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Elternzeit direkt nach der Ausbildung ?

Thema: Elternzeit direkt nach der Ausbildung ?

Guten Abend, ich bitte euch um Infos. Folgende Situation: Ich bin am 07.08.15 stolzer Vater geworden. Bin 26 Jahre und mache gerade noch meine zweite Ausbildung zum Werkzeugmechaniker. Meine Frau ist Store-Managerin, arbeitete vor der Geburt in Vollzeit und ist nun in 2-Jähriger Elternzeit. Ich habe keine Elternzeit beantragt, da ich meine Ausbildung nicht verlängern wollte, im Gegenteil, ich verkürze diese nun um ein halbes Jahr und bekomme daraufhin einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Zu meiner Frage: Ist es denn möglich das ich nun nachträglich, also im Juni wenn ich meine Ausbildung beendet habe und meine Stelle antrete, noch Elternzeit beantrage ? Wie lange könnte ich dann Elternzeit machen ? Ich würde gerne nach der Ausbildung für 2 Monate in Elternzeit gehen. Beim Antrag haben wir nur Elternzeit für meine Frau beantragt. Wie ist das dann mit Elterngeld ? Würde ich welches bekommen ? Wie wird dieses dann berechnet ? Fragen über Fragen Ich danke schonmal für hilfreiche Antworten.

von ETR am 04.03.2016, 21:53



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Das müsste eigentlich so klappen. Elternzeit musst Du 6 Wochen vorher dem Chef ankündigen. Und Elterngeld kannst Du auch noch beantragen, natürlich nur die Monate, die die Mutter noch nicht genommen hat, also wahrscheinlich zwei (die "Partnermonate"). Du bekommst 67 Prozent des durchschnittlichen Einkommens der letzten 12 Monate (also Ausbildungsgehalt und ggf. Nebenjob etc.).

von Murmeltiermama am 05.03.2016, 08:26



Antwort auf Beitrag von ETR

Danke für die schnelle Antwort. Also das ist schonmal gut zu hören, das es theoretisch geht. Ich übe derzeit noch einen Mini-Job aus. Wird dieser also auch mit berücksichtigt beim Elterngeld ? Kann ich diesen während der Elternzeit weiter ausüben ? Wie beantrage ich das Elterngeld jetzt im nachhinein ? Könnte ich auch z.b. wenn ich im Juni auslerne erst für August und September Elternzeit nehmen, oder gibt es da eine Grenze bis wann ich das machen kann ?

von ETR am 05.03.2016, 10:13



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Elternzeit geht bis zum 8. Geburtstag, Elterngeld gibt es aber nur kürzer- bis wann, weiß ich nicht, aber so etwa 3. Geburtstag. Mein Mann hat ab dem 1. Geburtstag unserer Großen für 2 Monate Elternzeit genommen und das auch erst so 2 Monate vorher offiziell angekündigt (6 Wochen sind Minimum). Vielleicht solltest Du mit Deinem AG reden, wann es da ein bißchen paßt, Du willst ja die Stelle sicher nicht gleich wieder verlieren und die Betreuung des Kindes ist ja gewährleistet, wenn Deine Frau zu Hause bleibt. Nebenjob kann man weitermachen, es wird aber ziemlich viel vom Elterngeld abgezogen. Ob es da Sockelbeträge gibt, weiß ich nicht, aber sicher Eure Elterngeldstelle. Die einzelne Beantragung ist kein Problem. Grüße, Jomol

von Jomol am 06.03.2016, 10:27



Antwort auf Beitrag von ETR

Nur kurz: 7 Wochen vorher bitte die Elternzeit melden. Bei 6 Wochen hast Du den Termin bereits verpasst. Du kannst sie auch noch früher beantragen, um jedoch wegen Kündigungsschutz sicher zu gehen, empfiehlt es sich, dies max. 8 Wochen vorher zu melden

von Nelie1113 am 06.03.2016, 13:25



Antwort auf Beitrag von ETR

Hi, EZ musst du 7 Wochen vor Beginn beim AG schriftlich ankündigen (§16 BEEG). Für die Zeiträume musst du dich mit dem erstmaligen Antrag verbindlich für die ersten 2 Lebensjahre festlegen. Mutter und Vater können beide (auch parallel) je bis zu 3 Jahren EZ in Anspruch nehmen. Elterngeld bekommst du für EZ innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes, Mutter und Vater zusammen max. 14 Monate, davon einer max. 12 Monate. Wenn innerhalb des Bezugszeitraums von Elterngeld noch Lohn bezogen wird, wird dieser zum größten Teil auf das EG angerechnet. Gruß, Speedy

von speedy am 06.03.2016, 19:27



Antwort auf Beitrag von ETR

vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten erstmal. Speedy schreibt jetzt das man sich beim Erstantrag für Elternzeit verbindlich festlegt. Also ich denke damit meinst du wer wieviel und wann Elternzeit nimmt oder ? Da haben wir halt nur Elternzeit für meine Frau festgelegt. Kann ich nun im nachhinein noch 2 Monate Elternzeit für mich beantragen ? Gruß

von ETR am 06.03.2016, 21:05



Antwort auf Beitrag von ETR

Man kann diese Festlegung bis zu zwei mal ändern. Jedenfalls war das vor drei Jahren noch so, als ich das letzte Mal Elterngeld bekommen habe.

von Murmeltiermama am 06.03.2016, 21:50



Antwort auf Beitrag von ETR

Ja, man legt sich verbindlich fest - aber jeder nur für seinen Arbeitgeber, da auch jeder Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit hat. Für das Elterngeld: Den Antrag kann man ändern, wenn sich die Situation ändert, da ists kein Problem.

von speedy am 06.03.2016, 22:43



Antwort auf Beitrag von speedy

Aber vermutlich hat er ja seinem Arbeitgeber gegenüber noch gar nichts festgelegt. Also kann er das noch tun. Was man nicht darf, ist erst sagen, dass man von Januar bis März Elternzeit machen will und plötzlich soll es von März bis Mai sein. Da müsste dann der AG zustimmen, denn er muss ja auch irgendwie planen. Wenn man aber noch nichts festgelegt hat, dann muss der AG jederzeit auch beim Vater damit rechnen, dass Elternzeit genommen wird. Insgesamt sollte man aber vermutlich ohnehin nicht auf irgendwelche rechtliche Dinge pochen, sondern mit dem AG einen guten Kompromiss finden.

von Murmeltiermama am 07.03.2016, 09:48