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Elternzeit und Studium

Thema: Elternzeit und Studium

Hallo, Ich bin seit 02/2015 für zwei Jahre in Elternzeit und habe auch das Elterngeld auf zwei Jahre gesplittet. Nun kann ich ab 09/2015 berufsbegleitend einen Masterstudiengang beginnen und wollte fragen, ob jemand weiß, ob das Vorhaben bzw. der Status Student mit der Elternzeit oder dem Elterngeld kollidiert? Wenn die Elternzeit beendet ist, kann ich ja wieder arbeiten und weiterstudieren, eben weil es berufsbegleitend ist, aber ich habe eben dennoch die oben genannte Frage. Kann mir jemand Auskunft geben? Gruß Katrin

von seestern1978 am 09.09.2015, 22:20



Antwort auf Beitrag von seestern1978

Solange Du kein Einkommen damit erzielst und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche dafür aufbringen musst, hat es keinen Einfluss auf das Elterngeld. Auf die Elternzeit dürfte es auch keinen Einfluss haben. Normalerweise müsste man sich Nebentätigkeiten ja vom Hauptarbeitgeber genehmigen lassen, aber für ein Studium dürfte das nicht gelten. LG, Stefanie

von Murmeltiermama am 10.09.2015, 15:02



Antwort auf Beitrag von seestern1978

Du arbeitest (=verdienst Geld) und studierst im tage/wochenweise Wechsel? Dann musst du dein Gehalt bzw Arbeitsstunden angeben und dein elterngeld wird ggf neu berechnet. Bedeutet das aber dass du einfach nur Teilzeit studierst und somit kein Einkommen hast dürfte das beim elterngeld keine Rolle spielen. Diese Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen nicht den Anruf oder die Nachfrage beim entsprechenden Amt. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 10.09.2015, 15:39



Antwort auf Beitrag von seestern1978

Das ist gar kein Problem. Ich hab auch während der Elternzeit mein berufsbegleitendes Studium weitergemacht, hatte vor der Schwangerschaft schon begonnen, weiter gemacht nach der Geburt und während der Elternzeit auch die AbschlussPrüfungen gehabt. Du verdienst doch nichts. Hast doch kein ErwerbsEinkommen dabei.

von bienchen222 am 10.09.2015, 20:56



Antwort auf Beitrag von seestern1978

Ok danke, dann habe ich wohl doch nichts übersehen.... nein arbeite gerade nicht und habe auch außer Elterngeld kein Einkommen. Gruß Katrin

von seestern1978 am 16.09.2015, 20:57