch noch gar keinen Vertrag geschlossen? Das ist nicht so, außer Du hättest es auf dem Vertrag vermerkt und nur unter diesem Vorbehalt den Vertrag unterschrieben. Ich gehe mal davon aus, dass Du das nicht hast... Ich würde ganz freundlich auf Deine spezielle Situation hinweisen und darum bitten, eine kürze Kündigungsfrist zu akzeptieren, wenn der Platz zeitnah wieder vergeben werden kann. Aufgrund der bundesweiten Betreuungssituation dürfte es nicht bis zum 31.01.14 dauern, bis der Platz vergeben ist, die Gebühr anderweitig an den KiGa gezahlt wird und Du haftungstechnisch dann raus bist. Meine persönliche Meinung: einen Vertrag mit diesen Kündigungsfristen hätte ich niemals unterschrieben.

von shinead am 08.07.2013, 09:06



Antwort auf Beitrag von Bernsteinelfe

Danke euch schonmal. Den Vertrag habe ich ja noch gar nicht unterschrieben, den gibt man ja erst beim Erstgespräch ab, das noch nicht stattgefunden hat und da hätte ich mich auch nicht auf diese Frist eingelassen. Ich habe lediglich das Platzangebot bislang schriftlich bestätigt und sehe das lediglich als Vorvertrag. Die anderen Unterlagen liegen hier noch nicht-unterschrieben auf meinem Schreibtisch.

von Bernsteinelfe am 08.07.2013, 09:48



Antwort auf Beitrag von Bernsteinelfe

Was steht denn genau auf diesem Formular bezüglich der Annahme des Platzangebotes? Steht da was von Annahme der AGB? Was ist der Unterschied zwischen den Dokumenten? Stehen die AGB im Vertrag erst drin?

von shinead am 08.07.2013, 09:52



Antwort auf Beitrag von Bernsteinelfe

Hallo, wenn du den Vertrag nicht unterschrieben hast, dann ist auch keiner zustandegekommen. Selbst wenn du ihn unterschrieben hättest und die AGB nicht dabei waren und die auch nicht ausgehändigt worden wären, wären diese AGB nicht Vertragsbestandteil. Damit würden die gesetzlichen Fristen gelten. Ich würde aber auf jeden Fall das Gespräch suchen, denn ich kann mir definitiv nicht vorstellen, daß die Einrichtung Probleme haben könnte, den Platz anderweitig zu besetzen... LG, Sabine

von nemesis73 am 08.07.2013, 12:44



Antwort auf Beitrag von Bernsteinelfe

Ich konnte kostenfrei zurücktreten.

von Bernsteinelfe am 09.07.2013, 09:53



Antwort auf Beitrag von Bernsteinelfe

Hi, rechtlich hast du noch keinen Vertag geschlossen, die Annahme des Platzangebots kommt tatsächlich einem Vorvertrag nahe. Gab es dazu irgendwelche Klauseln oder Verpflichtungen? Wenn nicht, dann bist du auch keine eingegangen. AGB sind nur wirksam in den Vertrag einbezogen, wenn sie vor Vertragsschluss vorlagen und du davon Kenntnis nehmen konntest. Bevor du den Vertrag unterschreibst, können somit auch keine AGB wirksam werden. Ich würde vorbeigehen und sagen, dass du den Platz nicht annehmen möchtest und den Platz freundlich wieder zur Verfügung stellen :) Gleichzeitig gibst du das ganze schriftlich ab und lässt dir den Empfang quittieren. Es kann allerdings sein, dass der Träger Schadensersatz (aus sog. CIC)geltend macht. Da müsstest du dann beweisen, dass der tatsächliche Schaden geringer ist, als von dir gefordert (z.B. wenn der Platz sofort wieder besetzt werden konnte...). Die Summe kann u.U. leider erheblich sein, da manche Kitas es dann sogar systematisch so machen, einen gebuchten Ganztagsplatz "nur" mit einem Vormittagskind zu besetzen und dann zu behaupten, sie könnten die Differenz zum Ganztagsplatz nicht anders besetzen... Von daher freundlich das Gespräch suchen und wenn es hart auf hart kommt, von Anfang an einen RA hinzuziehen. Gruß, Speedy

von speedy am 09.07.2013, 09:58



Antwort auf Beitrag von speedy

Danke. Genau so "Ich würde vorbeigehen und sagen, dass du den Platz nicht annehmen möchtest und den Platz freundlich wieder zur Verfügung stellen :) Gleichzeitig gibst du das ganze schriftlich ab und lässt dir den Empfang quittieren." hatte ich es gemacht, aber noch keine Antwort erhalten. Per Mail kam dann eben auf erneute Nachfrage die Antwort, dass keine Kosten entstehen. Puuuhhh.

von Bernsteinelfe am 09.07.2013, 10:13