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Elternzeit beendet und wieder schwanger

Thema: Elternzeit beendet und wieder schwanger

Hallo. Ich habe da mal so einige Fragen und hoffe das ihr mir helfen könnt. Ich erkläre euch erstmal worum es geht. Ich beende im Mai meine Elternzeit und bin wieder schwanger. Wenn ich die Stelle stundenweise wieder antrete, müsste ich dann (wenn weiterhin alles gut läuft) noch 2 Monate arbeiten und wäre dann wieder im Mutterschutz. Nun überlege ich ob ich die 2 Monate überhaupt arbeiten gehe oder ob ich als "Hausfrau" zu Hause bleibe und weiterhin für meinen Sohn da bin. Wenn ich an meine letzte Schwangerschaft zurück denke, möchte ich ungern dann noch arbeiten. Bei meiner Arbeit ist es sehr stressig und durch das permanente Sitzen hatte ich damals schon wahnsinnige Rückenschmerzen, sodass ich damals krankgeschrieben wurde. Was meint ihr? Hat da jemand Erfahrung was man da machen kann, auch bzgl. Mutterschaftsgeld. Wenn ich die Arbeit kündige und "Hausfrau" werde, müsste ich auch meine Krankenkasse wechseln und mich über meinen Mann familienversichern. Steht mir dann Mutterschaftsgeld zu? Danke schonmal für eure Antworten.

von poldi1083 am 12.01.2016, 20:12



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Mutterschaftsgeld erhälst du nicht, wenn du über deinen Mann versichert bist. Wenn du wirklich Hausfrau sein möchtest und ihr es euch leisten könnt, wieso nicht? Es gibt glaub viele - ich gehör dazu, die gerne Hausfrau sein möchten, leider ist dies finanziell nicht möglich und somit verpasst man viel vom Kind . Aber solltest du die 2Monate arbeiten, wirkt sich das positiv auf dein Elterngeld aus. Liebe Grüße

von Nadja1990 am 13.01.2016, 00:52



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Ich würde versuchen, die 2 Monate zu arbeiten. Hast Du in dieser Zeit noch Anspruch auf Urlaub oder wurde der bereits abgezogen?? Hinzu kommen ja dann auch einige Feiertage im Mai, an denen Du gar nicht arbeiten müsstest. So wie ich das verstanden habe, würdest Du sowieso "nur" stundenweise arbeiten? Alles Gute, Leonessa

von leonessa am 13.01.2016, 07:56



Antwort auf Beitrag von poldi1083

Danke für eure Antworten. Ja, wenn würde ich nur ein Minijob machen, mein Sohn hat aktuell noch kein KiGa Platz und ich habe niemanden für die Betreuung habe. Mein Mann ist viel auf Montagen, auf den kann ich also nur bedingt zählen. Falls ich den Minijob annehme, wisst ihr ob mir Elterngeld und Mutterschaftsgeld zusteht, auch wenn ich krankgeschrieben bin oder ein Beschäftigungsverbot bekommen habe? Echt schwierige Situation. Aktuell weiß mein Chef noch nichts von der Schwangerschaft und geht von aus das ich ab Mai wieder komme. Aber somlangsam muss ich mich mal entscheiden. Grrrr Lieben Gruß Claudia

von poldi1083 am 13.01.2016, 19:36



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Bei Beschäftigungsverbot bekommst Du Dein ganz normales Gehalt weiter (ich glaube sogar von der KK?). Falls Du krank geschrieben bist, bekommst Du 6 Wochen Dein Gehalt weiter - danach Krankengeld. Und wenn ich so genau darüber nachdenke, würde ich wirklich nicht wegen der 2 Monate kündigen. Wer weiß, was noch kommt? So kannst Du erst mal wieder in Elternzeit gehen und hättest danach wieder Anspruch auf einen Arbeitsplatz. Vielleicht fällt Dir ja mit 2 kleinen Kindern recht schnell die Decke auf den Kopf und Du bist froh, wieder schneller arbeiten gehen zu können? LG, Leonessa

von leonessa am 13.01.2016, 19:44



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Hallo Leonessa, Im Falle eines Beschäftigungsverbots, weißt du ob ich dann das Gehalt von vor meiner Elternzeit bekommen? Wobei ich da zuletzt Krankengeld bekommen habe Lg

von poldi1083 am 13.01.2016, 20:00



Antwort auf Beitrag von poldi1083

Wenn Du schon einen Vertrag für den Minijob unterschrieben hast, bekommst Du nur das Gehalt für den Minijob - ansonsten das Gehalt, wie Du eben sonst arbeiten würdest (vor der Schwangerschaft). Was ist denn mit Deinem AG abgesprochen? Eigentlich hättest Du ja Anspruch auf Deine alten Arbeitskonditionen. LG, Leonessa

von leonessa am 13.01.2016, 20:04



Antwort auf Beitrag von poldi1083

Wir haben bisher nur mal drüber gesprochen das ich Vollzeit nicht schaffe, mein Chef meinte daraufhin das ich auch nur stundenweise arbeiten kann. Das wir uns sicherlich über die Stundenzahl einig werden. Da kommt er mir sehr entgegen.

