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elternzeit beim arbeitgeber beantragen

Thema: elternzeit beim arbeitgeber beantragen

hallo zusammen, ich erwarte im Dezember mein erstes baby ;) Kurz vor der Schwangerschaft habe ich jedoch eine neue Stelle anfangen müssen (auf grund von Insolvenz meines früherern arbeitegebers) Da ich ein BV hab, wollt ich so langsam den ganzen papierkram erledigen und das schreiben für mein arbeitgeber wegen elternzeit fertig stellen. Würde gern mind. 1jahr zu hause bleiben wollen, mein Vertrag läuft aber am 14.04.14 aus (ich gehe nicht von einer verlängerung aus, da ich schon länger zu hause bin, als da gearbeitet habe) Was schreib ich in den Antrag für meinen Chef??? Ein jahr??? oder bis 14.04 ??? Könnt ihr mir da helfen? LG hanna1985

von hanna1985 am 24.09.2013, 16:45



Antwort auf Beitrag von hanna1985

Hallo, ich kann deine Frage zwar nicht beantworten, aber ich habe damals sehr kompetente Auskunft bei der Elterngeldstelle unserer Stadt bekommen. Zumindest hier in NRW sind die Elterngeldstellen auch für alle Fragen rund um die Elternzeit zuständig. Vielleicht kannst du dich ja mal dort hinwenden. Wie das in anderen Bundesländern aussieht, kann ich leider nicht sagen. LG

von Oktaevlein am 24.09.2013, 22:55



Antwort auf Beitrag von hanna1985

Und das kannst Du erst NACH der Geburt des Kindes tun. Trinni

von Trini am 25.09.2013, 08:23



Antwort auf Beitrag von Trini

Ich denke die AP möchte wissen, für wie lange sie die Elternzeit mitteilen soll. (Wegen des befristeten Vertrags) Man kann ja auch vor der Geburt schon alle Papiere fertig machen und dann nur noch das Geburtsdatum eintragen, bevor man es dann nach der Geburt abgibt.

von Oktaevlein am 25.09.2013, 09:29



Antwort auf Beitrag von Oktaevlein

Ja,ich das meine ich. Ich muss es ja schriftlich meinem Chef mitteilen und das sollte man mit einhaltung von 7Wochen machen. (Also muss das schreiben mindst.7 Wochen vor ET auf dem Schreibtisch meines Chefs liegen) Nur weiß ich halt leider nicht was ich reinschreiben soll :/ hanna1985

von hanna1985 am 25.09.2013, 10:49



Antwort auf Beitrag von hanna1985

Ich denke, für den AG passt es, wenn Du bis zum Vertragsende Elternzeit beantragst. Du musst Dich dann 3 Monate vor Vertragsende bei der Arge melden und da die weitere Elternzeit abklären. Trini

von Trini am 25.09.2013, 11:37



Antwort auf Beitrag von Trini

Nein, sie kann jederzeit Elternzeit beantragen, allerdings spätestens eine Woche nach der Geburt. Ich würds vorher machen, denn kurz nach der Geburt hat man kaum zeit dazu.

von Jule77 am 27.09.2013, 17:36



Antwort auf Beitrag von hanna1985

Du kannst Elternzeit 1Jahr lang beantragen auch wenn dein Vertrag in dem Betrieb nicht verlängert wird.Die Elternzeit hast du ja trotzdem!!!!Wenn du nur bis Mitte April Elternzeit beantragst und dann keinen Job sofort bekommst,wärest du arbeitslos!!!!Ich würde auf jeden Fall mit deinem Arbeitgeber sprechen bevor du was mitteilst.Ach und du kannst selbstverständlich vorher deinem AG mitteilen wie du die Elternzeit nimmst,du musst es nur bis 7Wochen nach der Geburt tun. Den Antrag beim zuständigem Jugendamt kannst du erst abgeben wenn das Kind auf der Welt ist.Aber ich habe es auch bevor ich in Mutterschutz bin mit Arbeitgeber geklärt!

