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Elternzeit nachträglich verlängern

Thema: Elternzeit nachträglich verlängern

Hallo ihr Lieben. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich hatte vor dem Mutterschutz schon mit meinem AG vereinbart, dass ich noch während des 1. Elterrnzeitjahres wieder anfange zu arbeiten. So hab ich auch nur 1 Jahr Elternzeit beantragt. Jetzt wollen mir die aber nur Arbeitszeiten geben, wo ich immer bis 19.00 Uhr arbeiten muss. Was aber mit 2 Kiddis nicht geht, da die Betreuung nicht so lange kann. Außerdem finde ich das ziemlich unfähr, da ich die einzige bin mit KIndern. Kann ich evtl. die Elternzeit noch auf die 3 Jahre nachträglich verlängern und somit dann zu Hause bleiben, wenn ich so nicht arbeiten kann? Lg Irmi

von irmi29 am 14.04.2012, 15:14



Antwort auf Beitrag von irmi29

Du hast nur ein Jahr Elternzeit beantragt. Deshalb muss dein Arbeitgeber mit einer Verlängerung einverstanden sein. Sonst hast du Pech gehabt.

von montpelle am 14.04.2012, 15:33



Antwort auf Beitrag von irmi29

Ich glaub, die wollen dich loswerden. Anders ist doch solch eine Arbeitszeitvergabe nicht zu erklären, oder? Und ja, der Chef muß zustimmen. Nach meinem ersten Kind bin ich nur auf sechs Stunden wieder eingestellt worden und drei Monate später hatte ich die Kündigung . Gott sei Dank läuft es diesmal besser!

von kangaru am 14.04.2012, 20:36



Antwort auf Beitrag von irmi29

Hallo Irmi, um rechtliche Fragen rund um Elternzeit und Wiedereinstieg nach der Elternzeit zu klären, konnte mir die Arbeitnehmerkammer sehr gut weiterhelfen. Dort konnte ich diverse Fragen stellen, ohne daß diese gleich interpretiert worden sind. Mir reichten damals zwei Telefonate, aber die Arbeitnehmerkammer bietet auch persönliche Gespräche an. Und da ich Angestellte bin, waren diese Beratungen aufgrund der Arbeitnehmerkammerbeiträge kostenfrei... Ob man dann weiter über den Betriebsrat oder den Weg zum Gericht geht (beides konnte ich mir für mich persönlich nicht vorstellen, eine Kollegin hat diesen Weg aber erfplgreich beschritten und arbeitet nun im selben Unternehmen zu für sie vernünftigen Konditionen und weder mit direkten Vorgesetzen noch mit den Kollegen hat sie Probleme aufgrund ihrer gerichtlichen Auseinandersetzung...), kann mann dann immer noch sehen. Mir haben damals einfach ein paar Sachverhalte zu meiner Situation geholfen, meinen eigenen Standpunkt besser vertreten zu können und mich nicht gleich in die Ecke gedrängt zu fühlen, wenn man in Personalgesprächen dem Personalchef und den höheren Vorgesetzten gegenüber saß. Zudem läßt sich immer besser verhandeln, wenn mann seine eigegen Rechte kennt, dann kann ich persönlich auch durchaus mehr Kompromisse eingehen...;-) LG Juli

von juli2004 am 15.04.2012, 11:21