von poldi1083 am 13.01.2016, 20:14



Antwort auf Beitrag von poldi1083

Ich würde dir empfehlen, wenn du es schaffst, wenigstens in den Midijob-Bereich zu gehen. Also über 450,00 Euro! Wenn du nur einen Minijob hast, bist du nicht krankenversichert - also du musst dich über deinen Mann versichern. Dir stehen auch nur, wenn überhaupt, 6 Wochen Krankengeld zu. Krankengeld von der KK gibt es dann nicht. Frag doch mal deinen Frauenarzt, wie er die Schwangerschaft einschätzt - also ob ein Berufsverbot nötig oder sinnvoll ist. Alles Gute!

von Kasi2006 am 14.01.2016, 07:54



Antwort auf Beitrag von poldi1083

Also ich persönlich würde NIE wegen 2 Monaten einen -womöglich auch noch unbefristeten- bestehenden Arbeitsvertrag kündigen!!! Du weißt nie was kommt und so hättest du etwas in der Tasche, auf das du im Notfall zurückgreifen kannst. Versteh mich nicht falsch, ich habe kein Problem mit "Hausfrau", ich war selber lange zu Hause bei meinen Kindern, aber heutzutage passiert so viel, man kann sich nicht nur auf seinen Mann verlassen! Was ist, wenn er arbeitslos wird, was wenn er es sich anders überlegt und sich ne andere sucht, was wenn ihm etwas passiert? Ich gebe zu, als ich vor fast 14 Jahren geheiratet und vor 12 Jahren mein erstes Kind bekommen habe, hab ich an sowas auch nicht gedacht. Inzwischen passiert aber in unserem Umfeld so viel, dass ich nicht mehr so naiv bin, dass ich mich nur auf ihn verlasse und komplett von ihm abhängig mache. Das sind nur 2 Monate, sprich 8 Wochen, evtl. kann dein Mann etwas von der Betreuung übernehmen, evtl. besteht die Möglichkeit, dass du unbezahlt freigestellt wirst, ... Ich würde auf alle Fälle alles versuchen, die Zeit irgendwie zu überbrücken!

von MäuschenNr.3 am 14.01.2016, 08:07



Antwort auf Beitrag von poldi1083

Vielen Dank für eure ehrlichen Antworten! Ich bin auf jeden Fall jetzt schonmal schlauer und mir fällt die Entscheidung jetzt nicht mehr so schwer! Ich werde mal mit meinem AG sprechen. Danke schön Und Herzliche Grüße Einen schönen Tag noch

von poldi1083 am 14.01.2016, 08:28



Antwort auf Beitrag von poldi1083

würde ich sehen, dass ich voll wieder arbeite. Du hast in dem Zeitraum überschlägig 10 Tage Urlaub. Hast Du vielleicht noch Resturlaub von vor Nr. 1?? Kann dein Mann eventuell einen Teil der Zeit auffangen? Oder die Großeltern?? Trini

von Trini am 14.01.2016, 10:54



Antwort auf Beitrag von poldi1083

Hallo, Ich habe das auch gerade klären lassen müssen. Mutterschaftsgeld bekommt nur, wer krankenversichert mit Anspruch auf Krankengeld ist. Also keine Hausfrauen, und auch keine Arbeitslosen in den ersten 4 Wochen der Arbeitslosigkeit. Das wird allerdings gerade auf Spitzenebene geklärt. Bei Minijobbern gibt es zwar Mutterschaftsgeld, das beträgt aber nur einmalig 210 €. An deiner Stelle würde ich wieder für die zwei Monate hingehen und mich wenn es gar nicht anders geht eben krankschreiben lassen. Lg, Sabine

von nemesis73 am 14.01.2016, 13:12



Antwort auf Beitrag von poldi1083

...und zusätzlich zu dem, was bereits geschrieben wurde, gibt es auch noch die Möglichkeit, mit dem Vorgesetzten zu sprechen und dich unbezahlt beurlauben zu lassen. Damit besteht das Beschäftigungsverhältnis auch fort. Kündigen würde ich wegen der 8 Wochen auf keinen Fall. Gruß, Speedy

von speedy am 15.01.2016, 09:57



Antwort auf Beitrag von speedy

Könnte man nicht auch einfach die Elternzeit von Nr. 1 um 2 Monate verlängern und natlos in Mutterschutz gehen? Dann bekommst du zwar kein Geld mehr aber 2 Monate lassen sich doch überbrücken. Du wärst weiterhin versichert.

von bienchen222 am 17.01.2016, 19:50



Antwort auf Beitrag von bienchen222

Es sei denn du hast die volle Elternzeit schon ausgeschöpft. Das weiß ich jetzt nicht.

von bienchen222 am 17.01.2016, 19:52