von Shaima am 25.09.2013, 14:24



Antwort auf Beitrag von hanna1985

1. Es ist egal ob du bis Ende des Vertrages meldest oder länger. Weil ohne AG hast du eh keine Elternzeit. Du bekommst aber, zumindestens bei voller Auszahlung bis zum 12/14ten Lebensmonat Elterngeld. Läßt Du die Hälfte auszahlen, dann verlängert sich entsprechend der Zeitraum. 2. ALG1 bekommst du eh nur, also für die zeit nach dem Elterngeld, wenn die Kinderbetreuung gesichert ist, sonst gibt es da keinen Pfennig. In erster Linie ist da dann Papa für euch zuständig. Nur wenn das nicht langt, kann evtl Hartz4, Wohngel usw zum Zuge kommen. 3. Elternzeit gibt man an, man beantragt nichts. Entsprechend kann ein AG die auch nicht ablehnen. Da man diese aber wie gesagt dem AG mitteilt, ist es logisch das man ohne AG keine Elternzeit hat. Wichtig auch im Zuge der Krankenversicherung. Und, die meldung muß dem AG 7 Wochen VOR Beginn vorliegen, nicht vor ET, nicht nach ET, sondern 7 Wochen bevor man sie beginnt. Da man als Frau 8 Wochen mindestens ein beschäftigungsverbot nach der geburt hat, bei Mehlingen bzw Frühgeburten auch verlängert, heißt das im Umkehrschluß, im Normalfall sollte die dem AG 1 Woche nach der Geburt vorliegen. 4. BEIDE Elternteile können UNABHÄNGIG voneinander bis zu 3 Jahre Elternzeit nutzen. Heißt, auch Papa kann die vollen 3 Jahre ausschöpfen - wenn man es sich leisten kann. Elternzeit bedeutet dabei nicht, das man gar nicht arbeiten darf, sondern man darf bis zu 30 Std die Woche arbeiten - bei vollem Kündigungsschutz. Einkommen ist nur während der ersten 12/14 Lebensmonaten des Kindes wenn Elterngeöld gezahlt wird relevant, danach nicht mehr. Und eben an die 7 Wochen - Frist denken...

Mitglied inaktiv - 25.09.2013, 15:24



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Ja, genau. In der Regel nimmst du Elternzeit direkt im Anschluß an den nach der Geburt achtwöchigen Mutterschutz. Sieben Wochen vor Beginn dessen, also spätestens eine Woche nach der Geburt muß dem AG die Elternzeit mitgeteilt worden sein. Da du nach der Geburt viel Streß hast, tu es vorher. Ich zB habe Ende Juli damals ET gehabt, bin im Mai in Mutterschutz ( Man hat 6 Wochen vor ET Mutterschutz und 8 Wochen danach) und hab schon im April meine Elternzeit eingereicht. Für den vollen Mutterschutz hast du Urlaubsanspruch. Ich hatte also damals bis Ende September Urlaubsanspruch. Den Urlaub hab ich vor den Mutterschutz rangehängt und bin im Mai schon gegangen. Du kannst das alles in den Arbeitsgesetzten nachlesen, das Gesetz haeißt Bundeselterngeld-und Elternzeitgesetz, §16 regelt die Elternzeit.

von Jule77 am 27.09.2013, 17:46



Antwort auf Beitrag von hanna1985

Hi, du bist auf der sicheren Seite, wenn du dem AG mitteilst, 2 Jahre EZ nehmen zu wollen. Wird der Vertrag nicht verlängert, so endet die EZ automatisch mit Vertragsende. Sollte er aber verlängert werden, so hast du die 2 Jahre und könntest ohne die Zustimmung des AG nochmals um ein Jahr verlängern. Für alles andere ist es egal, was du jetzt dem AG mitteilst. Ich würde es dem AG auch ruhig jetzt schon mitteilen - ich finde es fair, wenn man klare Verhältnisse schafft, sobald man selbst weiß, was man will. Gruß, Speedy

von speedy am 25.09.2013, 20:16